Deutschland – Programmbeschwerde gegen ARD: Verharmlosung gerichtsnotorischer terroristischer Vereinigungen

 

Programmbeschwerde gegen ARD: Verharmlosung gerichtsnotorischer terroristischer Vereinigungen

Der ehemalige Tagesschau-Redakteur Volker Bräutigam und der ehemalige Vorsitzende des ver.di-Betriebsverbandes NDR, Friedhelm Klinkhammer, haben erneut eine Programmbeschwerde gegen die ARD eingebracht. Sie werfen dem Sender eine „verharmlosende Berichterstattung“ zur Terrororganisation Ahrar al Sham vor.

Sie werfen dem öffentlich-rechtlichen Sender eine verharmlosende Berichterstattung über die Aktivitäten der Organisation Ahrar al Sham vor. Während die ARD diese als Teil so genannter „moderater Rebellen“ darstellt, sieht auch die deutsche Justiz in ihr eine terroristische Vereinigung. RT Deutsch dokumentiert die Programmbeschwerde.

Werte Rundfunkräte, werter NDR-Intendant,

die Bundesanwaltschaft hat am 31. Mai 2016 beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehle gegen den 24-jährigen syrischen Staatsangehörigen Kamel T. H. J. und den 17-jährigen syrischen Staatsangehörigen Azad R. erwirkt. Die Beschuldigten seien demnach hinreichend verdächtig, sich „als Mitglieder an der ausländischen terroristischen Vereinigung ‚Harakat Ahrar al-Sham al-Islamiya‘ (Islamische Bewegung der Freien Männer Großsyriens, kurz: ‚Ahrar al Sham‘) beteiligt zu haben“. Dies begründe einen dringenden Tatverdacht der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung nach den §§ 129b i.V.m. § 129a und § 25 StGB.

Bezüglich der „terroristischen Vereinigung“ ist also die Rede von „Ahrar al Sham“. Diese sei „eine der einflussreichsten salafistisch-dschihadistischen Gruppierungen der syrischen Aufstandsbewegung. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das Regime des syrischen Machthabers Assad zu stürzen und einen allein auf der Scharia gegründeten Gottesstaat zu errichten.“ Die genaue Anzahl der kampfbereiten Mitglieder der „Ahrar al Sham“ ist nicht bekannt, die Größenordnung wird regelmäßig mit 10.000 bis 20.000 angegeben.

Was bei der obersten Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik als terroristische Vereinigung gilt, ist nach Ansicht der deutschen Bunderegierung ein Friedens-Verhandlungspartner. Der deutsche Außenminister Steinmeier setzte sich Anfang dieses Jahres öffentlich dafür ein, Ahrar al Sham an den Friedensgesprächen in Genf zu beteiligen. Wohlgemerkt: obwohl diese von der deutschen Justiz als Organisation gesehen wird, die für einen Staat kämpft, „in dem Demokratie und Säkularismus keinen Platz haben“ und eine „politische Lösung des Konflikts ablehnt“.

Auch sonst stützen Mitglieder der „Westlichen Wertegemeinschaft“ (WWG) Ahrar al Sham und andere Dschihad-Gruppen politisch: Unter anderem legten die USA, Frankreich und Großbritannien gegen den Antrag im UN-Sicherheitsrat ein Veto ein, Ahrar al Sham und die „Armee des Islam“ als Terrororganisationen einzustufen.

ARD-aktuell ist da – einmal mehr regierungskonformistisch – ganz auf der transatlantischen Propagandaschiene und weigert sich ebenfalls, diese zweitstärkste Milizenfraktion als Terroristen zu bezeichnen. Für das „ARD-Flagschiff“ zählt diese Mörderbande zu den „Rebellen“ bzw. „moderaten Rebellen“, die in Ost-Aleppo an der Seite von al-Qaida gegen die syrische Armee kämpfen. Sie erhalten von den Gniffkes und Schwencks den Heiligenschein als vermeintliche „Freiheitskämpfer“, die es zu bewundern gilt, weil sie gegen Russen und Assad zu Felde ziehen. Wohlgemerkt: Mörder, die jederzeit Zivilisten massakrieren, wenn diese den Versuch unternehmen sollten, über die international „garantierten“ Wege aus dem Kessel Ost-Aleppo zu flüchten. Worüber ARD-aktuell selbstredend nicht berichtet.

Dass das Propaganda-Lügengebäude längst bröckelt, haben die Gniffkes unserer Zeit offenkundig noch nicht bemerkt.

Reuters berichtete zum Beispiel:

In Aleppo teilen Rebellen der ‚Free Syrian Army‘ (FSA) ihre Schlachtpläne mit Jaish al-Fatah, einer Allianz islamistischer Gruppen, zu denen der frühere syrische Flügel von al-Qaida gehört.“

Das Wall Street Journal schreibt:

Einige der größten Rebellengruppen verstärken ihre Allianzen mit al-Qaida-verbündeten Gruppen, trotz einer US-Warnung, sich entweder von den Extremisten zu trennen oder zu riskieren, von Luftschlägen getroffen zu werden.“

ARD-aktuell verschweigt aber auch sonst alles, was ein schiefes Licht auf die von ihm gehätschelten Terroristen werfen könnte, sogar, dass eine journalistische Kollegin – die auch für den NDR tätige Reporterin Janina Findeisen alias Marie Delhaes – von den „moderaten Rebellen“ fast ein Jahr gefangen gehalten wurde und während der Gefangenschaft ein Baby zur Welt brachte.

Offensichtlich wurde sie erst gegen die Zahlung eines Lösegeldes freigelassen. Die Süddeutsche Zeitung, das Auswärtige Amt und sogar die von ARD-aktuell und Steinmeier geförderte Terrormiliz Ahrar al Sham berichteten über die Freilassung der jungen Frau. ARD-aktuell schwieg dagegen, möglicherweise, um das Märchen über die „moderaten Rebellen“ nicht zu trüben.

ARD-aktuell unterdrückte auch die Berichterstattung über Jürgen Todenhöfers Besuch in Syrien. Journalistisch wäre eine Nachricht dazu schon deswegen zwingend geboten gewesen, weil damit die übliche, einseitig pro-westliche Berichterstattung hätte kontrastiert werden können. Außerdem hätte den Zuschauern deutlich gemacht werden können, dass mutige Reporter sehr wohl die Chance haben, authentisch über Syrien zu berichten. Was aber auch zeigt, dass sie nicht darauf angewiesen sind – wie die ARD glauben machen will – obskure Schwenck-Gehilfen aus der Terroristenszene als Nachrichtenbeschaffer zu nutzen, um das deutsche Publikum an der Nase herumzuführen.

Dass diese nicht nur von Schwenck geübte Praxis erschreckende Amoral und den absoluten Verlust berufsethischer Grundsätze offenbart, ist augenscheinlich nicht in die Köpfe des ARD-aktuell-Managements zu bekommen. Und bisher ist auch aus dem Rundfunkrat kein entsprechendes positives Signal in Richtung einer Abkehr von dieser skandalösen Vorgehensweise zu vernehmen gewesen.

Das Verschweigen der Erkenntnisse von J. Findeisen und J. Todenhöfer ist ein Verstoß gegen die „Pflicht zur umfassenden und objektiven Berichterstattung“.

Außerdem ist das permanente Festhalten am Begriff „Rebellen“ für gerichtsnotorische Kriminelle, Terroristen und Mörder auch vor dem Hintergrund der eindeutigen Position der deutschen Justiz eine signifikante Irreführung des Fernsehpublikums, wenn nicht gar eine bewusste publizistische Unterstützung des syrischen Terrorismus. Eine solche ist jedoch ebenfalls unvereinbar mit den Programmrichtlinien.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer und V. Bräutigam

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

ARD und ZDF alle in einen Sack rein und draufhauen. Es trifft immer richtige.
Die Sender sind so unnötig wie ein Kropf.