Russlands Wirtschaftsgerichte gründlicher und schneller als in anderen Ländern

Moskau, 15. November 2016 (ADN). „In den letzten Jahren werden über 90 Prozent unserer Fälle mit Beteiligung ausländischer Unternehmen erfolgreich vor russischen Wirtschaftsgerichten verteidigt“. Das erklärte Falk Tischendorf, Leiter der Moskauer Repräsentanz der Kanzlei Beiten Burkhard, auf einer Pressekonferenz der Außenhandelskammer zum Geschäftsklima in Russland. Darüber berichtet die „Moskauer Deutsche Zeitung“ (MDZ) in ihrer jüngsten Ausgabe.

Die für manchen kritischen Beobachter der russischen Justiz überraschende Feststellung wird von der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwältin Oxana Peters bestätigt. Sie hatte dazu eine ausführliche Analyse vorgenommen. Gescheiterte Klagen seien in den seltensten Fällen auf die russische Gerichtsbarkeit zurückzuführen gewesen, sondern viel eher auf die Streitparteien selbst. Die meisten juristischen Konflikte in der Geschäftswelt beträfen nicht bezahlte Schulden, Zinsen und Insolvenzverluste.

Damit wird vielseitigen und hartnäckigen Mythen über Korruption, Bürokratie und formales Herangehen rund um Russlands Rechtsstaat weitgehend widersprochen, so die MDZ. Nach den Worten von Peters zählt in Russland das geschriebene Wort ganz klar vor dem gesprochenen.

Die Wirtschaftsgerichte würden nur ausnahmsweise selbst Beweise sammeln, sondern griffen vowiegend auf das ihnen vorgelegte Material zurück. Sie seien gesetzlich dazu verpflichtet, ökonomische Streitfälle gründlich und zugleich in kurzer Frist zu prüfen. Während die Fallbehandlung der ersten Instanz im Durchschnitt zwischen drei und fünf Monaten dauert, wächst sie mit der zweiten und dritten Instanz auf acht bis maximal knapp über ein Jahr. Für die schriftliche Begründung einer Entscheidung sieht das Gesetz fünf Tage vor. „Damit arbeiten russische Wirtschaftsgerichte teilweise in weit kürzeren Fristen als Gerichte in anderen Ländern“, so Peters. Zudem gebe es nicht mehr administrativen und politischen Druck auf Richter als anderswo in Europa, in den USA oder in Großbritannien. ++ (wi/mgn/15.11.16 – 312)

Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 16.11.2016

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