02.02.2025 | 04:29
Europaflaggen hängen vor dem Berlaymont-Gebäude in Brüssel
Ziel der neuen Regeln ist der Schutz von Verbraucherrechten und verantwortungsvoller Einsatz der neuen Technologie.
Quelle: dpa
In der Europäischen Union gelten ab sofort neue Regeln für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI).
So ist nach dem KI-Gesetz der EU (AI Act) der Einsatz von KI-Programmen verboten, die eine Bewertung nach sozialem Verhalten vornehmen. Damit können Menschen in Verhaltenskategorien eingeteilt, belohnt oder bestraft werden.
EU-Beschluss: Weltweit erstes KI-Gesetz – was das bedeutet
Nur unter Auflagen: Gesichtserkennung im öffentlichen Raum
Die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – zum Beispiel durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen – soll ebenfalls grundsätzlich nicht erlaubt sein.
Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung nutzen dürfen, um bestimmte Straftaten wie Menschenhandel und Terrorismus verfolgen zu können.
Deutschland solle versuchen, KI-Anwendungen „in die Breite“ zu bringen, fordert KI-Experte Aljoscha Burchardt. Regulierungen sollten dabei nicht „über Bord geschmissen“ werden.
Stichtag 2. Februar
Mit dem Stichtag 2. Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, ihre Systeme nach dem Grad des Risikos bewerten und geeignete Maßnahmen ergreifen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Ziel der neuen Verordnung ist nach Darstellung der EU-Kommission nicht nur der Schutz der Rechte der Verbraucher. Man wolle auch sicherstellen, dass KI verantwortungsvoll eingesetzt werde.
Quelle: ZDF vom 02.02.2025
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Das liest sich wie Grimms Märchen! An Verbote hat sich noch nie die Macht gehalten! Es ist Zeitverschwendung sich damit zu befassen!
Ich geh lieber mit dem Plakat „Omas ohne Sex, gegen Rääächts!“ zu einer Demo! Da kommt Stimmung, wenn die das lesen!
Werden wir bald überwacht und benotet wie in China ?