Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

„Stück christlich-abendländischer Kultur“ wird beerdigt: Sachsen-Anhalt ermöglicht muslimische Bestattungen

17. Mai 2025
„Stück christlich-abendländischer Kultur“ wird beerdigt: Sachsen-Anhalt ermöglicht muslimische Bestattungen
Kultur & Gesellschaft
Foto: Symbolbild

Magdeburg. In Sachsen-Anhalt plant die Regierungskoalition jetzt eine Änderung der Bestattungsgesetze, die künftig auch muslimische Beerdigungen im Leichentuch ermöglichen soll. Bisher ist in Deutschland grundsätzlich der sogenannte Sargzwang vorgeschrieben. Die CDU, die bislang daran festhielt, konnte ihren Kurswechsel nur durch einen politischen Kompromiß durchsetzen: im Austausch für ihre Zustimmung hat die SPD zugesagt, die Prüfrechte des Landesrechnungshofes bei Sozialverbänden auszuweiten. Der entsprechende Gesetzentwurf wird nun im Sozialausschuß beraten.

Scharfe Kritik an der Einigung kommt von der AfD-Fraktion. Ihr Vorsitzender Oliver Kirchner wirft der CDU politisches Versagen vor: „Es ist ein Armutszeugnis, daß sich die CDU gegen ihren Juniorpartner SPD nicht ohne einen solchen Tauschhandel durchsetzen konnte.“ Kirchner sieht in dem Vorhaben zudem einen weiteren Schritt des kulturellen Identitätsverlustes: „Mit dieser sogenannten interkulturellen Öffnung beerdigt die CDU abermals ein Stück christlich-abendländischer Kultur.“

Hintergrund der geplanten Neuregelung ist der Wunsch, spezifische Bestattungsformen wie die islamische zu ermöglichen, wo Verstorbene traditionell in einem Tuch beigesetzt werden. Die AfD lehnt das ab: „Begründet wird die Gesetzesänderung mit dem Zuzug von Menschen aus anderen Kulturkreisen. Doch wir wissen, der Großteil dieser Menschen ist illegal eingereist und müßte schon längst wieder die Heimreise hinter sich und keine kulturelle Öffnung vor sich haben“, so Kirchner. Stattdessen fordert er die strikte Einhaltung bestehender Normen: „Darüber hinaus ist von jedem, der in ein fremdes Land einwandert, zu erwarten, sich vorher mit den geltenden Gesetzmäßigkeiten auseinanderzusetzen.“

Nach geltender Rechtslage sind in Deutschland grundsätzlich nur Sargbestattungen oder Einäscherungen erlaubt. Allerdings gibt es gewisse Ausnahmeregelungen für religiöse Gemeinschaften, wenn diese verbindliche Glaubensregeln nachweisen können. So urteilte bereits 2020 das Verwaltungsgericht Karlsruhe, daß eine Bestattung ohne Sarg dann zulässig sei, wenn die Religionsgemeinschaft dies zwingend vorschreibt. Einige Friedhöfe in Rheinland-Pfalz – etwa in Ludwigshafen, Landau oder Schifferstadt – bieten seit längerem spezielle Grabfelder mit Ausrichtung nach Mekka an, wo unter bestimmten Voraussetzungen muslimische Tuchbestattungen möglich sind. (rk)

Bild: Pixabay/Gemeinfrei

Quelle: zuerst.de vom 17.05.2025

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