So beantragen Hartz IV-Empfänger den Notvorrat

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Das Bundessozialministerium behauptet in einem Schreiben an den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Hamburg, Hartz-IV-Empfänger hätten keinen finanziellen Anspruch auf das Anlegen eines Notvorrats für den Krisenfall! Das Grundgesetz sieht das allerdings ganz anders:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wenn man von allen Bewohnern in Deutschland verlangt, dass man sich einen Notvorrat anlegen soll, müssen auch Bedürftige die Möglichkeit haben dies zu tun!

Deshalb sollte man es trotzdem versuchen einen entsprechenden Antrag zu stellen und notfalls über das Sozialgericht und das Bundesverfassungsgericht durchzusetzen.

Nachfolgend ein Musterantrag:

XXXXX Mustermann                                                                     Musterstadt, den

 

XXX                                                                                                      Vorab Fax.:

 

XXX

 

Gemeinde/Landkreis/JC

Wohngeldstelle/ Soziales

 

XXXX

 

XXX

 

ANTRAG

Betr. LEBENSMITTEL UND WASSEER BEVORRATUNG FÜR 10 TAGE

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Bundesregierung hat die Bevorratung von Lebensmitteln und Wasser pro Person für den Notfall/Krise/ausgerufenen Notstand, für zehn Tage, dringend empfohlen.

Hiermit beantrage ich/wir mir und ggf. weiteren XXX Personen in meinem Haushalt  200,-€/Kopf auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen. Meine/unsere finanzielle Situation ist Ihnen bekannt. Ich/wir können uns keine Bevorratung leisten. Ich werde mit diesem Geld Lebensmittel und Wasser für 10 Tage/Person anschaffen. Mit Kassenbelegen beweise ich Ihnen diese empfohlene und erbrachte Bevorratung.

Eine Ablehnung dieses Antrags bedingt eine Mittäterschaft zur Wehrkraftzersetzung (heute begrifflich nach § 118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit)  und destabilisieren der inneren Sicherheit der BRD.

MfG.

XXXX

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 27.08.2016

 

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Traurig dass man das so machen muss. ABer Hauptsache das ganze fremdländische Gesindel wird gut versorgt. Es ist in diesem Land nur noch zum kotzen.

Thomas
Thomas
7 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

@ Ulrike sagt:
27. August 2016 um 11:36

Anstatt auf die noch ärmeren Menschen (Flüchtlinge aus ihrem eigenem Land – jetzt ohne richtige Heimat lebend) zu schimpfen, sollte man über die Raffies in unserem Land herziehen: Konzernbosse, Politiker, Aktionäre usw usw, die immer mehr Geld sich gegenseitig in den Rachen schieben. Aber schon klar, immer druff auf die noch tiefer unter uns liegenden (Ps: ICH bin Harzter, aber ich kann noch denken!)

Sandra
Sandra
7 Jahre zuvor
Reply to  Thomas

Danke Thomas

claudia
claudia
7 Jahre zuvor
Reply to  Sandra

genau so is es die menschen können nix dafür das sie vertrieben wurden sie wollten keinen Krieg

Alexander Berg
7 Jahre zuvor

Macht es nicht mehr Sinn, dem einen oder anderen aus der Gesellschaft heraus zu helfen? Wo sind die Deutschen, die dies vorleben würden? In 2014 habe ich ein obdachloses Ehepaar für sieben Wochen bei mir aufgenommen, obwohl ich nur Hartz IV hatte.

Sandra
Sandra
7 Jahre zuvor
Reply to  Alexander Berg

Lieber Alexander das habe ich auch schon getan bei uns war es ein obdachloser Freund meines Sohnes. Man tut was man kann, aber du hast schon recht es müssten viel mehr Leute die Platz und vielleicht auch mehr finanziellen Background haben helfen.

Baufutzi
Baufutzi
7 Jahre zuvor

Ich habe schon öfter einen Obdachlosen bei unter die Dusche gestellt und bin dann los, neue Klamotten gekauft. Man kann aber leider nicht Allen helfen.

Simone Hoenen
Simone Hoenen
7 Jahre zuvor

Wie wäre es wenn sich alle Hartz4 Empfänger mal zusammen schließen und Klage beim Europäischem Gerichtshof ein reichen.

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Thomas es geht nicht gegen echte Flüchtlinge sondern um das ganze andere Gesindel das im Zuge der Flüchtlingsströme einwandert wo in ihrem Land kein Krieg ist.
Die ganzen Wirtschaftsflüchtlinge sofort raus aus unserem Land. Wir sind nicht das Sozialamt der ganzen Welt.

Birgit
7 Jahre zuvor

Wir haben hier eine Flüchtlingsunterkunft nur für Familie. Da hat es noch keinen kriminellen Vorfall gegeben. Diese Leute sind ganz normal angezogen und haben auch keine teuren Handys laufend am Ohr. Keine Desinerklamotten !
Die sind froh und dankbar hier zu sein.

Aber geht man in die Stadt, da lungern sie rum, diese nichtsnutzigen jungen Kerle und Anpöbler. Das sind die Sozialparasiten, die gehören sofort abgeschoben.

Es gibt eben Unterschiede.

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Genauso ist es bei uns. 4 Häuser weiter hat man ein Altersheim in eine Flüchtlingsunterkunft umgewandelt. Da sind Familien mit kleinen Kindern. Die sind friedlich und dankbar.

Es sind die jungen alleinreisenden Kerle die die Probleme machen.

Marita Thielen
Marita Thielen
7 Jahre zuvor

Ich beziehe hartz4 und lebe mit noch drei Kindern wo kann ich den Antrag bekommen LG marita thielen bitte um Antwort

Torsten Friederichs
Torsten Friederichs
7 Jahre zuvor

Hat schon jemand mit seinem Antrag erfolg gehabt?

Bin mir nämlich die ganze Zeit am überlegen auch so einen Antrag zu stellen, aber wenn der eh abgewiesen wird, lohnt es sich demzufolge nicht!

Birgit
7 Jahre zuvor

Ob Erfolg oder nicht, egal ! Regelrecht zuscheißen mit Papier, die müssen vor Arbeit nicht mehr in den Schlaf kommen, diese Bundesnazis.

M.F.S.
M.F.S.
7 Jahre zuvor

Hatte einen Antrag nach o.g. Muster eingereicht und habe heute einen Ablehnungsbescheid gemäß § 19, § 20 und § 21 SGB II (Mehrbedarf) erhalten. Ich werde also einen Widerspruch einreichen, mit der Begründung dass es sich dabei nicht um einen Mehrbedarf sondern um einen Erstbeschaffungsbedarf („einmaliger“ Bedarf) handelt, um dann nach zu erwartendem negativen Widerspruchsbescheid Klage einzureichen. Aber dafür bedarf es meiner Meinung nach einer eindringlicheren Argumentation.

Totalen Friederichs
Totalen Friederichs
7 Jahre zuvor
Reply to  M.F.S.

M.F.S. bitte hier im Forum um eine kleine Rückmeldung wie es denn ausgegangen ist.

M.F.S.
M.F.S.
7 Jahre zuvor

Das kann ich gerne machen.

Torsten Friederichs
Torsten Friederichs
6 Jahre zuvor
Reply to  M.F.S.

Und schon eine Antwort von der Tollen Behörde erhalten?

M.F.S.
M.F.S.
6 Jahre zuvor

Hier das Urteil des Sozialgerichts:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=22376

Gegen die Nichtzulassung der Berufung habe ich keine Beschwerde eingereicht, da meine Klage zwangsläufig an dem mir zur Verfügung stehenden Freibetrag scheitern würde und sie somit auch nicht das Potenzial für einen Präzedenzfall hätte.

Dem Urteil entnehme ich jedoch auch dass die Durchsetzung einer Klage nicht chancenlos wäre wenn jemand ausschließlich nur ALG II bezieht.

Unverzichtbare Argumente sind meines Erachtens, dass eine Notbevorratung in der Zusammensetzung des Regelsatzes nicht enthalten ist sowie desweiteren dass sie auch nicht ihren Zweck erfüllen würde wenn sie erst Monat für Monat angespart werden müsste.