STUTTGART – Werden 650 Reichsbürger im Südwesten auf Waffen überprüft?

Roland Müller |

Das Arsenal konnte sich sehen lassen: Als ein Aufgebot von 80 Polizisten am Mittwoch die Wohnung zweier „Reichsbürger“ in Solingen durchsuchte, fanden sie 25 Gewehre und Pistolen, 20.000 Schuss Munition sowie Geräte zum Eigenbau von Patronen. Alles legal: Die Männer waren als Sportschützen aktiv.

In Baden-Württemberg könnten sich bald ähnliche Einsätze abspielen. Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat das Landeskriminalamt (LKA) beauftragt, Reichsbürger aufzuspüren, die legal Waffen besitzen. „Wir prüfen jede Möglichkeit, ob diese Waffen entzogen werden können“, sagt ein Ministeriumssprecher.

Zuerst jedoch musste das LKA die Datenbanken durchforsten, um überhaupt Reichsbürger zu identifizieren. Das Ergebnis: Mehr als 650 Personen, die der Szene zugeordnet werden, sind im Südwesten laut Innenministerium „einschlägig polizeilich bekannt“ geworden. Mit Delikten wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung oder Bedrohungen.

Auch wenn das Raster laut Ministerium „weit gefasst“ war: Mit solch einer hohen Zahl hatte keiner gerechnet. In NRW hatten die Behörden „nur“ 300 gefunden. „Das Ausmaß wurde unterschätzt“, sagte der CDU-Generalsekretär Manuel Hagel zur SÜDWEST PRESSE. „Ich habe geahnt, dass es mehr sind, als wir vermuten, aber das ist dennoch überraschend.“ Er sei von vielen Bürgermeistern und aus Verwaltungen auf das Problem angesprochen worden. „Es werden Beamte gefilmt, privat bedroht, mit Schriftsätzen überzogen. Es ist enorm, was die Reichsbürger für einen Schaden anrichten.“ Die Entwicklung sei für den Rechtsstaat besorgniserregend.

„Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik Deutschland als Staat nicht an, viele verstehen sich als Angehörige von Fantasienationen wie „Germanitien“, stellen sich selbst Pässe und Autokennzeichen aus – und liefern sich oft einen Kleinkrieg mit Behörden. Auch bei Rüdiger Seidenspinner, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, sind Berichte aus der Praxis angekommen. „Was die Kollegen mit diesen Leuten erleben, geht gar nicht“, sagt Seidenspinner. Dass es so viele seien, sei aber neu. „650 Menschen, die den Staat komplett ablehnen, das ist ein Hammer.“

Laut Hagel muss der Rechtsstaat nun die Konsequenz ziehen: „Wer den Staat und die Gesetze ablehnt, der kann nicht zuverlässig im Sinne des Gesetzes sein.“ Die juristische Kategorie der „Zuverlässigkeit“ spielt vor allem im Waffenrecht eine zentrale Rolle. Deswegen prüft das Innenministerium nun in einem zweiten Schritt, ob unter den Reichsbürgern Schützen oder Jäger sind, die legale Waffen besitzen. Wie ernst das Thema ist, hat im Oktober ein Fall im bayerischen Georgensgmünd gezeigt: Als die Polizei anrückte, um einem „Reichsbürger“ die Waffen abzunehmen, eröffnete der 49-jährige Jäger das Feuer. Ein Polizist wurde getötet.

Juristisch ist die Materie nicht einfach. Laut Gesetz ist ein Waffenbesitzer nicht „zuverlässig“, wenn er „Bestrebungen verfolgt oder unterstützt“, die „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ gerichtet sind. Wie das genau auszulegen ist, und ob es auf Reichsbürger zutrifft, ist unklar. „Das wird gerade rechtlich geprüft“, heißt es im Innenministerium.

Der Internationale Strafgerichtshof-Werbung

 Direktbestellen klick aufs Bild

Seidenspinner geht davon aus, dass in den Polizeipräsidien im Land bereits an Konzepten für Entwaffungs-Einsätze gefeilt wird – und plädiert nach den Erfahrungen aus Bayern für Härte. „Das werden keine alltäglichen Einsätze. Ein toter Polizist reicht.“

1 Bedürfnis: Wer Waffen besitzen will, muss nachweisen, dass er sie braucht. Dies wird unter anderem Jägern, Sportschützen, Gutachtern und Sammlern zugestanden.

2 Zuverlässigkeit:  Wer etwa schwer vorbestraft ist oder einer verbotenen Partei angehört, hat keine Chance.

4 Sachkunde: Der Antragsteller muss einen Kurs besuchen und eine Prüfung ablegen.

3 Persönliche Eignung heißt: Keine psychische Krankheit, keine Drogensucht, keine Debilität. Schon eine Trunkenheitsfahrt ist ein K.O.-Kriterium.

5 Alter: Mindestens 18 Jahre. Wer gegen eine der Klauseln oder Aufbewahrungsvorschriften verstößt, dem kann die Erlaubnis jederzeit entzogen werden.

Quelle: Hohenloher Tagblatt vom 11.11.2016

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
2 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Da ist unsere Polizei mal wieder präsent. Sollen sich lieber um die ganzen Verbrecher kümmern die ins Land gelassen wurden. Das Dreckspack wird mit Samthandschuhen angepackt. Es ist zum davonlaufen.

Aber nein man muss die wenigen Deutschen schikanieren die Waffen haben und uns mal retten können wenn die Islamisten auf uns losgehen.

Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Ulrike, ich habe selten so gelacht !!!!!! Da überprüfen also die REICHSBÜRGER die REICHSBÜRGER auf Waffen. Wir sind im Tollhaus gelandet !
Demzufolge müssen sofort alle Waffen der Wortmarken [ Polizei ] beschlagnahmt werden. So ergibt es sich aus dem Text.
Vielleicht ist das der Grund für das ganze Theater ? Dann kann uns Muselmanien noch besser und leichter überfallen. Hat ihnen doch Allah, der Oberklugscheißer, unser Land versprochen.