Peter Fitzek vor Gericht – Der König und die Räuber

Peter Fitzek

Peter Fitzek im Amtsgericht Wittenberg.

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Archiv/Alexander Baumbach

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Wittenberg –

Peter Fitzek liebt Prozesse. Das Gericht ist seine Bühne. Er genießt die Aufmerksamkeit, die ihm jedes Verfahren beschert. In U-Haft – hier sitzt der Wittenberger wegen des Vorwurfes der Untreue in Millionenhöhe – ist es etwas ruhiger um den selbst ernannten „König von Deutschland“ geworden. Doch dank seiner Anhänger wird der Eindruck erweckt, der Monarch sei noch sehr aktiv.

So fand sich die Forderung von Fitzek zur Aufhebung seines Haftbefehls im Internet. Dabei sprach er von sich im königlichen „Wir“ und „Uns“ und erzwang mit dem Schreiben einen weiteren nicht öffentlichen Haftprüfungstermin am Donnerstag. Doch damit der auch auffiel, hatten die „Untertanen“ einen lebensgroßen Papp-König vor dem Landgericht in Halle aufgestellt und Boulevard-Journalisten eingeladen.

Pappkamerad hilft nicht

Doch die Show half nichts. Hinter verschlossenen Türen kämpft der König vergeblich um seine Freilassung. Die Entscheidung fiel am Montag. „Die vorgebrachten Gründe haben die Kammer nicht dazu bewogen, den Haftbefehl aufzuheben. Die Kammer geht weiterhin davon aus, dass gegen den Angeklagten der dringende Tatverdacht der Untreue besteht, und die Haftgründe der Flucht- und der Verdunklungsgefahr vorliegen: Es bestehe nämlich sowohl die Gefahr, dass sich der Angeklagte durch Flucht dem bevorstehenden Verfahren entziehe, als auch die Gefahr, dass er Einfluss auf die Mitglieder seiner ,Gemeinschaft’ nimmt, die als Zeugen in Betracht kommen“, erklärt Gerichtssprecher Wolfgang Ehm.

Axel Kaufmann sieht das ganz anders. „Fitzek ist in Wittenberg fest verwurzelt“, so der Anwalt, der deshalb keine Fluchtgefahr sieht. Der Verteidiger aus Leipzig ist auch sehr überrascht von der ins Feld geführten „Verdunkelung“. „Das ist aberwitzig“, so der Jurist. Natürlich werde „in der Gemeinschaft“ über die Vorwürfe geredet.

Doch das habe nichts direkt mit Beweismitteln zu tun. Laut Fitzek habe die Staatsanwaltschaft keine „belastenden Ergebnisse oder Beweise einer schuldhaften oder vorsätzlichen Verletzung bundesdeutscher Gesetze, die wir immer bemüht waren, zu achten und zu respektieren“, präsentieren können.

Königs Verhalten untadelig

Der König spricht von seinem „untadeligen Verhalten“. Deshalb sei „nichts Belastendes“ gefunden worden. Fitzek hofft, dass „die Beweislastenpflicht nicht umgekehrt wird“. Er könne die Forderung, seine Buchhaltung vorzulegen, nicht erfüllen, weil die von einer „bewaffneten Räuberbande ohne Durchsuchungsbeschluss entwendet wurde“. Als „Tatzeit“ gibt Fitzek den 25. April 2013 an. Die Kritik richtet sich damit an Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. „Die Akten“, so zitiert Kaufmann die Anklage, seien „außer Kontrolle geraten.“ „Das ist arg bedenklich“, kommentiert der Jurist.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft haben „574 Kunden Einzahlungen auf Sparbücher in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro vorgenommen.“ Von diesen Einlagen soll der Angeklagte in 27 Fällen insgesamt 1.347.500 Euro abgehoben haben. Die Staatsanwaltschaft listet akribisch die Konten verschiedenster Banken und die Abhebungen auf. So wurden am 27. September 2011 327.000 Euro, am 14. Dezember 2011 120.000 Euro und am 5. April 2012 100.000 Euro in bar abgehoben.

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Dazu soll Fitzek „seine auf ihn zugelassene ec-Karte und seinen Personalausweis“ vorgelegt haben. Das bezweifeln Fitzeks Anhänger. Der König habe gar keinen BRD-Ausweis. Doch darum geht es nicht. Es ist die Frage zu beantworten, was mit dem Geld passiert ist. Dies soll nun in 26 Verhandlungstagen bis Anfang März 2017 geklärt werden. In den Verhandlungen bis zum 25. November werden Zeugen angehört. Prozessbeginn ist am 20. Oktober um 9 Uhr im Landgericht Halle.

Just zur selben Minute wird Fitzek auch am Landgericht Dessau erwartet. Das ist zwar eine Berufungsverhandlung, aber die Staatsanwaltschaft legt Wert auf Fitzeks Erscheinen. „Der Termin wird noch in dieser Woche verlegt“, kündigt Gerichtssprecher Frank Straube an. Nach seinen Angaben geht es dabei um den Verstoß gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz. Fitzek soll in Wittenberg eine illegale Krankenkasse betrieben haben. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau verhängte eine Geldstrafe von 4.200 Euro. Fitzek fordert Freispruch und der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe. (mz)

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 27.09.2016

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