Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Teurer Genderwahn: Münchner Stadtverwaltung läßt sich gendergerechte Anrede 3,9 Millionen Euro kosten

24. November 2022

KULTUR & GESELLSCHAFT
Foto: Symbolbild

München. Ein Fall, der alle (Vor-)Urteile gegen grüne Politiker und ihre fachliche Kompetenz bestätigt: die erst im Sommer 2022 frisch ernannte (und mit einem Gehalt von über 100.000 Euro pro Jahr recht üppig dotierte) IT-Referentin der bayerischen Landeshauptstadt München, Laura Dornheim, setzt kostspielige Akzente: sie wies alle städtischen Behörden an, künftig alle digitalen Texte, Briefe, Bekanntmachungen, Formulare und Masken der Stadt München auf eine gendergerechte Anrede der Adressaten umzustellen. Kosten: schlappe 3,9 Millionen Euro.

Konkret sollen die Auswahlmöglichkeiten „männlich“ und „weiblich“ um die Begriffe „divers“ und „ohne Angabe“ erweitert werden. Zudem soll das Gendersternchen * ermöglicht werden.

Bei schriftlichen Mitteilungen solle künftig „das Ansprechen aller Geschlechter“ berücksichtigt werden. Dazu heißt es in dem Anschreiben der IT-Referatsleiterin wörtlich: „Zukünftig müssen in allen vorhandenen und neuen IT-Lösungen mit geschlechterbezogenen Daten die vier Kategorien männlich/weiblich/divers/ohne Angabe sowie angepaßte Anreden angeboten werden.“

Laut der Grünen-Politikerin müssen dafür „400 Fachverfahren“ in der Stadtverwaltung bearbeitet werden, die „personenbezogene Daten und ggf. auch geschlechtsbezogene Daten enthalten“. Die gesamte Aktualisierung soll voraussichtlich bis zum Jahre 2027 abgeschlossen sein.

Obwohl München seit langem ein rot-grünes Biotop ist, findet die aufwendige Maßnahme der Rathaus-Politikerin nicht überall Verständnis. So kommentierte der Lokalsender „münchen.tv“: „Wir machen uns Sorgen über Energiekrise, Krieg, Inflation und immer weiter steigende Lebenshaltungskosten. Da erscheint diese Meldung bestenfalls kurios: 3,9 Millionen Euro nimmt Stadt München in die Hand, damit ihre gesamte IT gendergerecht wird.“

Die Referentin selbst begründet ihre Anordnung mit dem Verweis auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017. Demnach müsse es auch für Menschen, „die sich weder männlich noch weiblich zuordnen lassen, einen eigenen Geschlechtseintrag bei Behörden geben“. Aber: die Umsetzung des genannten Urteils ist an keinerlei zeitliche Vorgaben oder Begrenzungen gekoppelt. Sie ist keineswegs zwingend.

Die hochbezahlte grüne Referentin war bei ihrer Einstellung durchaus umstritten, und der Verdacht, sie habe ihren Posten weniger kraft Qualifikation als vielmehr wegen ihres Parteibuches erhalten, begleitet sie noch heute. Sie hatte seinerzeit angegeben, daß sie „sechs Jahre lang ‚Unternehmensberaterin‘ bei der Münchner Firma Stern Stewart & Co. gewesen“ sei. Allerdings arbeitete die grüne Bewerberin davon drei Jahre lang nur in Teilzeit. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 24.11.2022

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