Ghandi wäre nach deutschem Strafrecht ein Gewalttäter – Gesetze bis heute mit NS-Ideologie durchsetzt

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Leipzig, 28. November 2016 (ADN). „Das Strafgesetzbuch ist eigentlich nie richtig reformiert worden – nur ein Flickwerkteppich, aber nie der große Wurf“. Das erklärte die Berliner Rechtsawältin Dagmar von Strahlendorff-Grüttemeier am Montag im Rundfunk. Sie antwortete damit auf die Frage des Hörers Karl-Heinz Fengner beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), wie viele Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Strafrecht heute noch von NS-Paragraphen bestimmt werden und warum diese nicht schon längst reformiert worden sind.

Das wohl bekannteste Beispiel eines solchen Paragraphen, der seit der NS-Zeit gilt, sei der Paragraph 211. Seit dem Jahr 1941 lautet er: Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

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Nach den Worten von Strahlendorff sollte im Nationalsozialismus ein Tätertyp als Volksschädling herausgearbeitet werden. Da sollte es eben eine Volksgemeinschaft geben, die Volksschädlinge aussortiert, um einen starken Volkskörper zu haben. Wichtiger als die Tat sei – typisch für NS-Ideologie – die Motivation des Täters.  Strahlendorff nannte weitere Delikte, die aus der Nazi-Zeit stammen. Dazu zähle die Nötigung. Danach würde der friedfertige Mahatma Gandhi wegen seiner Sitzproteste in Deutschland als Gewalttäter wegen Nötigung verurteilt.

Die Ursache für den nationalsozialistischen Ungeist im bundesdeutschen Recht sieht die Berliner Anwältin, die die Initiative Nazifreies Recht gegründet hat, darin, dass in der Nachkriegszeit viele NS-Juristen einfach weiterbeschäftigt wurden. Im Falle des Nötigungsparagraphen gehe die bis heute gültige Auslegung auf den Nazirichter Paulheinz Baldus zurück, der später am Bundesgerichtshof (BGH) jahrelang Recht sprach. Die „personelle Kontiuität“ hat fatale Folgen gehabt, gestand kürzlich Bundesjustizminister Heiko Maas ein. „Viele Gesetze wurden nur sehr oberflächlich entnazifiziert. Nazigesetze erhielten dadurch einen demokratischen Segen und das führt dazu, dass wir bis heute in den Gesetzen Ideen und Formulierungen haben, die aus der NS-Zeit stammen.“

Wie MDR Aktuell auf Nachfrage im Bundesjustizministerium erfuhr, ist eine komplette Reform oder Überprüfung aller Rechtsnormen nicht nötig. In den vergangenen zehn Jahren seien rund 150 Gesetze und Verordnungen aus der NS-Zeit aufgehoben worden. Übrig seien jetzt nur noch 31 Paragraphen, von denen einige wie das Patentgesetz und das Depotgesetz schon reformiert seien. Der Rest werde noch überprüft. Auch die alltäglichen Straftatbestände Unfallflucht und Erschleichen einer Beförderungsleistung gehören zu den Paragraphen mit starker nationalsozialistischer Prägung.++ (ju/mgn/28.11.16 – 325)

Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 28.11.2016

 

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