Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Rauchverbot im Auto: Die Freiheit krepiert zentimeterweise

Die durch Corona in Gang gesetzte Entrechtungs- und Fremdbestimmungsspirale dreht sich immer schneller: Trotz Ukraine-Krieg, Preisexplosionen, drohender Energieknappheit und Inflation lässt sich der deutsche Obrigkeitsstaat in seinem unaufhörlichen Bestreben, sich in das Privatleben seiner Bürger einzumischen, um sie vor sich selbst zu schützen, nicht aufhalten: Bereits im März haben Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein im Bundesrat eine Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG)
angestoßen. Sollte diese Initiative durchkommen, wäre das Rauchen in Fahrzeugen in Anwesenheit von Schwangeren und Minderjährigen zukünftig untersagt. Bei Verstößen würden Bußgelder zwischen 500 und 3.000 Euro fällig. Dies würde sogar dann gelten, wenn Schiebedach oder Fenster ganz oder teilweise geöffnet sind.

Verschont blieben alleine Cabrios komplett offenem Verdeck. Der Vorstoß wird damit begründet, dass bislang angeblich nicht freiwillig auf das Rauchen im Beisein von Minderjährigen und Schwangeren verzichtet würde. Ob es dazu seriöse Zahlen gibt, wurde offenbar nicht näher präzisiert; doch auch das ist eine „Errungenschaft“ von Corona und der Impf-Agitprop: Sobald die auf Hochglanz polierte Gesinnung eines vorgeblichen „Lebensschutzinteresses” aufscheint, sind Fakten und evidente Verhältnismäßigkeit ausgerechnet für die „Follow the Science“-Fraktion Nebensache. Und selbst wenn: Eine passende Studie wäre bedarfsweise sicher schnell gefunden oder erstellt; wofür haut der Staat schließlich Milliarden für Gutachter und „Berater“ zum Fenster raus?

Krebsforschungszentrum wird leider zum Verbotslobbyisten

Der Bundesrat argumentiert jedenfalls damit, Rauchen im Auto sei für die genannten Personengruppen besonders schädlich. Nirgends sei die Passivrauchkonzentration so hoch wie für Beifahrer. Angeblich würden jährlich „weltweit 166.000 Kinder” an den Folgen des Passivrauchens sterben. Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) hätten ergeben, dass die Schadstoffbelastung in einem verrauchten Auto rund fünfmal so hoch sei wie in einer „durchschnittlichen verrauchten Bar” (wo gibt es solche eigentlich noch?. Weiterhin will das DKFZ herausgefunden haben, dass derzeit rund eine Million Minderjährige in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt seien. Das alleine soll schon reichen, die nächste Verbotsorgie in Gang zu setzen. Das eigentlich hochsinnvolle, wichtige DKFZ macht sich nun zum Werkzeug einer übergriffigen Gesundheitspolitik und überschreitet mit seiner faktischen Lobbyarbeit zugunsten autoritärer Regulierungen die Grenze zwischen legitimen Empfehlungen, von denen mündige Bürger eigenverantwortlich Gebrauch machen können (oder, unter Inkaufnahme der Konsequenzen, eben nicht) – und beinharter Bevormundung.

Ausschlaggebend ist nicht mehr die grundsätzliche Frage, wie weit ein Staat in seinem Wahn gehen darf, seinen Bürgern das – generell und immer tödlich endende – Leben bis in die kleinsten Facetten durchzuregulieren. Sondern die einzige Limitation besteht noch darin , ob und wie sich die geforderten Einzelmaßnahmen praktisch praktisch durchsetzen lassen. Hier scheint man dies für problemlos zu halten; der Bundesrat verweist dabei auch auf den geringen „Vollzugsaufwand“ eines Rauchverbots, da es bei allgemeinen Verkehrskontrollen überprüft werden könne. Es ist jedenfalls – nach der letzten Monat angelaufenen filmischen Dauererfassung des Autobahnverkehrs zwecks KI-gestützter algorithmischer Fahndung nach Handysündern (durch Erfassung „verdächtige Hand- und Armhaltungen„) – der nächste Anlauf, in den ureigenen Privatbereich des Fahrzeuginnenraum hineinzuregieren.

Fortschreibung der Nichtrauchergesetze vor 15 Jahren

Der Entwurf wird nun an den Bundestag überwiesen, der entscheidet, ob er sich den Vorschlag zueigen machen will. Bereits 2019 wurde ein ähnliches Auto Rauchverbot angestrebt, damals aber für nicht durchsetzbar erachtet. Generell gibt es bisher gibt es kein bundesweit einheitliches Rauchverbot; der Nichtraucherschutz
obliegt den Bundesländern. Die entsprechenden Gesetze stammen aus den Jahren 2007/2008. Demnach ist das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen der Länder, in Bildungseinrichtungen, Sportstätten, medizinischen Einrichtungen und der Gastronomie verboten – wobei jedoch, je nach Bundesland, Raucherräume eingerichtet werden dürfen. Das Bundesnichtraucherschutzgesetz verbietet das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im öffentlichen Personenverkehr und in Personenbahnhöfen des öffentlichen Personenverkehrs.

Die DKFZ will seither einen massiven Rückgang der der Passivrauchbelastung im privaten Raum festgestellt haben: Während sie im Zeitraum 2003 bis 2006 noch bei über 30 Prozent gelegen habe, seien es zwischen 2014 und 2017 nur noch neun Prozent gewesen. Außerdem habe man herausgefunden, dass passiv rauchende Kinder vermehrt unter Mittelohrentzündungen und Atemwegserkrankungen wie Bronchitis und Lungenentzündung litten, während bei Säuglingen die Lungenfunktion nachhaltig beeinträchtigt werde, was sogar zu plötzlichem Kindstod führen könne. Während der Schwangerschaft könne Passivrauchen das Geburtsgewicht verringern und eine Frühgeburt auslösen.

Das alles mag zutreffen, doch selbst als Nichtraucher (wie der Autor dieser Zeilen) und ganz unabhängig davon, wie man zu solchen Zahlen steht, muss man objektiv festhalten: Das geplante Rauchverbot bedeutet für den völlig überblähten, deutschen Verbots- und Reglementierungsstaat (der in seinen elementaren Aufgaben gleichzeitig zunehmend versagt), vor allem eine überaus willkommene zusätzliche Einnahmequelle. Deshalb wird man sich auch in Zukunft auf seinen Erfindungsreichtum bei der Bestrafung privater Laster verlassen können.

Quelle: journalistenwatch.com vom 22.06.2022

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