FLÜCHTLINGE – Hessen: Land lässt Paten von Flüchtlingen im Stich

 

Hessische Bürger, die eine Verpflichtungserklärung für Flüchtlingsfamilien übernommen haben, fühlen sich vom Land getäuscht. Sie müssen weiter zahlen, auch wenn die Flüchtlinge einen rechtlich anerkannten Status erhalten haben.

Eine provisorische Unterkunft für Flüchtlinge in Berlin. (Foto: dpa)

Eine provisorische Unterkunft für Flüchtlinge in Berlin. (Foto: dpa)

Hessische Bürger, die eine sogenannte Verpflichtungserklärung für Flüchtlingsfamilien geleistet haben, fühlen sich vom Innenministerium betrogen. Hintergrund der bekanntgewordenen Fälle ist, dass Bürger vertraglich zugesichert hatten, für die Lebenshaltungskosten von Flüchtlingsfamilien aufzukommen, solange diese noch keinen anerkannten Flüchtlingsstatus haben.

In Gießen wurden Bürger vom örtlichen Jobcenter nun aufgefordert, Hartz 4-Sätze von Flüchtlingen zu bezahlen, obwohl diese bereits von staatlicher Seite anerkannt wurden, berichtet der Hessische Rundfunk.

„Der Gießener Stadtverordnete Klaus-Dieter Grothe (Grüne), der auch als Bürge für eine syrische Familie eintrat, berichtet von Fällen, bei denen für ein Vierteljahr schon mal eine Rechnung von 6.000 Euro vorgelegt worden sei. ‚Rechnet man das hoch, wenn das noch zwei oder drei Jahre geht, kommt man dann auf 50.000 bis 70 000 Euro, mindestens‘“, schreibt die Hessenschau.

Offenbar haben einige Jobcenter, nachdem sie von der Bürgschaft erfahren hatten, ihre finanziellen Leistungen an die Flüchtlinge eingestellt und wollen die Bürger stattdessen zur Rechenschaft ziehen. Die Betroffenen, wie beispielsweise der Gießener Psychotherapeut Ulrich Breidert-Achterberg, hatten den Ankündigungen des Innenministeriums vertraut und bereuen dies nun.

„Breidert-Achterberg stützte sich dabei wie die anderen Bürgen auf mündliche und schriftliche Bestätigungen aus dem hessischen Innenministerium. Darin hieß es, dass ‚nach Zuerkennung der Asylberechtigung im Asylverfahren und der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis […]  nach hiesiger Rechtsauffassung keine Erstattungspflicht‘ mehr besteht“, berichtet die Hessenschau.

Besonders ärgerlich für die Betroffenen ist, dass die Jobcenter offenbar nach Gutdünken vorgehen. So sollen Jobcenter in Wetzlar nicht von den Verpflichtungserklärungen Gebrauch gemacht haben.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 25.09.2016

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

 

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
2 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Recht so. Wer so blöd ist und für dieses Pack bürgt dem gehört es einfach nicht anders.
Ein Psychotherapeut sollte eigentlich schlauer sein oder ?

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Die Verblödung kann gar nicht genug zahen ! Weiter so !