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Lauterbach hält an Covid-Warnung fest: Verfassungsjurist sieht Verfassungsbruch

01. Dezember 2022
Lauterbach hält an Covid-Warnung fest: Verfassungsjurist sieht Verfassungsbruch
NATIONAL
Foto: Symbolbild

Berlin. Selbst in Deutschland bemüht sich die Politik nach zweieinhalb Jahren Corona-„Pandemie“ um einen unauffällige Exit-Strategie. Sogar die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ soll nun zum Jahresende auslaufen, und die meisten Länder – bis auf China – haben längst stillschweigend alle Maßnahmen aufgehoben.

Nur SPD-Gesundheitsminister Lauterbach will die „Pandemie“-Fiktion weiter krampfhaft aufrechterhalten. Zuletzt sagte Lauterbach, die Corona-Pandemie sei „erst beendet, wenn sie auch für diejenigen beendet ist, die an Long-Covid erkrankt sind“. Das könnte sehr lange dauern. Ob das Virus noch eine Gefahr darstellt, ist dabei für den Gesundheitsminister unerheblich. Er redet sie – entgegen den meisten Experten weltweit – einfach herbei.

Dem Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler geht das gegen den Strich: ob die Pandemie beendet sei oder nicht, „ist keine willkürliche, politische Entscheidung des Bundesgesundheitsministers“. In der „Bild“-Zeitung warnte der Professor Lauterbach jetzt sogar vor dem Verfassungsbruch: „Es kommt auf die Realität an. Wenn der Gesundheitsminister die Augen vor der Realität verschließt, verlängert er die Pandemie künstlich. Das ist verfassungswidrig.“

Bei der aktuellen Corona-Lage sei nicht die Aufhebung der Isolations- und Maskenpflicht falsch, sondern ein Festhalten an den Maßnahmen. Lauterbach hatte zuletzt Ministerpräsidenten, die diese Einschränkungen beenden wollen, als „populistisch“ beschimpft.

Boehme-Neßler hält dagegen: „Sowohl die Isolationspflicht als auch die Maskenpflicht im ÖPNV sind Eingriffe in Freiheitsgrundrechte. Sie dürfen deshalb – das sagt die Verfassung – nur im Ausnahmefall und nur unter strengen Voraussetzungen angeordnet werden.“ Sei die Einschränkung einer Freiheit nicht mehr erforderlich, müsse sie „sofort beendet“ werden.“

Erst dieser Tage hatte das Leipziger Bundesverwaltungsgericht die bayerischen Ausgangssperren im Frühjahr 2020 rückwirkend für rechtswidrig erklärt. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 01.12.2022

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