Tafelpapiere werden per 31. Dezember 2016 wertlos


07:12 Uhr  |  Elitebrief

Tafelgeschäfte erfreuten sich viele Jahre großer Beliebtheit. Bei Tafelgeschäften wurden die Wertpapiere – Anleihen, Aktien, Fondsanteile – in physischer Form an den Käufer ausgehändigt.

Eine Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAPB) könnte nun weitreichende Folgen für Besitzer von Tafelpapieren haben. Die Einführung des § 358 KAGB bedeutet für die Besitzer von effektiven Stücken – zum Beispiel von Investmentfonds oder langlaufenden Nullkuponanleihen – dass diese von Gesetzes wegen für kraftlos erklärt werden.

Wie kann dies verhindert werden?

Besitzer derartiger Wertpapiere können die von ihnen gehaltenen Tafelpapiere vor dem 31.12.2016 in ein bei einer inländischen oder ausländischen Bank geführtes Wertpapierdepot einliefern. Dies sorgt dafür, dass sie ihre Rechte aus diesen Wertpapieren wie Erhalt der Zinsen und Dividenden, Verkauf der Stücke, Erhalt des Tilgungserlöses usw. auch weiterhin wahrnehmen können.

Für Besitzer von effektiven Stücken Luxemburger Fonds ist die Frist bereits verstrichen. Luxemburg hatte ein ähnliches Gesetz beschlossen. Der entscheidende Stichtag war in diesem Fall der 18.02.2015.

Quelle: goldseiten.de vom 05.09.2016

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