Lena Kotré, MdL Brandenburg, AfD
Dass sich ein Rentner wegen eines satirischen Memes ausgerechnet wegen „Volksverhetzung“ verantworten muss und ihm die Wohnung von der Polizei auseinandergenommen wird, ist eindeutig Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB). ). Das muss auch den beteiligten Beamten klar gewesen sein. Hier wird sich niemand damit herausreden können, er habe „nur Anweisungen ausgeführt.“ Dieses Argument gilt seit geraumer Zeit nicht mehr.
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 16.11.2024
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Ohhh! Strafanzeige! Kenne ich!!! Nach sechs Wochen kommt vom Satansanwalt! Es konnte kein Täter ermittelt werden. Das F-F-F-verfahren wird eingestellt. Sie können sich glücklich schätzen, dass wir Ihnen die Ver-fahrenskosten nicht in Rechnung stellen! Schreibt der Reichsbetrüger! Um chemische Komponenten zu einem Waschmittel zu vermischen, muß man einen Dr. Titel besitzen. Um mit Schwachkopf
Minister zu werden muß man die Schule nur von außen gesehen haben und die Chemie Fabrik steht auf dem Küchenherd.
wo lebt diese frau? wir haben nur unseren job getan ist das mantra aller kapitalisten und militanten.
diese frau leidet an dem gleichen realitätsverlust wie ihre politischen gegenkandidaten.
Der Werkschutz der Hochfinanz macht doch nur seine Arbeit auf Anordnung. Die sind bedauernswert. Hirn ausschalten und los gehts.
Verantwortlich für einen Durchsuchungsbefehl ist ein Richter. Dem kann man mit einer Strafanzeige nichts anhaben. Besonders dann nicht, wenn man überhaupt nicht betroffen ist.
Beantragt hat das natürlich ein Staatsanwalt. Auch das hat keinen Sinn, wegen Art. 34 GG. Der gilt auch für die ausführenden Polizisten. Die können also alle auch weiterhin ruhig schlafen.