Frühwald um 9 – Nachrichten und Informationen vom 17.01.2023 (Textausgabe)

Nachrichten Hamburg - hamburg.de

Im „nationalen Interesse“: Sächsischer Ministerpräsident für Nord-Stream-Reparatur

Dresden. Eine interessante Wortmeldung: der sächsische CDU-Ministerpräsident Kretschmer hat sich – unerachtet der derzeit weitgehend ruinierten deutsch-russischen Beziehungen – dafür ausgesprochen, an der Option auf preisgünstiges russisches Gas festzuhalten. Dafür müßten die gesprengten Stränge der Nord-Stream-Pipelines umgehend repariert werden, sagte Kretschmer in einem Interview der Funke-Mediengruppe.

Werde der Schaden nicht umgehend behoben, werde Nord Stream 1 dauerhaft unbrauchbar, warnte der stellvertretende CDU-Vorsitzende. Die verbliebene Röhre müsse zumindest gesichert werden. Die Betreiber sollten bald dafür sorgen, daß die Pipeline repariert werden kann.

Die Frage nach russischem Erdgas stelle sich zwar nicht, „solange der Krieg tobt“, sagte Kretschmer. Doch müsse Deutschland sich „die Option erhalten, nach Ende des Krieges nicht nur das sehr teure Flüssiggas zu nutzen“. Es liege im nationalen Interesse, zu prüfen, aus welchem Land dann günstigere Gasalternativen erworben werden könnten. (rk)

Quelle: zuerst.de

Volksbefragung in Ungarn: 97 Prozent gegen Rußland-Sanktionen

Budapest. Die ungarische Regierung hat sich erneut in einer „nationalen Konsultation“ – also einer Bürgerbefragung – ihren politischen Kurs in einigen zentralen Fragen bestätigen lassen. Wichtigstes Thema waren dabei die Rußland-Sanktionen. Ungarn beteiligt sich daran bekanntlich nicht und muß sich deshalb aus dem Westen böse Kritik anhören. Jetzt wollte es die Orbán-Regierung wissen und befragte deshalb die Bürger.

Das Echo war mehr als einhellig: 97 Prozent der Teilnehmer an der Konsultation stimmten dagegen. Dieses Umfrageergebnis sei „richtungsweisend“, erklärte Regierungssprecherin Alexandra Szentkirályi auf Facebook. Es solle auch in Brüssel gehört werden. Die Botschaft stimme eindeutig für eine Neubewertung der Sanktionen.

Die ungarische Regierung läßt immer wieder „nationale Konsultationen“ durchführen, bei denen per Brief oder online abgestimmt werden kann. Die Befragungen haben zwar keine juristisch verbindlichen Folgen, dienen aber als Stimmungsbild in der ungarischen Öffentlichkeit. Diesmal nahmen 1,4 von acht Millionen stimmberechtigten Ungarn teil.

Diesmal wurden die Ungarn gefragt, ob sie mit den EU-Sanktionen gegen Rußland einverstanden sind, und zwar im Hinblick auf Energieträger, Rohstoffe und nukleare Brennstäbe. Weitere Umfrage-Themen waren die Folgen der westlichen Sanktionspolitik für den Tourismus und der Anstieg der Lebensmittelpreise infolge der Sanktionen.

Präsident Orbán hatte die Ansetzung der Konsultation Ende September 2022 mit seiner Kritik an den Sanktionen begründet: „Die Sanktionen wurden nicht auf demokratische Weise beschlossen, sondern Brüsseler Bürokraten und europäische Eliten haben darüber entschieden.“ Allerdings hat auch Ungarn, obwohl es sich nicht an den Sanktionen beteiligt, in der Vergangenheit allen Boykottbeschlüssen der EU gegen Rußland zugestimmt. (mü)

Quelle: zuerst.de

Nach erfolgloser Forderung nach Abschiebung: Vergewaltiger aus Illerkirchberg ist untergetaucht

Der Mord an Ece S. riss in Illerkirchberg alte Wunden wieder auf – denn es war nicht die erste schreckliche Tat eines Asylbewerbers. 2019 wurde ein ebenfalls 14-jähriges Mädchen von fünf Männern in einer Flüchtlingsunterkunft vergewaltigt. Einer von ihnen lebte nach Haftentlassung ohne Wissen der Anwohner wieder in dem kleinen Ort – jetzt ist er verschwunden.

Der kleine Ort Illerkirchberg kommt einfach nicht aus den Schlagzeilen: Im Jahr 2019 wird ein 14-jähriges Mädchen von fünf Asylbewerbern betäubt und mehrfach vergewaltigt. Nur drei Jahre später, im Dezember 2022, werden zwei Mädchen auf dem Schulweg von einem eritreischen Asylbewerber mit einem Messer angegriffen – eines der Mädchen stirbt, die andere überlebt schwerverletzt. Während die Familie, die Gemeinde und die ganze Bundesrepublik um den Tod der kleinen Ece trauern, lebt einer der Vergewaltiger von 2019 schon wieder unbehelligt unter den Einheimischen – nur wusste das bis dahin kaum jemand.

Jetzt wird bekannt: Der Mann, bei dem die Polizei von einer Rückfallgefahr ausgeht, ist untergetaucht.

Zwei Jahre Haft für ein zerstörtes Leben

Es ist Halloween im Jahr 2019: Fünf Asylbewerber – zwischen 15 und 26 Jahre alte Männer aus dem Iran, Irak und Afghanistan – überreden ein 14-jähriges, betrunkenes Mädchen mit ihnen in ihre Flüchtlingsunterkunft zu fahren. Dort angekommen betäuben sie die Jugendliche, indem sie Drogen in ihr Getränk mischen und vergewaltigen sie brutal. Von der Nacht bis zum nächsten Morgen wird sie neunmal von den fünf Männern missbraucht.

Nachdem das traumatisierte Mädchen ihren Eltern von der Tat erzählte, werden alle Männer gefasst und verurteilt. Beim jüngsten wird das Verfahren nach einem Täter-Opfer-Ausgleich eingestellt. Zwei weitere minderjährige Täter müssen für 2 Jahre und drei Monate ins Gefängnis, die volljährigen für zwei Jahre und zwei Monate – wegen Vergewaltigung, mehrfacher Vergewaltigung, Beihilfe und gefährlicher Körperverletzung. Sie bekommen grade mal zwei Jahre für die Zerstörung eines Lebens. Die Mutter des Mädchen sagte nach dem Verfahren damals: „Es gibt aus Sicht von uns Eltern keine Gerechtigkeit“.

Ohne das die Dorfbewohner davon wussten, lebte einer der Täter nach seiner Freilassung wieder in Illerkirchberg – unweit von seinem Opfer. Und dass, obwohl die Polizei bei dem Mann von einer „Rückfallgefahr für Sexualstraftaten zum Nachteil unbekannter junger Frauen“ ausging. Der Mann war nach seiner Entlassung am 5. Januar 2022 zwar direkt in Abschiebehaft überführt worden, musste im März aber wieder auf freien Fuß gesetzt werden – weil die tatsächliche Abschiebung nicht absehbar war. Die Bundesregierung hat Abschiebungen nach Afghanistan wegen der Machtergreifung der Taliban im August 2021 ausgesetzt – und zwang die Gemeinde Illerkirchberg so den Mann wieder bei sich aufzunehmen.

Die Bundesregierung machte die Abschiebung unmöglich

Bürgermeister Markus Häußler (parteilos) sei damals „entsetzt“ gewesen. Er habe „alle Hebel in Bewegung gesetzt, um das zu verhindern“, doch es war vergeblich. Der Mann durfte den Alb-Donau-Kreis nach Beschluss des Regierungspräsidiums Tübingen nicht verlassen, andere Gemeinden innerhalb des Kreises wollten den Mann – verständlicherweise – nicht aufnehmen. Die einzige Lösung wäre die Abschiebung gewesen, doch die machte die Haltung der Bundesregierung unmöglich.

Die baden-württembergische Ministerin für Justiz und Migration, Marion Gentges (CDU), versuchte sich gemeinsam mit ihrem Staatssekretär gegen die Aussetzung der Abschiebung zu wehren: Seit Dezember 2021 forderten sie Bundesinnenministerin Nancy Faeser in verschiedenen Schreiben mehrfach auf, Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern zu ermöglichen – doch ohne Erfolg.

Er lebte unbehelligt in Illerkirchberg, jetzt ist er untergetaucht

Dank der Sturheit der Bundesregierung lebte der Mann, mit der Auflage sich wöchentlich bei der Polizei zu melden, weiter in Illerkirchberg. Das ging eine Weile gut, doch zuletzt kam er seinen Auflagen nicht mehr nach. Bei einer anschließenden Kontrolle sei festgestellt worden, dass der Afghane sich nicht mehr in seiner Wohnung aufhalte. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis habe den Mann deshalb zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben – wegen der Verletzung seiner Auflagen sei Strafanzeige erstattet worden.

Der Vorgang beweist: Die deutsche Regierung hat die Folgen ihrer Migrationspolitik schon lange nicht mehr im Griff.

Quelle: pleiteticker.de

Verfassungsrechtler Scholz: Ampel-Wahlrechtsreform „klar verfassungswidrig“

Der renommierte Verfassungsrechtler Rupert Scholz hält die von der Ampel angestrebte Wahlrechtsreform für Verfassungswidrig. „Der Entwurf ist in meinen Augen nicht vereinbar mit dem Grundgesetz“, sagte er gegenüber pleiteticker.de.

Der Verfassungsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister, Rupert Scholz (CDU) hält den vorgelegten Entwurf für ein neues Wahlrecht für „klar verfassungswidrig“. Gegenüber pleiteticker.de sagte Scholz: „der Entwurf verstößt gegen die Grundsätze der Freien, gleichen und unmittelbaren Wahl. Die Gleichheit der Wahl ist nicht gegeben, wenn der Gewinner eines Wahlkreises hinterher doch kein Mandat erhält. Gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit wird verstoßen, wenn zwischen den Sieg in einem Wahlkreis und das Mandat ein dritter Faktor zwischengeschaltet wird, wie diese durch das zusätzliche Abstellen auf das Ergebnis der Zweitstimmenwahl geschieht. Ich sehe da keinen Spielraum für die Richter in Karlsruhe. Der Entwurf ist in meinen Augen nicht vereinbar mit dem Grundgesetz.“

Die geplante Wahlrechtsreform der Ampel ist hochumstritten: Wahlkreisgewinner können demnächst aus dem Bundestag fliegen. Die Erst- und Zweitstimme sollen abgeschafft werden, stattdessen soll es eine Haupt- und eine Wahlkreisstimme geben. Um Überhangsmandate zu verhindern, soll künftig das sogenannte Prinzip der Hauptstimmendeckung gelten. Folglich dürfen nicht mehr Wahlkreisgewinner in den Bundestag einziehen, als der Partei nach Hauptstimmen zustehen. Künftig wird es also Wahlkreise geben, die nicht mehr von einem Abgeordneten direkt vertreten sind. in Bayern etwa wird jeder fünfte Wahlkreis wohl bald keinen direkten Vertreter mehr im Bundestag haben.

Quelle: pleiteticker.de

Metsola verspricht Kampf gegen Korruption im Parlament

Einen Monat nach Bekanntwerden des Korruptionsskandals im Europaparlament hat Parlamentspräsidentin Roberta Metsola eine Reihe von Gegenmaßnahmen angekündigt. Damit wolle sie in Abstimmung mit den Fraktionsspitzen Bestechungsversuche unterbinden und „ausländische Einflussnahme zurückdrängen“, sagte Metsola gestern in Straßburg zum Auftakt der ersten Plenarwoche des Jahres.

Das Europaparlament müsse „das Vertrauen der europäischen Bürger wiederherstellen, die wir vertreten“, so Metsola. Dafür wolle sie etwa „jegliche Aktivitäten verbieten“, die mit offiziellen Tätigkeiten des Parlaments verwechselt werden könnten.

Ein zuvor bekanntgewordener 14-Punkte-Plan Metsolas sieht unter anderem vor, dass Abgeordnete, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EU-Parlaments „alle geplanten Treffen mit Dritten“ im Zusammenhang mit Parlamentsentscheidungen öffentlich machen müssen. Geplant ist zudem ein öffentliches Register über Geschenke, die Abgeordnete erhalten haben, und Reisen, die ihnen finanziert werden.

Anfang Dezember hatten belgische Ermittler wegen Korruptionsverdachts Privaträume und Abgeordnetenbüros durchsucht und fast 1,5 Millionen Euro beschlagnahmt. Die damalige Parlamentsvizepräsidentin Eva Kaili und ihr ebenfalls im Parlament tätiger Lebensgefährte Francesco Giorgi wurden neben zwei weiteren Verdächtigen festgenommen und sitzen in Untersuchungshaft.

Zwei Immunitäten sollen aufgehoben werden

In Straßburg gab Metsola in dem Zusammenhang zudem offiziell den Antrag der belgischen Behörden auf Entzug der Immunität von zwei Abgeordneten bekannt. Dabei geht es um den belgischen Parlamentarier Marc Tarabella sowie um den italienischen Abgeordneten Andrea Cozzolino. Beide gehören den Sozialdemokraten an. Anfang Jänner hatte das Parlament diesbezüglich bereits mitgeteilt, dass ein Eilverfahren eingeleitet worden sei.

Metsola verwies den Antrag weiter an den im Parlament zuständigen Rechtsausschuss. Dieser kann eine Anhörung ansetzen und spricht eine Empfehlung aus. Anschließend entscheidet das gesamte Plenum über den Entzug der Abgeordnetenimmunität.

Bei Tarabella hatten die Ermittler bei mehreren Razzien im Dezember auch dessen Privaträume durchsucht. Am Sonntag sagte sein Anwalt dem belgischen Sender RTL zudem, dass Tarabella im Februar 2020 eine von Katar bezahlte Reise in den Golfstaat gemacht, diese Reise aber nicht wie vorgeschrieben dem EU-Parlament gemeldet habe.

Quelle: ORF

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 17.01.2023

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Ulrike
Ulrike
1 Jahr zuvor

Nun ist der Drecksack der Mädchen vergewaltigt hat wieder auf freiem Fuss und kann weitermachen. Danke Bundesregierung für eure verblödeten Gesetze.
In der EU sollte man ganz oben anfangen wegen Korruption……..

gerhard
gerhard
1 Jahr zuvor

Verfassungsrechtler Scholz: Der Entwurf ist in meinen Augen nicht vereinbar mit dem Grundgesetz“ Ich sehe da keinen Spielraum für die Richter in Karlsruhe.
 
Wir können uns sicher sein das das GG passend gemacht (vergewaltigt) wird.

Last edited 1 Jahr zuvor by gerhard