Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

AfD-Anfrage – Trotz Gerichtsurteil: Berliner Senat verweigert weiter die Herausgabe von Vornamen deutscher Messertäter

Von Redaktion

Innensenatorin Iris Spranger: Ihre Verwaltung blockiert die Herausgabe der Vornamen

Die AfD wollte wissen, welche Vornamen mutmaßliche deutsche Messertäter 2023 am häufigsten trugen – der Senat lehnt die Auskunft weiter ab.Auch nach gerichtlicher Rüge will man keine Antwort geben.

In Berlin kam es im vergangenen Jahr zu 3.412 Messerattacken – das entspricht durchschnittlich zehn Angriffen pro Tag. Dennoch will die Senatsinnenverwaltung weiterhin keine Liste mit den Vornamen mutmaßlicher Täter mit deutscher Staatsangehörigkeit veröffentlichen. Eine Sprecherin der Behörde erklärte dem Tagesspiegel, die Liste werde auch nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs nicht an den AfD-Abgeordneten Marc Vallendar herausgegeben.

Vallendar hatte im Mai 2024 eine schriftliche Anfrage an den Senat gerichtet. Er forderte die 20 häufigsten Vornamen jener Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit, gegen die 2023 wegen Messerangriffen ermittelt wurde. Zwischen 2018 und 2022 hatte die Verwaltung entsprechende Daten regelmäßig bereitgestellt. Erst mit der erneuten Anfrage im Jahr 2023 wurde die Praxis geändert.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof entschied Mitte Mai, dass die Weigerung des Senats gegen das parlamentarische Fragerecht verstoßen habe. Die damals vorgelegte Begründung – Schutz der Persönlichkeitsrechte und Vermeidung von Falschverdächtigungen – reiche nicht aus. Die Richter bezeichneten sie als „zu pauschal“ und forderten eine erneute inhaltliche Prüfung. Eine Herausgabepflicht wurde jedoch nicht ausgesprochen.

Trotz dieses Urteils bleibt der Senat offenbar bei seiner Linie. Man wolle die Vorgaben des Gerichts zwar einarbeiten, halte jedoch an der Entscheidung fest, die Auskunft nicht zu erteilen. Die Sprecherin der Senatsinnenverwaltung teilte mit, man sei zuversichtlich, „bei einem erneuten Organstreitverfahren nicht erneut zu unterliegen“. Der AfD-Abgeordnete kündigte seinerseits an, bei einer weiteren Ablehnung erneut den Verfassungsgerichtshof anzurufen.

Quelle: Apollo News vom 10.06.2025

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