Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Leider völlig folgenlos: Söders Corona-Ausgangssperre 2020 war rechtswidrig

23. November 2022
Leider völlig folgenlos: Söders Corona-Ausgangssperre 2020 war rechtswidrig
KULTUR & GESELLSCHAFT
Foto: Symbolbild

Leipzig. Leider haben Millionen Betroffener davon überhaupt nichts: das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt entschieden, daß die bayerische Corona-Ausgangsbeschränkung, die die Söder-Regierung im März 2020 verhängt hatte, unverhältnismäßig, also rechtswidrig war.

Das Gericht erklärte, als mildere Coronaschutzmaßnahme wären auch bloße Kontaktbeschränkungen in Betracht gekommen. Diese hätten „die Adressaten weniger belastet“. Es habe sich um einen „schweren Eingriff in die Grundrechte“ gehandelt, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Dieser wäre nur verhältnismäßig gewesen, wenn er – über die Kontaktbeschränkung hinaus – einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Infektionen hätte leisten können (Az: 3 CN 2.21, AZ: 3 CN 1.21).

In Bayern durfte das Haus damals nur aus triftigem Grund verlassen werden, etwa um zur Arbeit zu gehen oder um allein Sport zu treiben. Das bloße Verweilen an der frischen Luft war dagegen nicht erlaubt.

Bereits im Oktober 2021 hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Ausgangssperre nachträglich für unzulässig erklärt. Dagegen wehrte sich der Freistaat vor dem Bundesverwaltungsgericht, das die Revision nun zurückwies.

Der bayerische Gesundheitsminister Holetschek zeigt sich gleichwohl uneinsichtig und hält die Ausgangsbeschränkungen vom Frühjahr 2020 noch immer für ein „wirksames und richtiges Mittel“. Daran ändere sich auch nichts, „wenn jetzt rückblickend Gerichte zu einer anderen Einschätzung kommen“.

Beim Bundesverwaltungsgericht sind noch eine ganze Reihe ähnlicher Corona-Verfahren anhängig. In vielen weiteren Fällen dürften die Richter in den nächsten Monaten zu der nachträglichen Einschätzung gelangen, daß während der „Pandemie“ verhängte Restriktionen „unverhältnismäßig“ oder schlichtweg rechtswidrig waren. Das Millionen von Bürger zugefügte Unrecht wird dadurch allerdings nicht ungeschehen gemacht. Der Ruf nach Konsequenzen für die Verantwortlichen dürfte deshalb lauter werden. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 23.11.2022

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