Nach Schußwaffen-Androhung: Stadtverwaltung rudert heftig zurück

02. Februar 2022
Nach Schußwaffen-Androhung: Stadtverwaltung rudert heftig zurück
KULTUR & GESELLSCHAFT

Ostfildern. Nach ihrer beispiellosen Allgemeinverfügung, worin sogenannte Corona-„Spaziergänge“ generell verboten werden und für den Fall von Zuwiderhandlungen der Einsatz von Waffen angedroht wird, hat die Stadtverwaltung von Ostfildern (Baden-Württemberg) jetzt heftigen Gegenwind zu spüren bekommen.

Bei einer angemeldeten Kundgebung demonstrierten die Bürger der Stadt am Montagabend unter dem Motto: „Wir sind friedlich, was seid ihr“ gegen die Waffengewalt-Androhung des sozialdemokratischen Oberbürgermeisters Christof Bohlay.

Nach zahlreichen kritischen Reaktionen veröffentlichten die Stadtregierung und das Reutlinger Polizeipräsidium am 31. Januar eine gemeinsame Mitteilung und beeilten sich, die Vorwürfe zu dementieren. Bohlay ist schon seit 2005 Bürgermeister der 40.000-Einwohner-Stadt und wurde 2021 für weitere acht Jahre zum Rathauschef gewählt.

In der Mitteilung heißt es: „Nach der Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung der Stadt Ostfildern zum Verbot von nicht angemeldeten Versammlungen gegen die Regelungen der Corona-Verordnung wird in sozialen Netzwerken und Chatgruppen behauptet, es gebe eine Anordnung, zur Durchsetzung des Versammlungsverbots Schußwaffen einzusetzen.“

Man wolle demgegenüber klarstellen, daß in der Allgemeinverfügung „lediglich korrekterweise darauf hingewiesen“ worden sei, „daß ein Versammlungsverbot auch zwangsweise durchgesetzt werden kann und welche Bandbreite an Einsatzmitteln der Polizei allgemein – für verschiedenste Einsatzlagen – per Gesetz zur Verfügung stehen“. Aber: „Der Einsatz der Schußwaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen.“ (tw)

Quelle: zuerst.de vom 02.02.2022

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

##Man wolle demgegenüber klarstellen, daß in der Allgemeinverfügung „lediglich korrekterweise darauf hingewiesen“ worden sei, „daß ein Versammlungsverbot auch zwangsweise durchgesetzt werden kann und welche Bandbreite an Einsatzmitteln der Polizei allgemein – für verschiedenste Einsatzlagen – per Gesetz zur Verfügung stehen“. Aber: „Der Einsatz der Schußwaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen.“ (tw)##

Was ist das für eine Lüge? Da steht es nochmals-gesamte Bandbreite! Was machen nun die Wandervereine(:-((

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

Der EU Lissabon Vertrag (1500 Seiten) genehmigt den Einsatz von Schusswaffen! Dann wird der für Ihre Verbrechen zitiert, oder sich dahinter versteckt. Mit dem Gedanken brauchen DIE nicht zu arbeiten-das Pack war schneller mit dem Dreschflegel!

Annette
Annette
2 Jahre zuvor

Der muß in die Wüste gejagt werden.

kairo
kairo
2 Jahre zuvor

Das ist lediglich Lesestunde für intellektuell Überforderte. Man muss eben solche amtlichen Schriebe auch verstehen können. Was aber nicht jedem gegeben ist.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Stimmt (:-)) (:-))
Eine sehr harte Selbstkritik. Warum sagen DIE es nicht gleich richtig? Sind DIE alle besoffen?

Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Jagt den blöden Kerl endlich aus dem Rathaus. Wie lange wollt ihr noch warten ?

birgit
birgit
2 Jahre zuvor

Im Kriegsgebiet sind Schußwaffen erlaubt. So zumindest ist mein Kenntnisstand.

Bernd
Bernd
2 Jahre zuvor

Zum Glück habe ich das Originalschreiben dokumentiert. Wie gesagt, bitte im Hinterkopf behalten. Angefangen auf Gemeindeebene, Kreise, Länder bis zum Bundestag alles säubern. Aber an erster Stelle stehen die Qualitätsmedien, die sind neben den Politmarionetten auf gleicher Höhe, was das Beteiligungs- und Schuldpotenzial betrifft. Drei Dinge braucht das Volk. Sich selbst, Land und eine Verfassung.

Det
Det
2 Jahre zuvor
Reply to  Bernd

Leute,
Bürgermeister gibt es nur auf der Basis des Landrechts, wo die Einwohner
ihren Vertreter für ihre Belange wählen.

Mit der Umformung der Kommunen zu Firmen wurde der Rechtskreis
geändert zum Firmenrecht und in diesem Recht geht es nur um Sachen
oder Dinge und nicht um Menschen und die Chefs, neudeutsch CEO`s ,
sind Geschäftsführer und keine Bürgermeister !!!

Jedes Schreiben was sie herausgeben und wo „Bürgermeister“ drauf steht,
erfüllt nach BGB § 123 den Straftatbestand einer „Arglistigen Täuschung“!

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor
Reply to  Det

Es wird ja auch „In Sachen“ aufgerufen und im Jc bist Du Kunde! Das können wir von der nächsten und höchsten Rotbuche pfeifen, oder vom Kirchturm klimpern! Es interessiert diese vermutlichen Verbrecher nicht!