Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Ärztin stellt falsche Masken-Atteste aus – Jetzt muss sie ins Gefängnis

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Von: Thomas Eldersch

Wohnungsdurchsuchung in Bad Kohlgrub: Die Polizei rückt bei der Ärztin an. Foto: © mayr

Gefängnis, Geldstrafe und Berufsverbot – dazu wurde eine Medizinerin aus Bad Kohlgrub verurteilt. Nach einer siebenstündigen Verhandlung, die alles andere als gewöhnlich war.

Garmisch-Partenkirchen/Bad Kohlgrub – Ein Drama in drei Akten hat für Dr. Gudrun Ströer ein ungutes Ende gefunden. Die Ärztin aus Bad Kohlgrub wurde vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen nach einer siebenstündigen Hauptverhandlung wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse zu zwei Jahren Gefängnis sowie zu einer Geldstrafe von 4210 Euro verurteilt.

Darüber hinaus verordnete Andreas Pfisterer ein sofortiges, dreijähriges Berufsverbot gegen die 70-Jährige. In seiner Urteilsbegründung warf ihr der Richter vor, Ströer habe zu Beginn der Corona-Pandemie in 309 Fällen Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht erteilt, ohne auch nur einen Patienten untersucht zu haben.

Gefälschte Masken-Atteste: Angeklagte widersetzt sich Anweisungen des Gerichts

Erster Akt: Ordnungshaft
Der Auftakt verlief ungewöhnlich. „Wo ist denn die Angeklagte?“, wunderte sich Pfisterer, der zur Kenntnis nehmen musste, dass Ströer keinesfalls gewillt war, auf dem ihr zugewiesenen Stuhl Platz zu nehmen. „Ich will stehen bleiben, da kann ich besser denken.“ Sie sei auch keine Angeklagte, sondern „autorisierte Repräsentantin als Gläubigerin des Verfahrens“. Ebenso wenig eine juristische Person. „Ich bin extraterritorial, ich bin freiwillig hier.“ Darüber hinaus gehöre sie dem „indigenen Volk der Germaniten“ an. Dem Staatsanwalt wurde das zu bunt. „Wie lange wollen Sie ihre Reichsbürger-Show noch abziehen?“, raunzte Matthias Enzler in den Sitzungssaal. Den wiederholten Aufforderungen des Richters, Platz zu nehmen, kam Ströer nicht nach.

Pfisterer unterbrach die Sitzung mehrmals und verhängte Ordnungsgelder von 200 und 500 Euro. Anschließend drohte der Vorsitzende mit Ordnungshaft. Die Medizinerin dachte aber gar nicht daran, sich zu setzen. Sie bezeichnete den Vorsitzenden als „Wertpapiergutachter“ und sprach ihm die Legitimation für das Gerichtsverfahren und die Protokollhoheit ab. Zwei Polizisten betraten den Saal. „Sie bedrohen mich jetzt! Mit physischer Folter!“, unterstellte Ströer dem Richter. Dieser sprach die Ordnungshaft aus, woraufhin weitere Beamte – auch eine von Ströer geforderte Polizistin – dazukamen. Zu viert packten die Sicherheitskräfte die schreiende Angeklagte und drängten sie hinaus.

Tumulte spielten sich ab. Zuschauer – denen eine Nähe zur Querdenker- und Reichsbürger-Szene nachgesagt wird – wollten das Abführen verhindern. Vergeblich. Die inzwischen verständigten Zusatzkräfte versperrten den Weg durch die Innentüren und den Zutritt zum Gang – begleitet vom wütenden Getöse der Ströer-Unterstützer.

Quelle: tz.de vom 06.08.2022

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