US-Bundesstaat Arizona – Trump-Anhängerin Lake verliert Gerichtsprozess gegen Ergebnis der Gouverneurswahlen

25.12.2022

Kari Lake, republikanische Kandidatin, winkt mit einer Hand.
Kari Lake verlor knapp gegen ihre demokratische Gegnerin bei den Gouverneurswahlen in Arizona, USA. (AP / Ross D. Franklin)

Die populäre republikanische Politikerin Kari Lake ist mit dem Versuch gescheitert, das Ergebnis der Gouverneurswahlen im Bundesstaat Arizona anzufechten.

Ein Gericht wies ihren Einspruch gegen ihre Wahlniederlage zurück. Es gebe keine eindeutigen und überzeugenden Beweise für ein Fehlverhalten, das sich auf das Wahlergebnis vom November ausgewirkt hätte, hieß es in der Gerichtsentscheidung.

Lake, die vom früheren US-Präsidenten Trump unterstützte wurde, kündigte Berufung an. Die ehemalige TV-Moderatorin des Senders „Fox News“ hatte nach der Abstimmung versucht, Zweifel am korrekten Wahlablauf zu schüren. Aus der eigenen Partei werden ihr Chancen auf eine Kandidatur bei der nächsten Präsidentschaftswahl beigemessen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 25.12.2022

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor

Nach so viel Betrug müsste sich die Kirche zu Wort melden und den Weihnachtsmann und den Osterhasen als Präsident ausrufen und Wahlen dürfen in Zukunft nur noch auf dem Kartoffelfeld zwischen Hase und Igel ausgetragen werden! Stellt man Vergleiche an, wie schwer es früher die Alkoholschmuggler in den USA hatten, was die sich einfallen lassen mußten um den Alkohol zu brennen und zu verteilen. Heute entscheidet
ein abhängiger  „Richter“ einer Partei über ja oder nein einer Volksabstimmung. Ganz legal während der „Arbeitszeit“ zwischen neun und sechzehn Uhr bei voller Tag heller Beleuchtung-Schnaps wurde
im Dunkeln gebrannt und geschmuggelt!

kairo
kairo
1 Jahr zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Der Richter hatte darüber zu befinden, ob es für die Strafanzeige hinreichend Beweise oder zumindest Indizien gibt. Offenbar nicht.
Es wundert mich, dass man in den USA Strafanzeigen offenbar direkt beim Gericht machen kann. Bei uns muss man damit zum Staatsanwalt. Im Zivilprozess kann man direkt beim Gericht eine Klage einreichen. Aber das hier war keiner.

birgit
birgit
1 Jahr zuvor
Reply to  kairo

Beim Satansanwalt einrichten ❓Der erste Witz heute❗️Diese Kliental deckt Diebe und sonstiges Gesockse. Pfui Teufel, oder soll ich lieber Repto sagen❓

kairo
kairo
1 Jahr zuvor
Reply to  birgit

Na und, glaubst du vielleicht, die Richter sind anders?

birgit
birgit
1 Jahr zuvor
Reply to  kairo

Nein,glaube ich nicht❗️Alle weisungsgebunden und da wären wir wieder bei der Politik. Wessen Brot ich fress, dessen Lied ich sing. Mit Gerechtigkeit hat das nichts mehr zu tun.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor
Reply to  kairo

###Der Richter hatte darüber zu befinden, ob es für die Strafanzeige hinreichend Beweise oder zumindest Indizien gibt.###

Wie in der BRiDä-gestammeltes kurzes-dä-! Auch hier kannst Du Beweise bringen, Unterschriftensammlungen, Bürgerbewegungen jede Woche zum Agieren bringen, das ist alles nicht Beweis genug! Millionen beweisen daß die GEZ ungültig ist.-
Noch mehr Millionen Beweisen, daß wir noch besetzt sind-kein Richter sieht einen Grund zum Handeln! Aber Hausdurchsuchungen setzt der oder der Satansanwalt an-daaaaa gibt es genügend Beweise. Jaaaa DIE reißen Bäume raus wo
keine sind!

kairo
kairo
1 Jahr zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Auch hier kannst Du Beweise bringen, Unterschriftensammlungen, Bürgerbewegungen jede Woche zum Agieren bringen, das ist alles nicht Beweis genug!

In der Tat. All das sind keine Beweise, die ein Richter sehen will. Damit kannst du allenfalls die Politik beeindrucken.

Millionen beweisen daß die GEZ ungültig ist.-

Und wozu? Die gibt es doch schon lange nicht mehr. Und wenn Millionen etwas sagen, muss es deswegen nicht wahr sein.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor
Reply to  kairo

Orr-orr-orr-orororr-orr!
Wohl lange kein Ultraviolettes Licht an @ Kairos Haut gekommen? Genau so ist das typische Krankheitsbild.

Det
Det
1 Jahr zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Es war keine Volksabstimmung !! Seit Durchführung des Banking-Aktes 1933/34 dort, als so ziemlich alle Amerikaner zu PERSONEN= Firmen für die Banken umdeklariert wurden, fanden und finden alle Wahlen innerhalb einer Firma bzw. eines Firmenkonstruktes statt und deswegen kann es keine Volksabstimmung geben, höchstens Abstimmungen innerhalb dieses Firmenkonstruktes. Bei uns ist es genauso; da ist ein Unterschied zwischen zwei verschiedenen Rechtskreisen, nämlich zwischen Land- bzw. Seerecht und wer da keinen Unterschied erkennen kann wird immer im Kreis laufen.

kairo
kairo
1 Jahr zuvor
Reply to  Det

Seit Durchführung des Banking-Aktes 1933/34 dort, als so ziemlich alle Amerikaner zu PERSONEN= Firmen für die Banken umdeklariert wurden,

Leider steht davon absolut nichts im Gesetz. Falls doch, bitte Zitat. Außerdem wurde es 1999 aufgehoben.

Det
Det
1 Jahr zuvor
Reply to  kairo

So langsam müsstes Du es aber jetzt geschnallt haben, dass das dort 2 riesige Firmen sind, die alles über Codes und Statuten regeln und der Code für Umdefinierung von PERSONEN zu Firmen lautet:
„…IRC 7701(a)(1) does not refer to „person“ in the usual sense of a living human being. Rather, Reg. 301.7701-1(a) instructs that the term „person“ includes an individual, corporation,partnership, trust or estate, joint-stock company, association, syndicate, group, pool, joint venture or other unincorporated organization or group, guardian, committee, trustee, executor,administrator, trustee in bankruptcy, receiver, assignee for the benefit of creditors, conservator, or any person acting in a fiduciary capacity. …“
Schau in deinen Personalausweis. Dein Name dort in groß geschriebenen Buchstaben ist deine PERSON. Sie hat mit Dir aber nichts zu tun, sie haben nur deinen Namen genommen und sich darauf das Ursprungsrecht gesichert und mit deiner Unterschrift hast Du dem zugestimmt! Das ist nämlich ein Vertrag im Internationalem Seerecht, nur, das hat Dir niemand gesagt!

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
1 Jahr zuvor
Reply to  Det

Paßgesetz

§ 4 Paßmuster

(1) Pässe sind nach einheitlichen Mustern auszustellen; sie erhalten eine Seriennummer. Der Pass enthält neben dem Lichtbild des Passinhabers, seiner Unterschrift, der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung und dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer ausschließlich folgende Angaben über seine Person:
1.
Familienname und Geburtsname,
2.
Vornamen,
3.
Doktorgrad,
4.
Ordensname, Künstlername,
5.
Tag und Ort der Geburt,
6.
Geschlecht,
7.
Größe,
8.
Farbe der Augen,
9.
Wohnort,
10.
Staatsangehörigkeit und
11.
Seriennummer.
Die Angabe des Geschlechts richtet sich nach der Eintragung im Melderegister. Ist dort das Geschlecht nicht mit weiblich oder männlich angegeben, wird im Pass das Geschlecht mit „X“ bezeichnet. Abweichend von den Sätzen 3 und 4 ist einem Passbewerber, dessen Vornamen auf Grund gerichtlicher Entscheidung gemäß § 1 des Transsexuellengesetzes geändert wurden, auf Antrag ein Pass mit der Angabe des anderen, von dem Geburtseintrag abweichenden Geschlechts auszustellen. Passbewerbern, deren Angabe zum Geschlecht nach § 45b des Personenstandsgesetzes geändert wurde, kann auf Antrag abweichend von den Sätzen 3 und 4 auch ein Pass mit der Angabe des vorherigen Geschlechts ausgestellt werden, wenn die vorherige Angabe männlich oder weiblich war.
(2) Der Pass enthält eine Zone für das automatische Lesen. Diese darf lediglich enthalten:
1.
Folgende Abkürzungen:
a)
„P“ für Reisepass,
b)
„PC“ für Kinderreisepass,
c)
„PP“ für vorläufigen Reisepass,
d)
„PO“ für Dienstpass und vorläufigen Dienstpass und
e)
„PD“ für Diplomatenpass und vorläufigen Diplomatenpass,
2.
die Abkürzung „D“ für Bundesrepublik Deutschland,
3.
den Familiennamen,
4.
den oder die Vornamen,
5.
die Seriennummer des Passes, die sich beim Reisepass, beim Dienstpass und beim Diplomatenpass aus der Behördenkennzahl der Passbehörde und einer zufällig zu vergebenden Passnummer zusammensetzt, die neben Ziffern auch Buchstaben enthalten kann und beim Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass, vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass aus einem Serienbuchstaben und sieben Ziffern besteht,
6.
die Abkürzung „D“ für die Eigenschaft als Deutscher oder im Fall amtlicher Pässe bei abweichender Staatsangehörigkeit die entsprechende Abkürzung hierfür,
7.
den Tag der Geburt,
8.
die Abkürzung „F“ für Passinhaber weiblichen Geschlechts, die Abkürzung „M“ für Passinhaber männlichen Geschlechts und das Zeichen „<“ für Passinhaber anderen Geschlechts,
9.
die Gültigkeitsdauer des Passes,
9a.
Versionsnummer des Passmusters,
10.
die Prüfziffern und
11.
Leerstellen.
(3) Auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (ABl. EU Nr. L 385 S. 1) sind der Reisepass, der Dienstpass und der Diplomatenpass mit einem elektronischen Speichermedium zu versehen, auf dem das Lichtbild, Fingerabdrücke, die Bezeichnung der erfassten Finger, die Angaben zur Qualität der Abdrücke und die in Absatz 2 Satz 2 genannten Angaben gespeichert werden. Die gespeicherten Daten sind gegen unbefugtes Auslesen, Verändern und Löschen zu sichern. Eine bundesweite Datenbank der biometrischen Daten nach Satz 1 wird nicht errichtet.
(4) Die Fingerabdrücke werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers des Passbewerbers im elektronischen Speichermedium des Passes gespeichert. Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert. Fingerabdrücke sind nicht zu speichern, wenn die Abnahme der Fingerabdrücke aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.
(4a) Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr erhalten auf Antrag einen Kinderreisepass ohne elektronisches Speichermedium; die Ausstellung eines Reisepasses ist zulässig. Abweichend von Absatz 3 Satz 1 werden in Reisepässen bei Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr keine Fingerabdrücke gespeichert. Die Unterschrift durch das Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes das zehnte Lebensjahr vollendet hat.
(5) Die Muster des Reisepasses, des vorläufigen Reisepasses und des Kinderreisepasses sowie die Anforderungen an das Lichtbild bestimmt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Dies gilt auch für einen Passersatz, sofern sein Muster nicht in anderen Rechtsvorschriften oder in zwischenstaatlichen Vereinbarungen festgelegt ist.
(6) Die Muster der amtlichen Pässe, die Anforderungen an das Lichtbild sowie die nähere Bestimmung der in § 1 Abs. 4 Satz 2 genannten Personen bestimmt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. In die amtlichen Pässe können Angaben über das Dienstverhältnis des Passinhabers aufgenommen werden. Die Rechtsverordnung kann auch von diesem Gesetz abweichende Bestimmungen über Gültigkeitsdauer, Ausstellung, Einziehung, Sicherstellung und Pflichten des Inhabers enthalten.

kairo
kairo
1 Jahr zuvor
Reply to  Det

Ach, sieh an, juristische Personen gibt es auch in Übernteich. Wusste mal wieder keiner.
Aber das mit der Großschreibung ist Blödsinn. Wo steht das? Und erzähl mir nicht, von den Cäsaren. Schau die mal römische Münzen an oder die Inschriften an römischen Gebäuden – alles in Großbuchstaben, auch die Namen der Herrscher.
Und wo bitte finde ich das kodifizierte Internationale Seerecht? Das muss man doch nirgendwo nachlesen können. Obwohl ich noch nicht mal Leichtmatrose bin.

Det
Det
1 Jahr zuvor

Ich habe das schon einmal hier geschrieben: Seit 1942 wurde bei uns die Lateinische Schrift eingeführt, vorher war es die Frakturschrift, die Schrift die sich über Jahrhunderte auf deutschem Boden entwickelt hat.
Die Lateinische Schrift beinhaltet Lateinische Regeln und eine davon ist, dass jegliche Änderung an einen Namen, eine andere Entität bedeutet. Auch das Auslassen oder das Vertauschen von Namen bedeutet eine andere Entität. So ist z.B. mit „The United States of America“ die nicht inkorporierte USA für (We the People) gemeint, jener „Federation of States“, die sich die Menschen dort auf der Grundlage der Unabhängigkeitserklärung selbst geschaffen haben und mit „the United States of America“, beachtet die Groß bzw. Kleinschreibung beim Wörtchen „the“ am Namensanfang, ist die föderale inkorporierte USA gemeint, eine britische Firma, die im Auftrag der nicht inkorporierten USA handelt bzw. handelte und immer vergaß das „Inc.“ im Namen mit anzugeben und so der ganzen Welt vorgaukelte die richtige, nicht inkorporierte USA, zu sein!
Das gleiche Spielchen mit der UN CORP, die ständig verwechselt wird mit der UNO. Die UN ist eine Korporation, gegründet 1943 von französischen und belgischen Nazis, wobei das „CORP“ für CORPORATION im Namen weggelassen wird und der Leser glaubt, es mit der UNO zu tun zu haben.
Oder, alle unsere Gerichte. Ist z.B. ein „Amtsgericht“ ein richtiges Amtsgericht, wenn am Eingang das so geschrieben steht, oder ist damit ein Firmen-Name gemeint ??? Wenn Ihr das herausfinden wollt, müsst Ihr nach der Zulassung fragen. Hat das Amtsgericht die Zulassung gemäß Kontrollratsgesetz 4, dann arbeiten sie nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1924 und sind für natürliche Personen zuständig. Ich jedenfalls kenne kein solch Gericht hier, weil es alles Firmen sind, die unter dem Namen „Amtsgericht“ agieren, aber keine richtigen Amtsgerichte sind.
Ich könnte hier unendlich weitere Beispiele bringen und hoffe Ihr habt den roten Faden mitbekommen.

@ Sylvester Ohnemus,
Schauen Sie beim Paßgesetz unterm Punkt 1. Da steht „Familienname“ und das ist so ganz korrekt. Dann schauen Sie mal auf Ihren Personalausweis, denn dort steht „Name“ und das ist kein Labsus, das ist Absicht. Der „Familienname“ steht fürs Landrecht, wie es vor „Adolf“ angewandt wurde und der „Name“ steht für ein Ding oder eine Sache, wie es unterm Seerecht angewandt wird. Und dann vergleichen Sie mal ihren Namen wie er in ihrem Familienstammbuch steht mit dem Namen im Personalausweis.
@ Kairo,
Die ganze Verwaltung hier gehört mit zur römisch-katholischen Kurie wo die lateinische Schrift mit ihren Regeln Anwendung findet und was die verschiedenen Rechtskreise betrifft, da musst Du bei der Holy See in Rom nachfragen. Die haben die ganze Welt in Spähren eingeteilt (Land,- See,- und Luft) und die entsprechenden Rechtskreise denen zugeordnet.

birgit
birgit
1 Jahr zuvor
Reply to  Det

Erkläre es nicht mehr ! @kairo und @ Sylvester wollen es nicht begreifen, also stelle deine Bemühungen ein. Glaube mir, es ist besser so !

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
1 Jahr zuvor
Reply to  Det

Sie hätten bestimmt einen guten Juristen abgegeben. Haben Sie schon auf dem Weg geklagt?
Damit eine Klage vor einem Verwaltungsgericht zulässig ist, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges
  • Statthafte Klageart
  • Klagebefugnis
  • Weitere Erfordernisse, die von der jeweiligen Klageart abhängig sind
  • Parteifähigkeit
  • Prozessfähigkeit
  • Vertretungsbefugnis bei Prozessvertretung
  • Rechtsschutzbedürfnis
  • Ordnungsgemäße Klageerhebung

Auf den Mist kann man dezidiert nicht antworten. Falls Sie jemals eine Klage erheben, bedarf es konkrete Voraussetzungen dafür. Ich empfehle ihnen einen Psychologen zu konsultieren. Da sind einige Dinge in Unordnung geraten. Falls ihr Alter zu hoch ist, sollte man das abwägen, inwiefern das noch eine finanzielle Verhältnismäßigkeit darstellt – sprich, Aufwand und Nutzen müssen gegeben sein. Ansonsten legen Sie ihre Gedanken unter das Kopfkissen und warten das Ende ab. Es schmerzt weniger als ihre geistigen Ergüsse.

birgit
birgit
1 Jahr zuvor

Und ihre geistigen Ergüsse sind einfach nur peinlich !

Det
Det
1 Jahr zuvor

Es sind nicht meine geistigen Ergüsse, sondern die Resultate aus meinen und nicht nur meinen Recherchen im deutschen Verwaltungsrecht, Besatzungsrecht, Internationalem Recht, Geschichte und dergleichen.
Ich habe Ihnen schon einmal geschrieben, dass Sie sich mal mit der Gewaltenteilung befassen sollen, denn wenn sie nicht vorliegt, ist der Weg zur Tyrannei offen und in einer Firma gibt es keine Gewaltenteilung; wenn Sie das nicht begreifen können kann ich Ihnen auch nicht weiter helfen.
Übrigens, Ihre Empfehlungen einen Psychiater zu konsultieren habe ich nun schon öfters hier lesen können, wenn jemand eine andere Meinung hat oder zu anderen Erkenntnissen gelangt ist. Was die Verwaltungsgerichte betrifft, lesen Sie mal das Kontrollratsgesetz Nr. 36 und dann nennen Sie mir mal solch ein Gericht hier, denn die Bundesregierung wurde verpflichtet solche Gerichte hier einzurichten und keine Firmen, die sich „Verwaltungsgericht“ nennen.
Schönen Abend noch.

kairo
kairo
1 Jahr zuvor
Reply to  Det

Es sind nicht meine geistigen Ergüsse, sondern die Resultate aus meinen und nicht nur meinen Recherchen im deutschen Verwaltungsrecht, Besatzungsrecht, Internationalem Recht, Geschichte und dergleichen.

Aber recht schlampig recherchiert, wie man an deinen Weisheiten zum Thema „Name – Familienname“ sieht. Das hat alles absolut nichs mit Adolfen zu tun, sondern ist deutsche Verwaltungspraxis vor ihm gewesen und ist es nach ihm immer noch.
Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung. Maßgeblich in diesem Fall ist zunächst das Personalausweisgesetz (PAuswG). Da steht in §5 (Hervorhebungen hier und in den anderen Zitaten hinzugefügt):
(1) Ausweise sind nach einheitlichen Mustern auszustellen.
(2) Der Personalausweis enthält … folgende … Angaben über den Ausweisinhaber:
1. Familienname und Geburtsname,
Aha, also muss der Familienname schon auf dem Ausweis stehen. Aber wo genau steckt er?
Einzelheiten sind in der Personalausweisverordnung (PAuswV) geregelt. Da steht in §11:
Der Personalausweis ist nach dem in Anhang 1 abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen des Anhangs 3 Abschnitt 1.
Und was sagt Anhang 3 in Abschnitt 1, Vorbemerkung?
5. In den Datenfeldern „Name“ (Familienname und Geburtsname) sowie „Vornamen“ sind alle Namensbestandteile komplett darzustellen, …
Und in der nachstehenden Tabelle findet man technische Angaben über die Beschriftung für das Datenfeld „Name (Familienname und Geburtsname)“.
Also: das Datenfeld „Name“ im Personalausweis enthält laut Gesetz den Familiennamen, ggf. auch den Geburtsnamen. Ist ja auch logisch, wenn gleich daneben ein Feld „Vornamen“ steht. Auch haben juristische Personen nur in seltenen Fällen einen Vor- oder Geburtsnamen. Und kein Geburtsdatum, sondern höchstens ein Gründungsdatum. Die Vorschriften für Reisepässe sind ähnlich.
Diese Regeln gelten zu Wasser, zu Lande und in der Luft.
Was die Verwaltungsgerichte betrifft, so freue dich, die gibt es zu Hauf in Deutschland. Und das Kontrollratsgesetz Nr. 36 wurde für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt durch Artikel 1 des Gesetzes Nr. A-36 der Alliierten Hohen Kommission vom 4. Februar 1955 (ABl. AHK S. 3206). Natürlich blieben die existierenden Gerichte bestehen. Sie funktionierten zunächst weiterhin nach den Verwaltungsgerichtsordnungen der Länder, seit 1960 nach der einheitlichen Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) des Bundes. Aber die Rechte der Zonenbefehlshaber fielen weg. Hat sich was zu tun mit Ende von Besatzungsregime.
Und wenn du behauptest, das seien Unternehmen (keine Firmen, §17 HGB!), dann zeig mir doch mal den entsprechenden Eintrag im Handelsregister (§2 HGB). Könnte schwierig werden, weil Gerichte überhaupt nicht rechtsfähig sind.

Det
Det
1 Jahr zuvor
Reply to  kairo

Kairo, ich habe hier mehrfach schon die internationale Nummer der Bundesregierung im Firmenverzeichnis gepostet, Dir das mit dem Besatzungsrecht und den Gerichten erklärt.
Wenn Du es immer wieder vergisst, dann schaue in den Archiven nach.

kairo
kairo
1 Jahr zuvor
Reply to  Det

Ich hatte nach dem Eintrag im Handelsregister gefragt. Nennungen in irgendwelchen privaten Verzeichnissen sind völlig irrelevant. Und für das Besatzungsrecht kannst du dir seit 1955 überhaupt nichts mehr kaufen. Zu den Gerichten siehe oben.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor
Reply to  kairo

Die Besatzer haben aber am 17. 7. 90 in Paris gesagt: Uns gibt es noch! Warum müssen nicht existierende Besatzer dem löschen einer Grenze durch ein geteiltes Land zustimmen? Das Volk hatte doch in freier Wahl entschieden!

kairo
kairo
1 Jahr zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Weil die vier (!) Siegermächte bis dahin immer noch die Verantwortung für Deutschland als Ganzes (!) trugen. Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag gaben sie aber auch dieses letzte Vorrecht auf. Der Deutschlandvertrag von 1955 galt nur für die Bundesrepublik und war auch nur mit den Westmächten geschlossen worden.
Im Übrigen ist am 17. Juli 1990 in Paris überhaupt kene Entscheidung getroffen worden.

kairo
kairo
1 Jahr zuvor
Reply to  staseve

Erstens sagt die HLKO Überhaupt nichts über Friedensverträge.

Zweitens ist vermutlich der Überleitungsvertrag gemeint. Dieser war eine Zusatzvereinbarung zum Deutschlandvertrag und enthielt praktische Regelungen zur in diesem festgelegten Abschaffung des Besatzungsregimes, nicht zu seiner Fortführung. Wozu wäre sonst eine Überleitung erforderlich gewesen?

Sein Artikel 2 Absatz 1 sagt, dass alle damaligen Besatzungsregelungen bei Inkrafttreten des Vertrages in deutsches Recht übergingen und als solches vorerst in Kraft blieben, es dann aber den zuständigen deutschen Stellen oblag, nach Belieben damit umzugehen (bitte auch den 2. Satz lesen). Tatsächlich hat der Bundestag von 1956 bis 1960 viele davon abgeschafft. Somit trifft es ja zu, dass der Artikel heute noch gilt, da aber alles darin Geforderte längst vollzogen worden ist, ist er schon lange wirkungslos.

Mit Friedensvertrag hat das alles nichts zu tun. Mit der Gestaltung unserer Personalausweise oder der Verwaltungsgerichtsbarkeit auch nicht.

Es steht aber jedem frei, mich bei der zuständigen alliierten Militärkommandantur zu verklagen.

kairo
kairo
1 Jahr zuvor
Reply to  staseve

Die Märchen bleiben Märchen. Realität ist Realität.

Wie wahr, wie wahr.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor
Reply to  kairo

Ha!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
DIE verklagen Dich @ Kairo! UND DIE sind da nicht zimperlich mit Ihren Urteilen!

kairo
kairo
1 Jahr zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Ich erzittere. Gibt es da Präzedenzfälle? Und bei welchem Gericht wird verhandelt?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor
Reply to  kairo

Die Gerichte kennst Du! Du willst uns ja vor diese stellen!
###zuständigen alliierten Militärkommandantur zu verklagen.###
Das ist zum Beispiel ein Gericht!

kairo
kairo
1 Jahr zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

###zuständigen alliierten Militärkommandantur zu verklagen.###

Das ist zum Beispiel ein Gericht!

Na dann, nichts wie hin. Die freuen sich tierisch. Aber bitte frag mich nicht, wo du eine findest. Hier in Berlin gibt es so etwas seit 1990 nicht mehr.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor
Reply to  kairo

Du sollst Dich dort melden.-ist denn das so schwer zu kapieren!?
Du bist der Reichsbürger und die Bockbier mit den unveränderlichen Grenzen!

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor
Reply to  kairo

Du sollst Dich dort selbst stellen. Du und die Bpckbier seid die Reichsbürger mit den unveränderlichen Grenzen!

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor
Reply to  kairo

Heute ist ein trüber Tag, ich war dadurch etwas lahm unteregs.
Danke für die Witze im Text, ich bin damit gut aufgemundert worden! Das ist eine Gabe an Dir, halte diese.
Gentscher hat aber festgelegt und es ist bis heute entschieden; ein Friedensvertrag ist nicht beabsichtigt und die Grenzen nach Osten bleiben so.
Was ist los bei Euch im Bunker? Dieser Fleiß ist recht ungewöhnlich. Fehlen Punkte für die Tafel der Besten
gegen Räääächts und Reichsdeppen?
###Verantwortung für Deutschland als Ganzes (!) ###
Welches ganzes Deutschland? Gibt es mehrere Teile von Denen wir nichts wissen, aber die vom Kuchen abgeschnitten wurden? Wer macht so eine Sauerei?
Gib mir sofort Deinen Vorgesetzten zum Gespräch und Beschwerde über Dich. Ich will den Rechtsweg einhalten! ! Wie konnte Dir @ Kairo „Verantwortung“ über die Tasten entfahren? Das klingt nach gültigem Potsdamer Abkommen? Egal!!! Gib mir Deinen oder Deine Vorgesetzten, aber sofort-Ausführung, aber etwas plötzlich!

kairo
kairo
1 Jahr zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Gentscher hat aber festgelegt und es ist bis heute entschieden; ein Friedensvertrag ist nicht beabsichtigt und die Grenzen nach Osten bleiben so.

Stimmt ja auch. Die mit Polen mehrfach vertraglich festgelegte Grenze von 1945 bleibt, wie sie ist. Übrigens hieß der Mann Genscher.

Und es wird auch nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag keinen weiteren, noch anderen Friedensvertrag geben, in dem das alles wieder in Frage gestellt wird. Wenn Frieden herrscht und alle Kriegsfolgen geregelt sind, dann braucht man so etwas nicht. (BGH, Urteil vom 26. 06. 2003, Az. III ZR 245/ 98, Rn. 30)

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor
Reply to  kairo

Es ist nichts geregelt, also gibt es auch keinen existierenden Friedensvertrag!
Warum stellen dann die Polen Forderungen in Billionen Höhe? Nur da wo Friedensvertrag darauf steht steht auch ein Friedensvertrag darin und nicht Stichpimpulibockforcelorum* Vertrag.

*Das war ein Schnaps aus der DDR

 

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
1 Jahr zuvor

wie ich grade sehe hat Herr Kairo so manches erläutert. Ich frage mich immer wieder, weshalb die BRD eine Firma sein soll. Bitte kommen Sie mir nicht D-U-N-S Nummern in den USA. Darüber ist auch bereits alles geschrieben. Warum selbst der Bundestag einen Eintrag hat, ist auch jedem bekannt. Denn sonst lassen sich keine Rechtsgeschäfte abwickeln, noch nicht einmal Schreibutensilien einkaufen. Ja, auch ich nenne ganz gerne den Staat eine Firma, da nehme ich meistens Bezug auf Mitarbeiter in einem Unternehmen. Jeder Betrieb kann sich anhand der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine bestimmte Anzahl unproduktiver Mitarbeiter leisten und somit gilt das in gleichem Maße für den Staat, weil damit der Staatshaushalt finanziert werden muss. Unter anderem werden Gelder in die soziale Sicherung, Bildung, Gesundheit, Verkehrsinfrastruktur und äußere Sicherheit investiert.
Die Argumente sind einfach abstrus und realitätsfern. Ein Staat würde tatsächlich nicht funktionieren und wäre sicherlich auch illegitim, wenn dieser ausgewiesene Schwachsinn Bestand hätte. Auf der Basis funktioniert schlichtweg nichts. Deshalb würde ich mich auch nicht wundern, wenn ihr Leben genauso konfus ist, wie ihr CO2 belastendes Geschriebe.

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
1 Jahr zuvor

Ich frage mich, weshalb kategorisch die Fakten nicht anerkannt werden. Sie alle können lesen, haben einen Bildungsabschluss gemacht und können mit ihrem Gehirn zwei unabhängige Dinge verknüpfen und daraus etwas Neues entstehen lassen. Das nennt man Wissen. Alles andere sind Informationen. Jetzt frage ich mich inwieweit Informationen zu Wissen führen kann? Sobald die Faktenlage eindeutig vorliegt, zeugen die darauf folgenden Antworten von mangelndem Urteilsvermögen über die Sachkenntnis. Entweder ist das dem geistigen Niveau zuzuordnen oder einer Unbelehrbarkeit, die als Trotzreaktion auf das Anerkennen einer Beweißlage fußt.
In beiden Fällen führt es in die Sackgasse.