„Allianz deutscher Demokraten“ – Vorsitzender ist Erdogan-Fan: Migrantenpartei will der CDU Wähler abjagen

Mittwoch, 30.11.2016, 19:49 · von FOCUS-Online-Redakteurin Anja Willner

Union Europäisch-Türkischer Demokraten, AKP, Recep Tayyip Erdogan
Allianz deutscher DemokratenSo präsentieren sich die „AD-Demokraten“ auf ihrer Internetseite

Der deutsch-türkische Unternehmer Remzi Aru gründete direkt nach der Armenien-Resolution des Bundestags im Sommer eine eigene Partei: Besonders für türkische Migranten sei in Deutschland keine Partei mehr wählbar, schrieb Aru damals auf seiner Homepage. Seine Antwort darauf: die „Allianz deutscher Demokraten“, kurz „AD-Demokraten“.

Mittlerweile ist von der Gründung von acht Landesverbänden die Rede – die Migrantenpartei wächst also. Und damit offenbar auch die eigenen Ansprüche: Parteigründer Aru erklärt, etablierten Parteien Wähler abjagen zu wollen. Etwa zehn Prozent derer, die sich für eine Mitgliedschaft bei den „AD-Demokraten“ interessieren, seien „klassische CDU-Wähler“, sagte Aru dem „Tagesspiegel“.

Allerdings gibt es Zweifel daran, dass die Partei um den bekennenden Erdogan-Anhänger Remzi Aru wirklich so offen für alle Wähler ist, wie die Partei selbst es gern darstellt. „Wenn Aru behauptet, es ginge der Partei auch darum, deutsche Wähler beispielsweise der CDU zu erreichen, so sehe ich darin keinen ernstgemeinten Anspruch“, sagt Yunus Ulusoy vom „Zentrum für Türkeistudien“ in Essen. „Das ist eher Marketing, um nicht ausschließlich als ‚Türken-Partei‘ wahrgenommen zu werden“, sagt Ulusoy zu FOCUS Online.

Deutliche Nähe zu Erdogan und seiner Partei AKP

Parteigründer Aru bewegt sich erkennbar in einem Netzwerk konservativer Türken in Deutschland, die der Partei des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan, der AKP, nahestehen. Früher arbeitete er für die „Union Europäisch-Türkischer Demokraten“ (UETD), die als Lobbyorganisation der AKP gilt. „Er wurde wiederholt als Vertreter AKP-naher Positionen in Talkshows eingeladen, ist also für die Medien kein Unbekannter“, sagt Türkei-Experte Ulusoy.

Auf seiner Homepage verbreitet Aru Texte und Videos, die so auch in Erdogan-Blättern in der Türkei erscheinen könnten. So wird der türkischstämmige Grünen-Politiker Cem Özdemir als „Tschem Ötzdemeier“ diffamiert, der seine Partei „immer tiefer in den Sog von blutrünstigen Terroristen“ ziehe. Der türkische Präsident Erdogan, wird dagegen auf der Homepage der „AD-Demokraten“ als „großer Mann“ und Anführer gefeiert.

„AD-Demokraten“ reiten auf einer Empörungswelle

Ist die neue Partei also ein weiteres Beispiel für „Erdogans langen Arm“, der bis nach Deutschland reicht? Experte Ulusoy ist vorsichtig mit solchen Zuschreibungen. „Ob die Partei eine Verbindung zu staatlichen Strukturen in der Türkei hat beziehungsweise von dort finanzielle Unterstützung bekommt, vermag ich nicht zu sagen: Mir liegen keine Belege vor“, sagt der Experte. „Es kann durchaus sein, dass es Einzelne in der Türkei gibt, die sagen: ‚Jungs, macht weiter, sorgt für Unruhe‘.“

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Aus Sicht des Experten reiten die „AD-Demokraten“ auf einer Empörungswelle. „Im Moment gibt es eine solche Zuspitzung im deutsch-türkischen Verhältnis, dass es eine Gruppe unter den Deutsch-Türken gibt, die mit der Politik der Bundesregierung gegenüber Erdogan nicht einverstanden und deswegen unzufrieden sind“, sagt er. Er bezweifelt allerdings, dass diese Empörungswelle die „AD-Demokraten“ so weit tragen wird, wie Gründer Aru offenbar glaubt.

Experte verweist auf schmale Wahlbasis

Zum einen weist der Experte daraufhin, dass die Wahlbasis der „AD-Demokraten“ denkbar schmal ist: Die Partei spreche mit ihrem Auftritt praktisch nur Türkischstämmige an, und von denen dürften nur rund die Hälfte in Deutschland wählen. Die andere Hälfte hat keinen deutschen Pass und damit keine Wahlberechtigung. Auch unter den Türkeistämmigen erreiche die Partei längst nicht alle Wahlberechtigten, so Ulusoy weiter. Er nennt etwa Kurden und Aleviten, „die eine solche Partei kategorisch nicht wählen würden“. Andere Migrantengruppen wie Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion oder den EU-Staaten würden von der Partei generell nicht angesprochen.

Zum anderen glaubt Ulusoy nicht, dass die Unzufriedenheit einiger Türken ausreicht, damit „sich diese Leute gleich ganz von den etablierten deutschen Parteien abwenden und AD-Demokraten wählen“. Die Menschen könnten einschätzen, dass eine Stimme für eine „Splitterpartei“ wie die AD-Demokraten praktisch verschenkt ist.

„Sie sind ja nicht vollkommen irrational“, sagt Ulusoy. „Wenn ich weiß, dass die Wahrscheinlichkeit gegen null geht, dass eine solche Partei ins Parlament kommt und dort einen Unterschied bewirkt, wähle ich sie eher nicht.“

Quelle: Focus-online vom 30.11.2016

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Karl D.
Karl D.
7 Jahre zuvor

Nach der NPD, AfD und Pro Deutschland nun schon wieder eine neue Partei auf einem Terretorium ohne gültige Wahlgesetze, welches kein Staat war oder ist? BRD und DDR wurden durch den 2+4-Vertrag aufgelöst und waren auch keine Staaten, sondern seit der Kapitulation im Jahr 1945 lediglich besetzte Gebiete ohne hoheitliche Rechte!

Die tatsächlich Verantwortlichen wie sogenannte “Richter” und “Staatsanwälte” leisten auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren wurden und werden bestenfalls in Druckschrift, meist nur mit dem Familiennamen genannt und Justizangestellte wurden und werden rechtswidrig benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen. Sie täuschten und täuschen damit bis zur Stunde Rechtswirksamkeit vor!
Die Polizei und andere sogenannte “Behörden” folgten bisher rechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen sogenannten “Verwaltungsakten”. Der Grund für die fehlenden Unterschriften der tatsächlich Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung und darin zu suchen, dass Justizkriminelle sehr genau wissen, was Sie tun: Kriminell handeln! Jeder sogenannte „Beamte“ haftet persönlich und mit seinem Privatvermögen nach § 839 BGB.
Es wundert also nicht, warum z.B. sogenannte “Richter” sogenannte “Urteile”, die weitreichende Folgen haben können, nicht unterschreiben. Da diese Vorgehensweise nicht nur im Einzelfall, sondern grundsätzlich so gehandhabt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers/Verantwortlichen fehlt. Das glaubt man zumindest in justizkriminellen Kreisen.
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB (gültiges Recht), 315 I ZPO (ungültiges Recht), 275 II StPO (ungültiges Recht), 12 RPflG (ungültiges Recht), 117 I VwGO (ungültiges Recht) und 37 III VwVfG (ungültiges Recht). Hierbei ist zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches fehlt.
Gemäß der sogenannten “Rechtsprechung” des BVerfG und des BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig. Zu erwähnen ist, dass BVerfG und BVerwG selber nichtig sind, da es sich nicht etwa um staatliche Einrichtungen, sondern um eingetragene Firmen handelt.
Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig. Es darf also aus grundgesetzlichen Gründen nicht danach verfahren werden. Blöderweise ist auch das Grundgesetz (GG) seit spätestens dem 29.09.1990 mangels Nennung eines Geltungsbereiches ungültig. Daher: Bei Hinweis auf ein Gesetz, bitte grundsätzlich prüfen, ob ein räumlicher Geltungsbereich angegeben ist!