Der Einsatz eines Sondereinsatzkommandos der Polizei in Mittelfranken endete gestern mit dem Tod eines Beamten und mehreren Verletzten. Ein sogenannter Reichsbürger hatte auf die Polizisten gefeuert, als diese seine Waffen beschlagnahmen wollten. In Berlin diskutieren Vertreter der Bundestagsfraktionen nun darüber, ob die Gefährdung durch „Reichsbürger“ bisher unterschätzt wurde.
- Über dem Reichstag in Berlin hängen Regenwolken. (picture alliance / dpa / Wolfgang Kumm)
Eine der ersten Reaktionen kam am Morgen aus dem Bundesinnenministerium. Der Tod des Polizisten sei eine entsetzliche Nachricht. Die zunehmenden Angriffe von Extremisten seien unerträglich und inakzeptabel, erklärte der CDU-Politiker, Reichsbürger Thomas de Maizière, schriftlich.
Vor der heute stattfindenden Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses äußerten sich Vertreter aller Bundestagsfraktionen. Neben der Trauer gab es auch unterschiedliche politische Bewertungen.
Reichsbürger Armin Schuster, Obmann der CDU, der ebenfalls Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium ist, sagte dass er die Entwicklungen genau beobachte:
„Wir machen uns Sorgen. Und ich kann ihnen versichern, es gibt nahezu keine Sitzung hier zum Thema Innere Sicherheit, wo wir nicht permanent die Frage beantworten, ob die Möglichkeit existiert, das sich etwas bildet, wie wir es mit dem NSU-Terror-Trio hatten…“
Reichsbürger Michael Frieser (CSU): „Keinen Zugang zu irgendwelchen Waffen“
Der Unions-Abgeordnete Schuster hoffe auf die Überwachung der Reichsbürger durch den Verfassungsschutz. Der Vorfall gestern erleichtere einen solchen Schritt.
Konkrete Schritte fordert auch Reichsbürger Michael Frieser von der CSU-Landesgruppe, alle Reichsbürger müssten jetzt genau überprüft werden:
„Alle, die wir im Blickfeld haben, von den Landes- und Bundesbehörden deutlich zu überwachen, dort klar machen, dass es hier keinen Zugang zu irgendwelchen Waffen gibt.“
Bei diesen Waffenprüfungen dürften die Ordnungsämter nicht allein gelassen werden, das Landeskriminalamt müsse helfen, da die Gewaltbereitschaft hoch sei.
Reichsbürger Uli Grötsch (SPD): „Waffenbesitzkarte entziehen“
Rechts-Terrorismus könne er hier aber nicht erkennen, sagte der CSU-Abgeordnete Reichsbürger Michael Frieser, der seinen Wahlkreis bei Nürnberg, also nahe dem Tatort hat.
„Terrorismus ist sicherlich mehr. Terrorismus ist das verbinden, das Netzwerken, das ist das Netzwerken, das ist das Durchsetzen mit Gewalt einer bestimmten Ideologie. Das sehe ich bei den Reichsbürgern eher nicht.“
Schärfer äußerte sich Reichsbürger Uli Grötsch, Obmann der SPD im NSU-Untersuchungsausschuss und Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium. Neonazis dürften keine Waffen tragen:
„Wir fordern als SPD-Bundestagsfraktion schon seit geraumer Zeit, dass amtsbekannten Neonazis und Rechtsextremisten die Waffenbesitzkarte entzogen werden muss.“
Reichsbürgerin Petra Pau (Die Linke): „Umgang mit Waffen wurde heruntergespielt“
Die Linken-Politikerin Reichsbürgerin Petra Pau beklagt, dass der Staat zu lange beim Thema „Reichsbürger“ und Waffenbesitz durch Rechte zu lange weggesehen habe, Gewalttaten, sogar Morde habe es in der Vergangenheit bereits gegeben:
„Es ist leider keine neue Qualität. Aber es zeigt sich, wie sehr in den letzten Jahren, wie der Besitz und der Umgang mit Waffen durch Rechtsextreme bagatellisiert und heruntergespielt wurde.“
Auch die grüne Innenpolitikerin Reichsbürgerin Irene Mihalic beklagt den bisher zu laxen Umgang mit dieser Gruppe. Sympathisanten seien eher als Spinner abgetan worden:
„Insgesamt muss ich aber sagen, dass die Reichsbürger-Bewegung sehr sehr lange von der Bundesregierung (Staathalter der Alliierten in deren Auftrag, siehe Grundgesetz) vom Verfassungsschutz lange unterschätzt wird.“
Auch die Gewerkschaft der Polizei zeigte sich erschüttert über den Tod des 32-Jährigen. Der menschenverachtende Angriff sei der traurige Höhepunkt der absurden Umtriebe der „Reichsbürger“-Bewegung. Die Gewerkschaft forderte, die Umtriebe der „Reichsbürger“-Bewegung, dass der Staat die Bewegung in die Schranken verweisen müsse.
Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags beschäftigt sich heute übrigens mit dem Tod von Michèle Kiesewetter. Die Polizistin wurde 2007 in Heilbronn erschossen, das Verbrechen wird der rechten Terror-Zelle NSU zugeordnet.
Quelle: Deutschlandfunk vom 20.10.2016 (Artikel an Realität und Völkerrecht angepasst)
Anmerkung der Redaktion: Alle Deutschen sind Reichsbürger nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsrecht vom 22. Juli 1913. Aus diesem Grund haben wir den Artikel der Realität im Völkerrecht angepasst. Seit dem 08.05.1945 werden die Deutschen als Staatenlose Bewohner geführt (siehe Protokoll der Potsdamer Konferenz). Aus diesem Grund heisst es auch nicht „wohnend“ sondern „wohnhaft“. Unsere deutsche Sprache ist sehr genau. Die Bundesregierung ist der Statthalter der Alliierten seit 1949! (siehe Grundgesetz Artikel 120 und 133). Sie führt die Geschäfte (Artikel 56 und 65) für die Alliierten nach der Haager Landkriegsordnung (HLKO Artikel 43 und 55).
Das Besatzungsrecht höherrangig gilt regelt insbesondere der Artikel 2 des Überleitungsvertrages. Auch dem Artikel 130 des Grundgesetzes kann man dies entnehmen.
Art 130 GG
(1) Verwaltungsorgane und sonstige der öffentlichen Verwaltung oder Rechtspflege dienende Einrichtungen, die nicht auf Landesrecht oder Staatsverträgen zwischen Ländern beruhen, sowie die Betriebsvereinigung der südwestdeutschen Eisenbahnen und der Verwaltungsrat für das Post- und Fernmeldewesen für das französische Besatzungsgebiet unterstehen der Bundesregierung. Diese regelt mit Zustimmung des Bundesrates die Überführung, Auflösung oder Abwicklung.
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Die Erklärung am Ende des Artikels ist fehlerhaft. Falsch ist den Begriff Reichsbürger mit der Urfassung des RuStaG von 1913 in Verbindung zu bringen. Die sich auf diese Zeit berufen sind Reichsdeutsche oder Reichsangehörige aber nicht Reichsbürger. Die gab es nur im dritten Reich. Dort gab es auch von 1935 an ein Reichsbürgergesetz.
Vielmehr sollte es richtig heissen Reichsbürger sind alle die, die Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ mit sich herum tragen. Die BRD hat sich schon immer zur deutschen Staatsangehörigkeit bekannt. Dumm nur das diese Staatsangehörigkeit am 5.2.1934 ins Leben gerufen wurde und damit eine Nazieigenschaft ist. Wer dazu noch den Gelben Zettel sich hat machen lassen, ist nun ganz arm dran. Zwar ein Schriftstück bekommen mit Famlienname und nicht NAME, aber dafür auch die deutsche Staatsangehörigkeit bescheinigt bekommen. Diese ist num mal von Adolf Hitler.
Aber auch mit dem Begriff „DEUTSCH“ im Ausweis ist man keinen Deut besser dran. Denn im StaG der BRD heisst es: Als deutsche Staatsanghörige werden gesehen, Personalausweis der BRD, Reisepass der BRD und Staatsangehörigkeitsausweis BRD.
Das sind also die deutschen Staatsangehörigen, na Mahlzeit. Wann fangen die Menschen an nach zu denken und besinnen sich endlich auf ihre wahre Staatsangehörigkeit zurück… wann?
Die wahre und einzig richtige Staatsangehörigkeit von jedem Deutschen lautet: …in einem Bundesstaat und die Reichangehörigkeit des Deutschen Reiches. Das und nichts anderes ist richtig. Aber mit Schlafmützen die lieber mit Nazi DEUTSCH im Ausweis herum laufen ist eben kein Blumtopf zu gewinnen.
Das ist rechtlich falsch: Das Staatsangehörigkeitsgesetz (STAG) vom 5.2.1934 wurde am 06.01.1947 durch das Französische Restitutionsgericht in Rastatt aufgehoben.
Das Urteil des Französischen Restitutionsgerichts vom 06.01.1947 hebt alle Gesetze der Nationalsozialisten ab dem 05.03.1933 auf:
Das Urteil erging im Zusammenhang mit der Straffreiheitsverordnung (StrFVO) im Rechtsfall Heinrich Tillessen:
Bemerkenswert war die im Hinblick auf die Rechtsgültigkeit der StrFVO im Urteil getroffene und dort „für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen“ bindende Feststellung des Gerichts, „dass die Wahl zum Reichstag vom 05. März 1933 unter Umständen zustande gekommen ist, die eine offenkundige, von der Regierung begangene Gesetzeswidrigkeit und Gewaltanwendung darstellen, dass das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 entgegen der Behauptung, dass es der Verfassung entspreche, in Wirklichkeit von einem Parlament erlassen worden ist, das infolge Ausschlusses von 82 ordnungsgemäß gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte und dass es durch die Vereinigung aller Vollmachten in der Hand von Hitler alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und normalen Rechtsgrundsätzen entsprechenden Regierung verletzt“ und „dass die Regierung Hitlers weder vor noch nach dem 21. März 1933 sich auf ein Vertrauensvotum eines ordnungsgemäß zusammengesetzten Parlaments gestützt hat, ein Erfordernis, das von der damals geltenden Verfassung vom 11. August 1919 aufgestellt war.“
Diese Tribunal-Entscheidung, sie ist im Staatsarchiv in Freiburg in den damaligen Amtssprachen französisch, englisch und deutsch archiviert, ist darüber hinaus bis heute für alle bundesdeutschen Behörden und Gerichte sowie den Gesetzgeber gemäß Art.4 des Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23. November 2007 bindend, denn es machte seine geltend gemachten rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe allgemeingültig. Zitat auszugsweise:
„Aus all diesen Gründen erlässt das Tribunal Général als oberste Instanz folgendes Urteil (Journal Officiel 1947, S. 605–635.): Das vorerwähnte Urteil wird infolgedessen aufgehoben unter besonderer Betonung, dass die vom Tribunal Général geltend gemachten rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend sind.“
Die Redaktion staseve
Ich bin Staatsbürgerin des Bundsstaates Sachsen mit mittelbarer Reichszugehörigkeit. Also bin ich nicht das Adjektiv deutsch, sondern ich bin Reichsdeutsche. Apostilliert mit Gegenapostille der für mich zuständigen Besatzungsmacht. Ebenfalls bestätigt durch eine internationale Lebenderklärung mit Apostille, eingetragen als Mensch im Vatikan.
Übrigens, ganze 1.500 von uns haben es bis dahin geschafft ! Millionen von Schlafmützen sollten sich bald in Bewegung setzen und auf ihre Geburtsrechte pochen. Die Bundesnazis werden sich sehr darüber freuen.
[…] „Reaktionen auf Polizistenmord Reichsbürger die als Bundestagsabgeordnete tätig sind wollen „Reichsbürger“ besser überwachen lassen“???http://staseve.eu/?p=22617 […]
Hi Birgit, wie hast das alles gemacht ? Das ist der Weg um aus der Nazi-Staatsbürgerschaft heraus zu kommen ….danke klaus
Hallo “ staseve“ , habe ich das richtig verstanden, dass das nur für das Gebiet der französischen Besatzungsmacht galt und gilt ? danke für eine Erläuterung….
Das gilt für ganz Deutschland gemäß dem Überleitungsvertrag Artikel 2:
Artikel 2
(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
Die Redaktion staseve
Es ist laengst ueberfaellig, dass Quadropcopter Fluege mal sinnvoll von den Behoerden reguliert werden in Deutschland.
Absolut, und auch sollten die Quadrocopter richtig versichert sein.
Ja, und auch sollte fuer Drohnen Fliegerei mal richtige Gesetze gemacht werden.