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Europäischer Menschenrechtsgerichtshof: Illegale dürfen zurückgewiesen werden

17. April 2022
Europäischer Menschenrechtsgerichtshof: Illegale dürfen zurückgewiesen werden
INTERNATIONAL

Straßburg. Für die Asyllobby und andere Linksliberale sind „Pushbacks“ – also die Zurückweisung von Illegalen über die Grenze durch Behördengewalt – das Schlimmste, was Asylanten angetan werden kann. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sieht es anders – er hält die Praxis für legitim.

In einem aktuellen Urteil geht es um 1.500 Migranten, die am 14. März 2016 vom Migrantenlager Idomeni in Griechenland aus über die nordmazedonische Grenze gelaufen waren. Es handelte sich um Afghanen, Iraker und Syrer, die sich dem sogenannten „Marsch der Hoffnung“ („Walk of Hope“) anschlossen und zunächst den Fluß Suva Reka durchwateten. Ein paar Kilometer hinter der Grenze fingen nordmazedonische Soldaten den Menschenzug ab. Die Migranten wurden von den mitgereisten Journalisten, Aktivisten und Freiwilligen getrennt, anschließend angeblich in Lastwagen verladen und zur griechischen Grenze zurückgebracht.

Ein Gruppe von Migranten von damals klagte vor dem EGMR wegen kollektiver Ausweisung. Unterstützt wurden sie durch die Organisation Pro Asyl und das European Centre for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das Straßburger Gericht argumentierte nun – ähnlich wie schon 2020 im Fall der spanischen Exklaven Melilla und Ceuta –, daß die Migranten sich selbst durch die Art ihrer Einreise in eine rechtswidrige Situation gebracht hätten und daher – auch wegen der Überlastung der Grenzkräfte – ein vereinfachtes Prozedere gelten solle. Die Zurückweisungen waren demnach rechtmäßig, weil die Migranten illegal eingereist waren und keinen Asylantrag stellten. Eine Prüfung ihrer individuellen Situation war den nordmazedonischen Behörden aus diesen beiden Gründen nicht möglich.

In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es, die Antragsteller selbst hätten sich in eine riskante Lage gebracht, indem sie illegal auf nordmazedonisches Territorium vordrangen und dabei von der Größe der eigenen Gruppe zu profitieren suchten: „Das Ausbleiben individueller Abschiebungsentscheidungen war eine Folge ihres eigenen Verhaltens.“ (mü)

Quelle: zuerst.de vom 17.04.2022

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