Empörung in Bayern: Schild „Asylanten müssen draußen bleiben“ regt auf

Schild "Asylanten müssen draußen bleiben" regt auf (Bild: DPA, Screenshot/TV Oberfranken)
Foto: DPA, Screenshot/TV Oberfranken
Schild „Asylanten müssen draußen bleiben“ regt auf


26.08.2016, 06:02
Riesenwirbel in der bayrischen Gemeinde Selb: Ein Ladenbesitzer hat ein Hundeverbots-Schild mit der Aufschrift „Asylanten müssen draußen bleiben“ ins Schaufenster seines Geschäft gestellt. Jetzt ermitteln laut der Zeitung „Frankenpost“ Polizei und Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

Neben der Aufschrift ist das Bild eines Hundes zu sehen. Es scheint, als würde der Ladenbesitzer Asylanten quasi mit Hunden gleichsetzen und so offen seine ablehnende Haltung gegenüber Ausländern zur Schau zu stellen. Ob das Schild nun den Straftatbestand der Volksverhetzung oder der Beleidigung erfüllt, werde derzeit ermittelt, bestätigte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken der „Frankenpost“ und dem Bayrischen Rundfunk (BR).

Schild "Asylanten müssen draußen bleiben" regt auf (Bild: AFP)
Schild „Asylanten müssen draußen bleiben“ regt auf (Bild: AFP)
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Schild mittlerweile beschlagnahmt


Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hof auf BR-Anfrage mitteilte, wurde das Schild inzwischen beschlagnahmt. Grund dafür sei, dass die Aufschrift auf dem Schild zusammen mit dem abgebildeten Hund Asylbewerber herabwürdige, so der Sprecher. Nun müsse unter anderem ermittelt werden, ob ein ausländerfeindliches Motiv hinter dem Aufstellen steht.

Schild "Asylanten müssen draußen bleiben" regt auf (Bild: Twitter.com/TV Oberfranken)
Schild „Asylanten müssen draußen bleiben“ regt auf (Bild: Twitter.com/TV Oberfranken)
Foto: Twitter.com/TV Oberfranken
„Ausländerfeindlichkeit ist keine Straftat“

Ob das Schild tatsächlich strafrechtlich als volksverhetzend oder beleidigend einzustufen ist, sei aber noch nicht sicher, sagte der Sprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken dem BR. Denn jeder Bürger und Geschäftsmann habe ein „Hausrecht“, das ihn dazu berechtigt, selbst zu entscheiden, wen er in sein Haus oder Geschäft lässt und wen nicht. Außerdem sei laut Auskunft des Sprechers „Ausländerfeindlichkeit keine Straftat, sondern eine Gesinnung“. Der Geschäftsmann wurde noch nicht vernommen. In der nächsten Woche soll sich entscheiden, ob Strafantrag gegen den Ladenbesitzer gestellt wird.
Sollte die Staatsanwaltschaft letztlich entscheiden, dass keine Beleidigung oder Volksverhetzung vorliegt, wolle man dennoch unbedingt das Gespräch mit dem Ladenbesitzer suchen und „an seine Vernunft appellieren“.

Quelle: krone.at vom 26.08.2016

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Die bayrische Polizei hat anscheinend nichts anderes zu tun als solche Sachen
zu bearbeiten. Macht ruhig weiter werdet schon sehen wohin das führt. Die Justiz wird mal wieder fleissig mitspielen bei dieser Charade.

Birgit
7 Jahre zuvor

Der Geschäftsmann kann in seinem Hoheitsgebiet Werbeinformationen u.s.w. öffentlich machen wie er will.

Schade nur, der falsche Hund ist abgebildet. Anubis, der Schakal, ist für diese Sache zuständig !

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[…] regt man sich über dieses Schild auf. Der Ladenbetreiber muss sich doch davor schützen, dass sie ihm den halben Laden ausräumen […]