08.12.2016, 08:10
Der Referent zeigte Aktionen und Argumente der Reichsbürgerbewegung auf und entkräftete sie aus seiner juristischen Sicht. Man muss ihm zugute halten, dass in Deutschland Realitäten und Fakten des Völkerrechts Menschen die Jura studieren nicht gelehrt werden.
Im Rahmen der 3. Menschenrechtswoche an der Hochschule Würzburg-Schweinfurt stellte Professor Dr. Achim Förster das Thema „Die Reichsbürger und der Rechtsstaat“ vor. U.a. der Vorfall im bayerischen Georgensgmünd im Oktober, bei dem ein „Reichsbürger“ ohne Vorwarnung auf Polizeibeamte schoss und einen von ihnen tötete, nahm Förster zum Anlass, die in Behörden- und Justizkreisen bereits seit Jahren bekannte Thematik wissenschaftlich aufzugreifen. Dabei ging er auf drei Schwerpunkte ein: die Reichsbürgerbewegung und ihre Aktionsformen, die Argumente der Reichsbürger gegen die Legitimität der deutschen Staatsordnung sowie Handlungsempfehlungen für den beruflichen Umgang mit Reichsbürgern.
Was sind „Reichsbürger“? Der Professor definiert sie als „Personen oder Gruppierungen, die die BRD als souveränen Staat leugnen und stattdessen den Fortbestand des Deutschen Reiches behaupten“. Die Reichsbürgerbewegung sei dabei äußerst heterogen und umfasse u.a. national-völkisch denkende Rechtsextremisten, staatenlose Aussteiger („Selbstverwalter“), selbsternannte Monarchen sowie Verschwörungstheoretiker bzw. sonstige Sympathisanten. Ein prominenter Vertreter der bei Reichsbürgern beliebten These, Deutschland sei weiterhin ein besetztes Land, sei Xavier Naidoo.
Das Ganze brachte er aus dem ihm nur zugänglichen einseitigen Blickwinkel zum Ausdruck. Somit erhielt es natürlich den Ausdruck von Beeinflussung und Propaganda.
Wie heisst es so schön, „Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing“.
Zu den Aktionsformen der Reichsbürger zählten beispielsweise Demonstrationen mit einem oft heterogenen Teilnehmerfeld oder Schreiben an öffentliche Stellen, die von Reichsbürgern als „Scheinbehörden“ angesehen würden, so Förster und an deren Entscheidungen sich die Reichsbürger nicht gebunden fühlten. Eine sich selbst als „kommissarische Reichsregierung“ bezeichnende Gruppierung gehe sogar davon aus, das Deutsche Reich vertreten zu dürfen und habe u.a. versucht, diplomatischen Kontakt zur amerikanischen Botschaft aufzunehmen. Darüber hinaus würden in Reichsbürgerkreisen zahlreiche Reichsausweise, Führerscheine und weitere Dokumente kursieren.
Ihre These vom Fortbestand des Deutschen Reiches begründeten Reichsbürger häufig u.a. damit, dass es bisher keinen Friedensvertrag gäbe und Deutschland noch immer ein besetztes Land sei. Diese These, so Förster, sei völkerrechtlich nicht haltbar.
Das natürlich unter dem ihm nur zur Verfügung stehenden Blickwinkel eines in Deutschland absolvierten Studiums. Schon im Römischen Reich wurde die Geschichte von den Siegern geschrieben. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Zwar sei tatsächlich nach dem Zweiten Weltkrieg kein ausdrücklicher Friedensvertrag im herkömmlichen Sinn abgeschlossen worden, spätestens mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 sei jedoch abschließend klargestellt, dass ein dauerhafter Friedenszustand bestehe und die Bundesrepublik Deutschland vollständig souverän sei.
Professor Dr. Achim Förster hat richtig erkannt, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 kein Friedensvertrag ist. Allerdings ist der Vertrag für Deutschland bis heute nach Informationen des Auswärtigen Ausschusses der russischen Staatsduma bis heute nicht in Kraft getreten. Denn im Artikel 7 Abs. 2 wird ausdrücklich hervorgehoben, dass das Vereinte Deutschland von den Siegermächten als souverän angesehen wird.
Nach dem Shaef-Gesetz Nr. 52 ist das Vereinte Deutschland das Deutsche Reich wie es am 31.12.1937 bestanden hat. Mit anderen Worten also das derzeit handlungsunfähig gestellte Deutsche Reich müsste den Zwei-plus-Vier-Vertrag ratifizieren, damit er für Deutschland in Kraft treten kann.
Die Realität zeigt weiter:
Diese rechtlichen Fakten blendet Förster wie viele deutsche Juristen einfach aus.
Nach Försters Ansicht wird von den Reichbürgern regelmäßig eine zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur unvollständig wiedergegeben und zudem falsch interpretiert.
Damit liegt er rechtlich und sachlich falsch, denn wie gerade aufgezeigt gilt das Besatzungsrecht in vollem Umfang und die Alliierten Siegermächte setzen sogar voraus das alle Deutschen darüber Bescheid wissen!
(Shaef-Gesetz Nr. 4 Ziff. 4).
Besonders weit hergeholt und juristisch nicht zu begründen sei auch eine in Reichsbürgerkreisen vertretene Auffassung, so Förster, nach der die BRD in Wirklichkeit eine GmbH und die Staatsbürger nur Personal seien. Diese These, so Förster, weise aus seiner Sicht eine Nähe zu antisemitischen Weltverschwörungstheorien auf und sei daher besonders gefährlich.
Abschließend gab Professor Förster Handlungsempfehlungen zum beruflichen Umgang mit „Reichsbürgern“: Man solle sich nicht auf unnötige Diskussionen mit ihnen einlassen und sich nicht reinlegen lassen. Strafrechtlich relevantes Verhalten sollte konsequent verfolgt und rechtsstaatliche Grundsätze konsequent beachtet werden.
Förster vertrat somit als Argument Reichsbürgern aus dem Weg gehen, weil eigene rchtliche Argumente habe man nicht. Denn wer Fakten liefern kann, kann sich jeder sachlichen Diskussion beruhigt stellen. Vertreter der Bundesrepublik in Deutschland können dies in der Regel oft aber nicht. Deshalb wird dann immer das wegducken als Lösung vorgeschlagen. Die Wahrheit nimmt es mit allen rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem Strafrecht jederzeit auf.
Auch eine Lektüre des aktuellen Buches „Mythos Reichsbürger“ kann man Professor Dr. Achim Förster nur dringend empfehlen, um wirklich zu wissen, was es mit dem Begriff Reichsbürger tatsächlich auf sich hat.
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 08.12.2016
Zur Person von Professor Dr. Achim Förster:
Prof. Dr. jur. Achim Förster, LL.M. (Indiana), Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Master-Studium an der Indiana University School of Law in Indianapolis (USA), Referendariat im OLG-Bezirk Bamberg, 2008 Promotion an der Universität Bayreuth (DFG-Graduiertenkolleg „Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit“) mit einer urheberrechtlichen Arbeit zur US-amerikanischen Fair Use Doktrin, Stipendien durch das Cusanuswerk, den Deutschen Akademischen Austauschdienst und die Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2008 Auszeichnung mit dem Kulturpreis Bayern, 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Notarinstitut Würzburg, seit 2010 im Justizdienst des Freistaats Bayern, zuletzt als Richter am Landgericht Schweinfurt, Lehraufträge durch die Universität Bayreuth und die Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Dozent für Prozessführung und Erbscheinsverfahren im Fachanwaltslehrgang Erbrecht, seit 2015 Professor für Urheberrecht, Medienrecht und Medienpolitik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt
Prof. Dr. Achim Förster, LL.M. (Indiana)
Münzstr. 12, 97070 Würzburg
0931-35110
admin@achim-foerster.de
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Noch immer sind in der BRD 173 militärische Standorte der USA, 37 der Engländer und 35 der Franzosen. Wem ist bekannt…..
1. dass die Alliierten voraussetzen, dass alle die Alliierten Gesetze kennen?
2. dass die Bundesregierung bestätigt hat, dass Besatzungsrecht gilt?
3. dass im Bundesgesetzblatt steht, daß Besatzungsrecht vor allen anderen gilt?
4. dass niemand als Richter tätig sein darf ohne Erlaubnis der Alliierten?
Wer das bislang nicht wusste, sollte sich dringendst Sachkenntnis erwerben.
Peter Frühwald hat die aktuell gültige Shaef-Gesetzgebung als Buch aufgelegt und in einem Vorwort erklärt, anhand auch von Dokumenten und Fakten, warum das Besatzungsrecht in Deutschland in vollem Umfang Gültigkeit hat. Was ist daran verwerflich? Du, ich und viele andere können durch Mitgliedschaft in https://www.facebook.com/groups/PegidaPartei viel ändern.
Der Hooton-Plan ist erfolgreich, aber wir sollten das schnell stoppen! BRD und DDR wurden 1991 durch den 2+4-Vertrag aufgehoben. Das Deutsche Reich ist nicht handlungsfähig. Sind Deutsche seit 1991 staatenlos? Die Gebiete der ehemaligen DDR und BRD sind immer noch von den USA besetzt, ob erloschen oder nicht. Wer braucht einen Kaiser oder Führer?
Was haben wir nur für tolle „Wissenschaftler“. Je mehr studiert desto weltfremder- Fachidioten halt. Von nichts eine Ahnung und das sehr viel. Zum Brüllen.
Ein totaler Fachidiot ! Und sowas wird bezahlt, für den Dünnschiß den er von sich gibt. Michel wach endlich auf und ignoriere Propaganda ! Die wollen nur iher Zion- bzw.- Reptoarsch retten.
Interessante Wortwahl. *g*
Ich hätte da mal eine Frage. Ist dieses Leerzeichen vor dem Satzzeichen ein Erkennungsmerkmal? Diese Art Schreibweise sieht man öfter bei Reichs…
Ich bin übrigens auch kein Freund der Bezeichnung „Reichsbürger“. Das gibt den Leuten einen seriösen Anstrich, den sie nicht verdient haben. Deshalb bevorzuge ich Reichsfuzzy, Reichsdepp oder Reichsquerulant.
Wohl die obige Ausführung nicht gelesen? Die Leute haben nicht Unrecht, aber das darf nicht sein deshalb werden sie jetzt demontiert. Ekelhaft.
Unsere Polizei hätte wichtigeres zu tun z.B. kriminelle Asylanten aus dem Land jagen.
Ach Frühwald, wenn es nicht rausgeschmissenes Geld wäre, könnte ich mir glatt vorstellen, mal eine Deiner Lehrveranstaltungen zu besuchen. Um Dich zu widerlegen braucht es wirklich nicht viel.
Kleine Kostprobe?
Artikel zwei sagt:
„Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.“
Die Betonung liegt auf „deutschem Recht“. Was können wir mit deutschen Recht tun. Abschaffen, ändern, ergänzen, wie es uns beliebt.
Der Artikel sagt also genau das Gegenteil von dem aus, was Du behauptest. Und nun?
Wenn man die Hälfte weg lässt, kommt natürlich auch ein anderes rechtliches Bild zustande. Was Luzifer hier veranstaltet ist genau das, was Geheimdienste, Politik und Mainstream-Medien ständig machen. Man versucht an der Wahrheit vorbei eine neue eigene Meinung zu kreiern und die deutsche Öffentlichkeit zu täuschen! Gustave le Bon und Joseph Goebbels hätten es nicht besser medial gekonnt!
Im zweiten Satz des Überleitungsvertrages, den Luzifer weggelassen hat heisst es:
„Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“
D.h. die Alliierten können jederzeit neue Gesetze oder Regelungen machen, was sie auch regelmäßig tun. Die Bundesbereinigungsgesetze vom 13.04.2006, 19.11.2007 und aus dem Jahre 2010 sind alle ohne Zustimmung des Bundestages von den Alliierten geschaffen worden und in Rechtskraft gelangt.
Auch haben die Rechtsprechung und die Gesetze der Alliierten nach Völkerrecht Vorrang vor dem deutschen Recht – siehe z.B. Artikel 159 der Hessischen Verfassung:
Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.
Diese Verfassung hat im übrigen der General der Besatzungsmacht USA General Clay verfasst.
Die Redaktion staseve
„Im zweiten Satz des Überleitungsvertrages, den Luzifer weggelassen hat heisst es: … D.h. die Alliierten können jederzeit neue Gesetze oder Regelungen machen, was sie auch regelmäßig tun. “
Lesen reicht nicht, man muss es auch verstehen. Der Satz besagt, dass die Deutschen mit den alliierten Vorschriften im Rahmen der deutschen Rechtsordnung tun können, was sie wollen. Die meisten davon wurden ja auch bis 1960 abgeschafft.
„Die Bundesbereinigungsgesetze vom 13.04.2006, 19.11.2007 und aus dem Jahre 2010 sind alle ohne Zustimmung des Bundestages von den Alliierten geschaffen worden und in Rechtskraft gelangt. “
Dass der Bundestag zugestimmt hat, steht in den Protokollen der Sitzungen für jeden nachzulesen.
„Auch haben die Rechtsprechung und die Gesetze der Alliierten nach Völkerrecht Vorrang vor dem deutschen Recht – siehe z.B. Artikel 159 der Hessischen Verfassung: …“
Ja, und da steht ja auch noch was von der Todesstrafe. Das eine ist heute so relevant wie das andere.
Ihr lieben Agenten und Trolle bleibt in Eurem Schneckenhaus und lasst die Menschen die verstanden haben und lesen können mit Eurem verdrehenden und in die Irre führenden Blödsinn einfach in Ruhe. Das ihr wenig Ahnung habt begreifen die meisten Menschen die aufgewacht sind.
Nochmal zu den Bereinigungsgesetzen: Der Bundestag hat darüber nicht abgestimmt er hat es nur zur Kenntnis genommen. Sowohl der in diesem Jahr verstorbene Andreas Clauss, als auch mehrere Menschen der Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen haben die Originale eingesehen. Selbst auf den online zur Verfügung stehenden Unterlagen kann man das so einsehen.
Wir haben Besatzung in Deutschland nach wie vor und wir werden Euren sachlichen Unfug zukünftig nicht mehr kommentieren. So einfach ist das! Grüße an Deinen Kumpel Luzifer und Deine Führungsoffiziere. Auch Ihr könnt die Wahrheit und die Geschichte nicht umschreiben, auch wenn ihr es versucht!
Die Redaktion staseve
Im Gesetz steht: Der Bundestag hat beschlossen!
Wenn einem nichts mehr einfällt, kommen regelmässig irgendwelche Geheimpapiere, die jemand gesehen haben will. Die von Dir aufgeführten Zeugen sind ein Witz.
Wo soll das „zur Kenntnis genommen“ stehen? Da steht „beschlossen“.
Da Reichsquerulanten dafür bekannt sind, Texte nicht interpretieren zu können, hat möglicherweise jemand „ohne Aussprache“ als nicht abgestimmt verstanden.
Die Leseschwäche findet man auch bei Dir. Das Vereinte Deutschland wird im Vertrag definiert: Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.
Was soll daran unklar sein?
Wo sind denn Deine grossen Erfolge, Du „Rechtsexperte“? Mir ist kein Erfolg bekannt. Ganz im Gegenteil, Du reitest die Leute höchstens noch tiefer in die Scheisse und lässt Dich dafür auch noch bezahlen.
Luzifer der König der Geheimdienstexperten der Verwirrungsstifter und Fürst der sachlichen Unfug verbreiteten Menschen, nimmt seinen Namen als Tarnung, um von seiner Identität und der seines Auftraggebers der Geheimdienste abzulenken. Altmaier und Steinmeier sind die Fachexperten die im Auftrag der Westalliierten alle Geheimdienste in den letzten Jahren gesteuert haben!
Und lieber Luzifer das Vereinte Deutschland ist Deutschland in den Grenzen des 31.12.1937. Auch geistige Tiefflieger sollten das begreifen können. Aber Dein Auftrag ist es ja andere zu verunglimpfen und als bekloppt darzustellen. Aber wer selber ein geistig Verwirrter ist kann das nie erfüllen. Grüße an Steinmeier und Altmaier. Sie sollten Dir für diesen sachlichen Unfug unbedingt ne Gehaltserhöhung geben. Das hat der Steuerzahler Dir gegenüber bestimmt zu leisten nach Deiner Auffassung und der Auffassungsgabe!
Es grüsst Dich die Redaktion staseve. Wir werden alle Vorstandsmitglieder der Arge StaSeVe und auch Peter Frühwald von Deinem sachlichen Unfug unterrichten!
Das verstehe ich nicht. Was meinst du dazu?
Wann wird unser Gastgeber Mark Zuckerberg die Meinungsfreiheit zulassen? Niemand darf in in Europa wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer eidesstattlichen Versicherung (EV) gezwungen werden: Nach dem Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 vom 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer EV eine Menschenrechtsverletzung.
Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung darf nicht erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst unfreiwillig eine Erklärung abzugeben. Meine Fragen:
Auf welcher Rechtsgrundlage durfte wer im Jahr 1918 und später am 8. und 9. Mai 1945 eine Kapitulation mit wem unterzeichnen? Ist die erzwungene Kapitulation überhaupt rechtsgültig? Die USA haben auf den Rheinwiesen entwaffnete Feinde verhungern lassen und keine Kriegsgefangenen, denn das ist verboten!
Wir sehen in https://www.facebook.com/groups/1871bis1945/ ein gutes Werk und das zensurfrei! Wann wirst du Mitglied? Ich mag Menschen mit Identität. Wann erhalte ich weitere Freundschaften?
Herabwürdigungen waren noch nie geeignet, Meinungen zu ändern. Nur dies ist die Wahrheit:
Die Alliierten Gesetze in der Rechtsnachfolge des Versailler Diktates mit Geltungsbereich Großdeutsches Reich und BRD sind bisher nie außer Kraft getreten und zum Verständnis für die ganze Welt ausdrücklich bestätigt durch das 2010 erlassene Staatsangehörigkeitsgesetz (StaG) für das „Bundespersonal“, siehe auch „Bundespersonalausweis“ auf Grundlage vom Staatsangehörigkeitsgesetz 1934 für die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD).
Somit wurde die BRD als Rechtsnachfolger des Großdeutschen Reiches durch erweiterte Maßnahmen der Alliierten bestätigt und bekräftigt. Dies bedeutet mit erschreckenden Folgen im Klartext:
Wer die Existenz der Bundesrepublik Deutschland verherrlicht, verherrlicht dem gemäß das Großdeutsche Reich, das gemäß der Feindstaatenklausel der UNO-Charta Feindstaat zu allen Unterzeichnerstaaten der UNO ist. Noch klarer ausgesprochen:
Die Bundesrepublik Deutschland und ihr Personal in den sogenannten Behörden hat zu ihrem Existenzerhalt die Schuldenlast des 2. Weltkrieges angenommen, was durch Duldung des BRD-Personals und des BRD-Nichtvolkes automatisch in Kraft getreten ist, wie es im Versailler Diktat durch die Anerkennung der Weimarer Verfassung vorgeschrieben ist.
Somit gilt wortwörtlich der Satz „Alle Macht geht vom Volke aus“ und kann nur durch die freiwillige Bekenntnis zum einzig wahren und rechtsfähigen Deutschen Reich und durch die BRD-Ablehnung von jedem Einzelnen Reichs- und Staatsangehörigen gemäß RuStaG 1913 außer Kraft gesetzt werden.
Mit der Vollmacht an das Bundes- und Reichspräsidium erteile ich dem „Präsidium des ewigen Bundes“ die Vollmacht im Sinne des Deutschen Volkes und der einzig gültigen Verfassung, unser Deutsches Reich von 1918 wieder handlungsfähig zu machen.
Das Verhalten der BRD und dessen Bundespersonal ist nicht mehr zu dulden und mit Höchststrafe zu belegen, so wie auch die Kontrollratsdirektive 24 und das Kontrollratsgesetz 31 es verlangen, da für den 1. und 2. Weltkrieg das Deutsche Volk nicht verantwortlich ist. Es ist unter schwere Strafe gestellt, daß das Personal dieser Bundesrepublik Deutschland seine eigene Bevölkerung ausbeutet, um seine Existenz mit der Härte einer kriminalisierten und staatsterrorisierenden Gewaltherrschaft zu erzwingen. Es gilt auch das Staats- und Volksschutzgesetz RGBl-0912002-Nr5.
Möge diese Erklärung der Befreiung des Deutschen Volkes dienen und an alle wahrheitsliebenden und aufrichtigen Reichs- und Staatsangehörige sowie an alle Freunde der Deutschen Völker getragen werden, um einen Flächenbrand der Vernunft, der Wahrheit, der Liebe und des allumfassenden Friedens zu erzeugen. Möge ein Deutschland erblühen, das Herzen erreicht.
In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland/ sollten wir uns darüber zensurfrei austauschen: Die tatsächlich Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” leisten auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen. Sie täuschen nur Rechtswirksamkeit vor!