Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Der Verfassungsschutz wird zu Faesers Wahrheitsministerium

Führt man sich die Aussagen der Bundesregierung im Kontext des aktuellen Verfassungsschutzberichtes 2021 zu Gemüte, läuft es einem eiskalt den Rücken herunter: Künftig kann jeder, der dem Vertrauensverlust der Bevölkerung – gemeint ist: in die Regierung – Vorschub leistet (oder, wie es wortwörtlich heißt, „Vertrauen untergräbt“), indem er etwa Politiker kritisiert, vom Verfassungsschutz überwacht werden. Da hiervon schon im Begleittext zum 2021-er-Bericht die Rede ist, kann man davon ausgehen, dass diese stasi-epigonale Gesinnungsschnüffelei bereits heute gängige Praxis ist.

Dass so etwas kaltschnäuzig und ohne jedes Problembewusstsein von der Regierung verkündet wird, beweist, in welchem Ausmaß der Bundesverfassungsschutz seit der unrühmlichen Entsorgung seines letzten würdigen Präsidenten Hans-Georg Maaßen gleichgeschaltet worden ist. Geleitet wird er seither passenderweise von einem Behördenleiter Thomas Haldenwang, der sich nicht mehr dem Grundsatz der „inneren Führung“ verpflichtet fühlt, so wie man sie einst etwa auch als Prinzip soldatischen Handelns in Deutschland verstand, sondern der stattdessen einen gesinnungspolitischen Kadavergehorsam an den Tag legt und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung eine recht eigenwillige Beziehung zu pflegen scheint – als Büttel im Dienste der jeweils regierenden Parteien. Man denke nur an die Beobachtung der AfD als einziger Realopposition durch den Verfassungsschutz.

Haldenwang als serviler Büttel

Deutschland braucht gar kein eigenes „Wahrheitsministerium” im Stil des Desinformations-Governance-Boards der Biden-USA, wo mit Nina Jankowicz (ihrerseits eine der schlimmsten Verbreiterinnen von Desinformationenen und Fake News) im Heimatschutzministerium eine Art staatliche „Faktencheckerin“ in Regierungsdiensten installiert wurde (die allerdings nach wenigen Wochen „zwangspausieren“ musste). Bei uns in Deutschland übernimmt dies ganz einfach der Verfassungsschutz; Haldenwangs Behörde selbst wird zu Faesers servilem Wahrheitsministerium.

Der gefeuerte, weil unbequeme Ex-„Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt wies in einem aufschlussreichen Videobeitrag von dieser Woche darauf hin, in Zukunft könnte es für eine Überwachung durch den Verfassungsschutz also bereits ausreichen, wenn man nur darauf hinweise, der Staat sei während der Flutkatastrophe im Ahrtal komplett überfordert gewesen, oder wenn man etwa „Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels” kritisiere. Entscheidend sei bei alledem nämlich alleine die Einschätzung durch Haldenwangs Amtsleute oder die Regierung, ab wann jemand „Vertrauen untergräbt“. Bereits April wurde die „Delegitimierung staatlicher Strukturen“ als neues Erfassungskriterium im Verfassungsschutzbericht aufgenommen – und auch hier fällt die gänzliche Beliebigkeit solch unpräziser, frei interpretierbarer Bestimmungen auf. Das allerdings hat Methode: Jegliche Oppositionsarbeit von Parteien wird so unmöglich gemacht und die demokratisch essenzielle Regierungskritik zum Vabanquespiel.

Aushöhlung der Begriffe

Auch werden die Begrifflichkeiten zunehmend ausgehöhlt und pervertiert. Wenn ein deutscher Regierungspolitiker heute davon spricht, dass es selbstverständlich Meinungsfreiheit und Opposition gebe und geben müsse, dann versteht er darunter etwas völlig anderes als noch ein Regierungspolitiker in den 1980er Jahren. Der Staat hat die Definitionshoheit erobert, er bestimmt, was gerade noch zulässig oder bereits „staatsgefährdend” ist. Vergessen wir nicht: „Offiziell“ gab es, aus Sicht der Mächtigen, auch im Dritten Reich einen unabhängigen Journalismus, und auch in der DDR existierten „demokratische Parteien” – bloß wurde darunter eben jeweils etwas völlig anderes verstanden als in echten liberalen und pluralistischen Staaten. Wer in den Dreißigern oder später im Osten wirklich den Mund gegen die Herrschenden aufmachte und den dekretierten, angeblichen „Mehrheitswillen“ herausforderte, der machte dann jeweils natürlich keinen Gebrauch mehr von der Redefreiheit im „zulässigen”, „noch akzeptablen“ Rahmen – sondern machte sich dann eben schon der „Wehrkraftzersetzung” und „Schädigung der Volksgemeinschaft” schuldig, oder – später dann in der DDR – der „imperialistischen Feindpropaganda” und „Zersetzung des Staatswesens”.

Quelle: journalistenwatch.com vom 13.06.2022

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