Frühwald um 9 – Nachrichten und Informationen vom 14.03.2024 (Textausgabe)

Appell an die Ampel – Eon-Chef fordert klares Umdenken in Energie-Politik

Die Energie-Politik der Ampel sorgt bei vielen Bürgern für Kopfschütteln – auch bei Eon-Chef Leonhard Birnbaum. Der 57jährige stellt eine Forderung an Berlin, die Kosten für den Bürger senken würde und den Grünen gar nicht schmecken dürfte.

ESSEN. Der Chef des Energieunternehmens Eon, Leonhard Birnbaum, hat von der Bundesregierung ein starkes Umdenken bei der Energiewende gefordert. Um den Bürgern weitere Kosten zu ersparen, schlug Birnbaum vor, „den Zubau weiterer Erneuerbarer mit dem Ausbau der Netze zu synchronisieren und von diesen abhängig zu machen“. Um das Vertrauen der Bürger nicht zu verlieren, müsse ehrlich kommuniziert werden, „daß die Transformation in den nächsten Jahren sehr viel Geld kosten wird“, sagte der Eon-Chef am Mittwoch bei der Präsentation der Jahresbilanz des Unternehmens.

Der Vorschlag, den Ausbau erneuerbarer Energien nur noch dann zu fördern, wenn gleichzeitig genügend neue Netze entstehen, hätte bei seiner Umsetzung weitreichende Folgen. Laut einer aktuellen Einschätzung des Bundesrechnungshofs fehlen Deutschland derzeit etwa 6.000 Kilometer an Netz. Würde sich die Bundesregierung an Birnbaums Vorschlag halten, müßte sie erhebliche Einschränkungen der eigenen Klimaschutz- und Energiewendeziele hinnehmen.

Birnbaum sieht Energie-System in Gefahr
Eine andere Möglichkeit wäre laut Birnbaum, Investoren stärker dem Risiko von Engpässen auszusetzen, statt diese wie bisher mit staatlichen Subventionen zu unterstützen. Das sei aktuell geboten.

„Knapp die Hälfte der Deutschen glaubt, in zehn Jahren schlechter zu leben als heute“, mahnte der 57jährige. „Sorgen um den eigenen Wohlstand und die Sicherheit rücken immer mehr in den Fokus.“ Dekarbonisierung sei nicht mehr das alleinige Thema, vielmehr gehe es nun „um Bezahlbarkeit, Funktionsfähigkeit und Resilienz des Energiesystems“. (st)

Quelle: Junge Freiheit

Schülerin aus Unterricht abgeführt – „Ich hätte nicht für möglich gehalten, was meiner Tochter angetan wurde“

In Mecklenburg-Vorpommern wird ein 16jähriges Mädchen vor den Augen ihrer Mitschüler plötzlich von drei Polizisten aus dem Unterricht geholt. Das Vergehen: Sie sagt auf TikTok, daß Deutschland ihre Heimat sei und nicht nur ein Ort auf der Landkarte. Denunziert wird die Schülerin vom eigenen Direktor.

„Ich bin entsetzt“, sagt die Mutter der JUNGEN FREIHEIT. Und die Stimme der Frau zittert vor Empörung: „Das ist so eine heftige, mit Verlaub, Stasischeiße, ich hätte das in meinem ganzen Leben nicht für möglich gehalten, was meiner Tochter hier angetan wurde.“ Ihre Tochter, wir nennen sie Miriam, ist 16 Jahre alt. Sie ist Schülerin des Richard-Wossidlo-Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten in Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben die Personen anonymisiert, um sie zu schützen – die Frage ist nur: Vor wem?

Rückblick: 27. Februar. Während Miriam morgens in der Schule sitzt und büffelt, greift Schuldirektor Jan-Dirk Zimmermann zum Telefon. „Gegen 09:45 Uhr informierte der Schulleiter die Polizei über einen möglicherweise strafrechtlichen Sachverhalt“, erklärt Marcel Opitz, der Pressesprecher der zuständigen Polizeiinspektion Stralsund, der JF den Ablauf des Geschehens. „Demnach lägen Informationen vor, wonach eine 17jährige Schülerin mutmaßlich verfassungsfeindliche Inhalte in sozialen Netzwerken verbreitet haben könnte. Es wurde ein Funkwagen zur Schule entsandt, um diesen Sachverhalt zu prüfen.“

In der Streife sitzen drei Polizeibeamte („aufgrund einer ungeraden Anzahl Beamter in der Frühschicht“), heißt es in der Antwort-Mail der Polizei auf den Fragenkatalog dieser Zeitung. Sie fahren zum Richard-Wossidlo-Gymnasium in Ribnitz-Damgarten. Die Beamten nehmen den Sachverhalt auf, doch „ein Anfangsverdacht einer Straftat konnte mithin nicht festgestellt werden“, sagt Pressesprecher Opitz.

SPD-nahe Stiftung präsentiert sich in der Schule
Was war denn nun der Grund für diesen Anruf des Direktors bei der Polizei? „Meine Tochter“, sagt die Mutter, „hatte vor einigen Monaten auf TikTok ein Schlümpfe-Video gepostet. Da heißt es, daß die Schlümpfe und Deutschland etwas gemeinsam haben: Die Schlümpfe sind blau und Deutschland auch. Das war wohl ein witziger AfD-Werbe-Post. Und dann hat sie einmal gepostet, daß Deutschland kein Ort, sondern Heimat ist.“

Vielleicht war Schuldirektor Zimmermann in dieser Zeit auch ganz beseelt von der Nazijagd unter seinen Schülern? Immerhin war aktuell, so schrieb er noch am 29. Februar 2024 auf der Internetseite des Gymnasiums, eine Ausstellung der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema „Demokratie stärken“ in der Schulaula zu sehen. „Am 23. Februar fand die Eröffnung in Anwesenheit eines Vertreters der Friedrich-Ebert-Stiftung MV, des Bürgermeisters der Stadt Ribnitz-Damgarten und Vertretern der Bürgerschaft statt“, bemerkt der Direktor, wie es scheint nicht ohne Stolz so viele Honoratioren in empfangen zu haben.

„Alle Anwesenden betonten, daß ein zunehmend dominanter Rechtsextremismus die Debattenkultur auch in unserem Raum erschwert und die demokratische Grundordnung willentlich gefährdet.“ Da muß ein deutscher Pädagoge natürlich gegenhalten – und da ist ein Anruf bei der Polizei ja wohl das Mindeste, wenn es um den Begriff Heimat und blaue Schlümpfe geht.

Drei Polizisten im Klassenzimmer
Die Hüter des Gesetzes machen sich also auf zum Chemieraum, denn dort wird gerade Miriam unterrichtet. „Meine Tochter erzählte mir später, daß die drei Polizisten plötzlich im Raum standen und sie abholten. Das ist das, was mich so unfaßbar wütend gemacht hat.“ Die Mutter schildert weiter, daß ihre Tochter von den Beamten eskortiert wurde. „Als ob sie eine Verbrecherin sei. Durch die ganze Schule hindurch. Da sind über 500 Schüler drauf. Es ist unglaublich. Und dann ging es das ganze Schulgebäude hindurch zum Lehrerzimmer.“

Dort angekommen, ist noch der Schulsekretär anwesend. „Und dann sagten die Polizisten zu meiner Tochter, daß zu ihrem eigenen Schutz die Beamten sie darum bitten möchten, solche Posts in Zukunft zu unterlassen. Die wußten also vorher, was meine Tochter gepostet hatte, sie wußten, daß es nicht strafbar war und trotzdem dieser Aufmarsch, diese Drohungen, diese Unterdrückungen der Meinungsfreiheit.“

„Zum Glück hat meine Tochter einen starken Charakter“
Miriam erzählt zu Hause alles der Mutter. „Zum Glück hat meine Tochter einen starken Charakter. Sie wurde schon einmal von einer Lehrerin, die mit einem Türken verheiratet ist, angesprochen. Das könne doch nicht wahr sein, daß meine Tochter AfD wählen würde, ob sie wolle, daß ihr Mann und ihre Kinder zurück in die Türkei müßten?“ Bei Miriams Mutter ist nun die Schmerzgrenze erreicht.

„Ich rief in der Schule beim Direktor an. Ich sagte, ‘Herr Zimmermann, wenn Sie meinen, daß mit meiner Tochter etwas nicht stimmt, reden Sie erst mit mir!‘ Da sagte der Direktor zu mir, daß er das nicht dürfe, er habe die Auflage, sofort die Polizei zu informieren.“

Plötzlich geht es um Volksverhetzung
Die JF fragte bei der Polizei nach, wie man solch ein „Gespräch“ zwischen Polizisten und Jugendlichen eigentlich bezeichnet und was man ihr jetzt konkret vorwirft. „Nach der Feststellung, daß nach vorliegenden Informationen kein strafrechtlicher Sachverhalt vorzuliegen scheint, wurde mit der Schülerin eine Art „Gefährderansprache“, hier ein normenverdeutlichendes Gespräch gemäß Paragraph 13 SOG M-V geführt“, so Polizeisprecher Opitz, „um letztlich auch aufzuzeigen, daß es Straftatbestände wie § 86a StGB und andere gibt“.

Das muß man übersetzen: Das „SOG M-V“ ist das Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern. Paragraph 13 definiert die Allgemeinen Befugnisse: „Die Ordnungsbehörden und die Polizei haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird.“

Polizei: Dem Mädchen ist nichts vorzuwerfen
Aber was wurde denn nun dem Mädchen vorgeworfen? „Letztlich nichts“, so Polizeisprecher Opitz, um dann aber doch zwei scharfe Klingen des Strafrechts zu nennen: „Gemäß Legalitätsprinzip galt es den Sachverhalt zu erforschen. Am ehesten in Betracht gekommen wäre ein möglicher Verstoß gemäß § 86a oder § 130 StGB.“ Paragraph 86a Strafgesetzbuch bezeichnet das Zeigen verfassungsfeindlicher oder terroristischer Kennzeichen, zum Beispiel Hakenkreuze, Deutscher Gruß, diverse Runen oder Tattoos mit Mottos wie Blut und Ehre oder ähnliches. Paragraph 130 Strafgesetzbuch stellt Volksverhetzung unter Strafe, zum Beispiel den Haß- und Gewaltaufruf gegen ethnische Gruppen.

Was nun blaue Schlümpfe und der Begriff Heimat mit diesen Straftatbeständen zu tun haben sollen, sei dahingestellt. Miriam hat sich, so die Beamten, nicht strafbar gemacht. Allerdings steht sie jetzt in einem Polizeicomputersystem. Denn die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern benutzt den Elektronischen Vorgangsassistenten zur Erfassung und Dokumentation von Sachverhalten.

Ministerien ducken sich weg
Polizeisprecher Opitz bestätigt gegenüber dieser Zeitung, daß relevante Daten, auch Personendaten, eingepflegt werden, nach entsprechenden Löschfristen anonymisiert werden „und im Weiteren gelöscht – so auch in diesem Fall“. Im Übrigen ist die Polizei sich sicher, daß die Beamten mit dem Mädchen ohne dessen Eltern und/oder ohne Rechtsbeistand sprechen durften.

Abschließend weist die Polizei diese Zeitung noch auf Folgendes hin: „Falls Sie beabsichtigen, über den Sachverhalt zu berichten, möchte ich abschließend auf das schutzbedürftige Alter des Mädchens hinweisen und bitte, diesen Umstand zu berücksichtigen (Pressekodex).“ Das schutzbedürftige Alter des unschuldigen Mädchens schien während des Spießrutenlaufes durch die Schule allerdings keine besondere Priorität der Beamten gewesen sein.

Der Direktor schweigt
Die JUNGE FREIHEIT schickte dem Innen- und Bildungsministerium in Mecklenburg-Vorpommern jeweils einen umfangreichen Fragenkatalog. Beide Häuser verwiesen auf die Polizei. Wobei Henning Lipski, Pressesprecher des Bildungsministeriums, behauptete: „Ein schulpsychologischer Unterstützungsbedarf bestand zu keiner Zeit.“ Wie er das vom Schreibtisch aus beurteilen will, bleibt unklar. Ein Teil von Miriams Klassenkameraden sah das wohl anders. „Im Nachgang sind ein paar Schüler zu meiner Tochter gekommen und haben sie getröstet“, sagt Miriams Mutter.

Auch die Schule und Direktor Zimmermann wollen sich nicht äußern. Warum er die Polizei rief, warum er nicht erst den Kontakt mit den Eltern suchte, warum das Mädchens während des laufenden Unterrichts aus dem Klassenraum geholt wird. All das will er auch am Telefon nicht sagen – weil er nichts sagen dürfte. Sollte hier ein politisches Exempel statuiert werden?

AfD holt das Thema in den Landtag
Der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Enrico Schult, selbst Vater zweier schulpflichtiger Kinder, wird diesen Vorfall zum Anlaß nehmen, um ihn im Plenum des Landtags zu debattieren.

Der JF sagt er: „Dieser skandalöse Vorgang offenbart, daß unsere Schulen immer mehr zur Gesinnungsschnüffelei benutzt werden sollen. Sofern es dazu tatsächlich eine Anordnung des Bildungsministeriums gab, muß das dort politische Konsequenzen haben. Denn ein Schulleiter sollte sich eher vor seine Schüler stellen und mindestens zuerst die Eltern ins Vertrauen ziehen, anstatt gleich drei Polizisten zu rufen, weil er eine anonyme Denunziations-Mail über eine Schülerin erhält.“

Quelle: Junge Freiheit

Tausendfacher Asylmißbrauch – aber die Politik tut nichts: Allein in NRW 60.000 Ausreisepflichtige

Düsseldorf. Da kann die „Ampel“ noch so viele Maßnahmen zur erleichterten Abschiebung Illegaler beschließen – wenn sie nicht umgesetzt werden, ist alles umsonst. Derzeit leben offiziell rund 246.000 „vollziehbar Ausreisepflichtige“ in Deutschland, ohne abgeschoben zu werden. Fast 200.000 dürfen sogar ganz legal im Lande bleiben, weil sie eine „Duldung“ haben.

Ein besonders krasses Negativbeispiel bietet das größte Bundesland Nordrhein-Westfalen. Hier hätten eigentlich mit Stand Ende November 2023 fast 60.000 Asylbewerber das Land verlassen müssen. Doch es gibt keinerlei Druck vonseiten der Politik, und Zuwiderhandlungen werden auch nicht verfolgt. Im Gegenteil, die Ausländerbehörden im CDU-regierten NRW stellen weiter massenhaft Duldungen aus, die den Illegalen angebliche Gründe für einen weiteren Aufenthalt attestieren. In NRW sind derzeit 50.000 Duldungen gültig.

Die Gründe, um eine Duldung zu erhalten, sind vielfältig und zum Teil bizarr. Am häufigsten werden Ausländer wegen „sonstiger Gründe“ nicht abgeschoben, was im Aufenthaltsgesetz nicht näher erläutert wird. Etwa ein Viertel aller Duldungen in NRW wird aufgrund fehlender Reisedokumente ausgestellt. Auch familiäre Bindungen werden oft als Grund herangezogen, um ein Bleiberecht zu erhalten. Kein Wunder, daß die Zahl der Zugewanderten nicht ab-, sondern immer noch weiter zunimmt. Die lasche Asyl- und Abschiebungspolitik in Deutschland ist für Glücksritter aus aller Welt geradezu ein Magnet. (tw)

Quelle: zuerst.de

Karen Kingston, Nanotechnologin bestätigt: Graphenoxid in der Gentherapie

Pfizer im Billionen Dollar Gerichtsverfahren „Sicher und wirksam“ war schon immer eine Lüge. Karen Kingston berichtet über die von Robert Barnes eingereichte 3 Billionen Dollar Klage gegen Pfizer. Die pegylierten Lipid-Nanopartikel können mit elektromagnetischen Geräten interagieren. Bestätigung, dass Graphenoxid in der Biowaffe, der sogenannten Corona-Impfung enthalten ist, die in China hergestellt wird.

Quelle: staseve.eu

Gewässer verunreinigt – Umwelt-Sauerei in der Ostsee
Die Verunreinigung der Ostsee zog sich über einige Kilometer

Darß (Mecklenburg-Vorpommern) – Auf der Ostsee vor der Halbinsel Fischland-Darß hat die Wasserschutzpolizei eine 61 Hektar große Verunreinigung mit einer bisher unbekannten Substanz festgestellt.
Ein grauer Schleier auf der Wasseroberfläche und ein dieselähnlicher Geruch sind am Dienstagmorgen gegen 8.50 Uhr zunächst in Höhe der Seebrücke des Ostseebades Prerow festgestellt worden. Das teilte die Wasserschutzpolizeiinspektion Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern) mit.

Erste Ermittlungen hätten dann rund 61 Hektar betroffene Fläche – etwa so groß wie 61 Fußballfelder – auf der Ostsee ergeben.
Unklar ist laut Wasserschutzpolizei immer noch, wer für die Verschmutzung verantwortlich ist. Die Beamten nahmen Wasserproben und stellten eine Strafanzeige. Maßnahmen gegen die Verunreinigung gibt es demnach nicht. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern stufte die Verunreinigung als nicht bekämpfungsfähig ein.
Vor dem Ostseebad wird gerade ein Inselhafen samt Seebrücke errichtet. „Den ersten Erkenntnissen zufolge gibt es keine Anhaltspunkte, dass diese von den Bauarbeiten stammen könnten“, so ein Sprecher der Wasserschutzpolizeiinspektion Stralsund gegenüber dem Nordkurier.
Die Verunreinigung könnte auch von Altlasten aus dem Boden stammen oder natürlich auch von einem Schiff. Aber auch das konnten die Ermittler noch nicht ausschließen. Er werde laut Polizei ergebnisoffen ermittelt.
Haftstrafen bis zu 5 Jahren bei Gewässerverunreinigung
Bei schwerwiegenderen Verstößen, die als Straftaten gewertet werden, kann es zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe kommen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig Stoffe in ein Gewässer einbringt, die geeignet sind, die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.

Quelle: Bild-online

Lebensmittelwarnung Käse-Rückruf unter anderem in Bayern: Verzehr kann gesundheitliche Folgen haben
Ein Produkt, das unter anderem bei Rewe in Bayern verkauft wurde, wird aktuell zurückgerufen. Der Verzehr kann negative Folgen für die Gesundheit haben.

Rückruf unter anderem bei Rewe: Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes muss ein Hersteller ein Produkt aus seinem Sortiment zurückrufen. Kunden sollten daher wichtige Hinweise beachten und die Details zu den betroffenen Artikeln kennen.

Da die Firma Fromagerie Dongé eine Kontamination mit unerwünschten Kolibakterien nicht ausschließen kann, hat sie sich dazu entschieden, das betroffene Produkt in Bayern und drei anderen Bundesländern vorsorglich zurückzurufen. Dabei handelt es um den Käse „Brie de Meaux“ mit der Chargennummer RG040124BM, dem Identitätskennzeichen FR 55.518.001 CE und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31.03.2024. Der Artikel wurde in Bayern bei überwiegend bei Rewe angeboten.

Quelle: infranken.de

Deutsche Industrie stürzt ab: Über 11 Prozent weniger Aufträge im Januar

Wiesbaden. Das sieht nicht gut aus für den Wirtschaftsstandort Deutschland: die deutsche Industrie mußte im Januar einen herben Auftragseinbruch einstecken. Das Neugeschäft verringerte sich um stattliche 11,3 Prozent gegenüber dem Vormonat, teilte das Statistische Bundesamt jetzt mit. Von der Nachrichtenagentur Reuters befragte Ökonomen hatten „nur“ mit einem Minus von 6 Prozent gerechnet.

Die Auslandsaufträge sanken sogar um 11,4 Prozent. Dabei gingen die Aufträge aus der Euro-Zone um 25,7 Prozent zurück. Die Aufträge von außerhalb des Euroraums stiegen hingegen um 1,6 Prozent. Die Inlandsaufträge nahmen um 11,2 Prozent ab – ein klares Indiz dafür, daß in Deutschland das Geld fehlt.

„Statt die Produktion zu schmieren, schmieren die Aufträge wieder ab“, resümiert Chefvolkswirt Alexander Krüger von der Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank. Und: der Auftragsbestand dürfte in den nächsten Monaten weiter abnehmen.

Führende Konjunkturinstitute sehen Deutschland längst in einer Rezession. Die Ifo-Ökonomen und die Experten vom Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) gehen jeweils davon aus, daß das Bruttoinlandsprodukt (BIP) Anfang 2024 das zweite Quartal in Folge schrumpft und Deutschland damit weiter in die Rezession rutscht. (se)

Quelle: zuerst.de

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 14.03.2024

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