Fachanwälte: UCC-Forderungen können durchaus vollstreckt werden – „Reichsbürger“ beschäftigt Brachttaler Gemeindeverwaltung

Brachttal 10.12.2016

BRACHTTAL – Er bezeichnet sich als „Reichsbürger gemäß RuSt AG. Angehöriger der Volksgemeinschaft nach Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes. Rechtsfähiger Mensch gem. § 1 BGB.“ So steht es geschrieben im Briefkopf, des an die Gemeindeverwaltung adressierten Schreibens. Verwaltungen, die sich mit „Reichsbürgern“ konfrontiert sehen, droht einiges an Ungemach. Das muss derzeit auch die Verwaltung in Brachttal erfahren.

„Reichsbürger“ hängen der höchst kruden Vorstellung an, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort und die Bundesrepublik sei verfassungs- und völkerrechtlich nicht existent. Ein Spinner also? Ganz so einfach ist es nicht. Das Gelnhäuser Tageblatt hatte jetzt Gelegenheit, den Schriftwechsel zwischen einem sogenannten „Reichsbürger“ und der Gemeindeverwaltung einzusehen. Anonymisiert, selbstverständlich. Denn in dem kleinen beschaulichen Dörfchen am Rande des Vogelsberges, lebt ein solcher „Reichsbürger“.

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Und der macht der Verwaltung dort reichlich Ärger, kostet Zeit und damit auch Geld. „Wieso Gebühren an einen nicht existierenden Staat bezahlen?“, denkt sich ein „Reichsbürger“, morgens seine Post öffnend.

Bindung von Zeit und Geld

Nun sind die Verwaltungsmitarbeiter durchaus zu pragmatischem Denken fähig. Erst mal einen Blick in die Unterlagen werfen. Ergebnis: Der zahlungsunwillige „Reichsbürger“ hat bei anderen Gebühren überzahlt. Man verrechnet das also, und die Sache ist erledigt.

Der „Reichsbürger“ sieht darin allerdings eine „räuberische Unterschlagung“ des Sachbearbeiters, gar eine „Veruntreuung von Steuergeldern“ und wendet sich an die Hanauer Staatsanwaltschaft.

Und dann geht es los: Denn – so ist es in Deutschland geregelt – der Staatsanwalt muss nun mal ermitteln. Auch dann, wenn vor ihm ein „Reichsbürger“ steht. Eine Akte wird angelegt. Ein Polizeibeamter wird in Marsch gesetzt. Der Sachbearbeiter wird zur Sache gehört. Klar: Das alles wird natürlich niedergeschlagen. Doch der Schaden ist bereits angerichtet: Viele Arbeitsstunden – bei Staatsanwaltschaft, Polizei und in der Verwaltung – wurden für einen abstrusen Vorgang abgeleistet. All das kostet Geld und Verwaltungskraft. Alle Beteiligten haben eigentlich Besseres zu tun, als sich mit dem „reichsbürgerlichen Geschwurbel“ beschäftigen zu müssen.

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Ein Einzelfall? Kaum. Wurde noch bis vor wenigen Wochen angenommen, es gäbe in ganz Hessen weit unter hundert Personen, die sich selbst als „Reichsbürger“ sehen, so hat der Hessische Verfassungsschutz jetzt die Zahl auf 400 korrigiert.

Und die können allerhand Behördenmitarbeiter zeitlich binden.

Wer tiefer in die Reichsbürger-Szene eintaucht, findet im wesentlichen drei Typen: Die einen sind die „Gewinnler“: Sie rufen sich selbst zur Herrscher des „Freistaates Preußen“ oder als „Kommissarische Reichsregierung“ aus, verdienen hiernach allerhand Geld mit der Ausstellung von „Reichspersonenausweisen“, „Reichs-Baugenehmigungen“ oder „Reichsfahrerlaubnissen“, die zuweilen in der „Reichsdruckerei“ hergestellt werden. Die anderen sind im Wesentlichen mehr oder weniger harmlose Querulanten, denen die moderne Welt zu komplex geworden ist und die sich lieber mit Verschwörungstheorien beschäftigen, oder deren Motivation ganz einfach darin besteht, Forderungen nicht begleichen zu wollen.

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Die dritte Gruppe in der Anhängerschaft der zersplitterten „Reichsbürgerbewegung“ besteht aus Menschen, die ganz klar rechtsextrem eingestellt, zum Teil auch gewaltbereit sind. Auch eine gewisse Nähe mancher „Reichsbürger“ zur AfD kann festgestellt werden. Es passt ins Bild, dass der Brachttaler „Reichsbürger“ beim Plakatieren für die „Alternative“ beobachtet wurde, wie Bürger berichteten.

Und während es etwa in Brandenburg bereits ausführliche Handreichungen für Verwaltungsmitarbeiter gibt, die beschreiben, wie man mit „Reichsbürgern“ umgehen sollte, liegen in Hessen bisher nur ein Papier des Verfassungsschutzes und die Ausarbeitungen Einzelner vor: Der Steinauer Bürgermeister Malte Jörg Uffeln etwa hat seinen Mitarbeitern entsprechende Handreichungen mit auf den Weg gegeben. Es darf befürchtet werden, dass der Kampf der „Reichsbürger“ weitergeht.

Die „Malta-Masche“

Derzeit sorge in Verwaltungen die sogenannte Malta-Masche für Beunruhigung, wie der Brachttaler Kassenverwalter Thomas Rimkus erläutert: Einzelne „Reichsbürger“ ließen ihre (unbegründeten) Forderungen bei amerikanischen UCC-Registern, einer Art Pfandregister, eintragen, was ohne materielle Prüfung möglich sei. Diese Eintragung in der Hand, wendet sich der findige Reichsbürger nun nach Malta, tritt seine „Forderung“ an ein maltesisches Inkasso-Unternehmen ab, das nun versucht, eine Art Versäumnisurteil vor einem maltesischen Gericht zu erlangen. Fantastereien? Nein, ein solches Urteil könnte, wie Fachanwälte urteilen, durchaus in Deutschland vollstreckt werden…

Quelle: gelnhaeuser-tageblatt.de vom 10.12.2016 (Überschrift ergänzt Redaktion staseve)

 

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Birgit
7 Jahre zuvor

Könnte es nicht sein, die Menschen haben es satt sich von prasitären, unproduktiven, sogenannten Politbanausen immer mehr Abgaben erpressen zu lassen. Nur damit diese Gilde IHREN ganzen verzapften Blödsinn weltweit auf Kosten der arbeitenden Menschen finanziert bekommt ?
Der letzte Satz ist gut !
Da habe die hiesigen Juristen also gemerkt, der Laden ist vollstreckbar.
Genau dies haben aber geschulte UCC-Anwälte bereits vor 3 Jahren bestätigt und gleich noch dazu geliefert wie es geht.
Und State of Washington bzw. Malta ist dazu überhaupt nicht nötig.
Denksportaufgabe ist angesagt !

Tom
Tom
7 Jahre zuvor
Reply to  Birgit

Wie? Wo?

Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  Tom

„Wie? Wo?“
Zu erfragen auf Melmac. Und falls Du nun fragst wo das ist, 3 Haltestellen hinter der Mondin !

tom
tom
7 Jahre zuvor
Reply to  Tom

tja malta eben nicht , aber würde mich auch interessieren wo ich meine forderungen einklagen kann?

Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  tom

Klagen sind nicht nötig !

Karl D.
Karl D.
7 Jahre zuvor

Aus meiner Sicht sagen und schreiben nur das, was schon Mitglieder des Bundestages sagten: Seit 1945 war Deutschland nicht mehr autonom. Alles andere ist Phantasie. Die Bundesregierung hat seit 1949 den Auftrag der Alliierten, unsere besiegte Nation zu verwalten. Nicht mehr und nicht weniger. Was hat das mit hoheitlichem Recht zu tun?

Niemand darf in in Europa wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer eidesstattlichen Versicherung (EV) gezwungen werden: Nach dem Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 vom 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden und somit auch Beugehaft für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung Menschenrechtsverletzung pur!

Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung darf nicht erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst unfreiwillig eine Erklärung abzugeben. Meine Fragen:

Auf welcher Rechtsgrundlage durfte wer im Jahr 1918 und später am 8. und 9. Mai 1945 eine Kapitulation mit wem unterzeichnen? Ist die erzwungene Kapitulation überhaupt rechtsgültig? Die USA haben auf den Rheinwiesen entwaffnete Feinde verhungern lassen und keine Kriegsgefangenen, denn das ist verboten!

Beschwerdestelle ist die Alliierte Kommandantur, Clayallee 170 in 14191 Berlin mit Telefon 030-83050 und Email-Adresse feedback@usembassy.de und noch immer hat die BRD 173 Standorte der USA, 37 der Engländer und 35 der Franzosen. Wem ist bekannt…..

1. daß die Alliierten voraussetzen, alle Alliierten Gesetze zu kennen?

2. daß die Bundesregierung bestätigt hat, Besatzungsrecht gilt?

3. daß im Bundesgesetzblatt steht, Besatzungsrecht gilt vor allen anderen?

4. daß niemand als Jurist tätig sein darf ohne Erlaubnis der Alliierten?

Wer das bislang nicht wusste, sollte dringendst Sachkenntnis erwerben.

Peter Frühwald hat die aktuell gültige Shaef-Gesetzgebung als Buch aufgelegt und in einem Vorwort erklärt, anhand auch von Dokumenten und Fakten, warum das Besatzungsrecht in Deutschland in vollem Umfang Gültigkeit hat. Was ist daran verwerflich? Du, ich und viele andere können durch Mitgliedschaft in https://www.facebook.com/groups/PegidaPartei viel ändern.

Der Hooton-Plan ist noch erfolgreich, aber wir sollten das schnell stoppen! BRD und DDR wurden 1991 durch den 2+4-Vertrag aufgehoben. Das Deutsche Reich ist nicht handlungfähig. Sind Deutsche seit 1991 staatenlos? Die Gebiete der ehemaligen DDR und BRD sind immer noch von den USA besetzt, ob erloschen oder nicht. Wer braucht einen Kaiser oder Führer?

kairo
kairo
7 Jahre zuvor
Reply to  Karl D.

„Beschwerdestelle ist die Alliierte Kommandantur, Clayallee 170 in 14191 Berlin mit Telefon 030-83050 und Email-Adresse feedback@usembassy.de

Die Alliierte Kommandantur befand sich in der Kaiserswerther Straße. Seit 1990 ist sie unbekannt verzogen. Unter der angegebenen Nummer meldet sich die Botschaft der USA in der Bundesrepublik Deutschland (was man ja auch an der Mailadresse sehen könnte), die steht aber am Pariser Platz. In der Clayallee befindet sich lediglich die Konsularabteilung.

kurt mai
kurt mai
7 Jahre zuvor

Bei allen hin und her .Kann einer nun mit aktuellen Beweisen /Nachweisen kommen ,die auch jedes Amt ,Gericht u.u.u. standhält ,nicht dagegen ankommt ,das wir doch Reichsbürger sind ? In volksbetrug .net ,Die Jahrhundertlüge von H.Fröhner und andere ist wurde ja vielgeschrieben . Nur komme ich zu einem Amt ,Gericht mit Büchern, Lektüren u.u.u. um zu Beweisen /Nachzuweisen das ich „Reichsbürger“ bin ,wird das doch negiert .

Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  kurt mai

Alle Personalausweisträger sind Reichsbürger, schaut bei Adolf nach ! Der Rest ist Reichsdeutscher und hat mit den Nazis nichts mehr zu tun.

Karl D.
Karl D.
7 Jahre zuvor

Dankeschön kairo. Die Alliierten Gesetze in der Rechtsnachfolge des Versailler Diktates mit Geltungsbereich Großdeutsches Reich und BRD sind bisher nie außer Kraft getreten und zum Verständnis für die ganze Welt ausdrücklich bestätigt durch das seit dem 08.12.2010 neu erlassene Staatsangehörigkeitsgesetz (StaG) für das „Bundespersonal“, siehe auch „Bundespersonalausweis“, auf der Grundlage des Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahre 1934 für die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD).

Somit wurde die BRD als Rechtsnachfolger des Großdeutschen Reiches durch erweiterte Maßnahmen der Alliierten bestätigt und bekräftigt. Dies bedeutet mit erschreckenden Folgen im Klartext:

Wer die Existenz der Bundesrepublik Deutschland verherrlicht, verherrlicht dem gemäß das Großdeutsche Reich, das gemäß der Feindstaatenklausel der UNO-Charta Feindstaat zu allen Unterzeichnerstaaten der UNO ist. Noch klarer ausgesprochen:

Die Bundesrepublik Deutschland und ihr Personal in den sogenannten Behörden hat zu ihrem Existenzerhalt die Schuldenlast des 2. Weltkrieges angenommen, was durch Duldung des BRD-Personals und des BRD-Nichtvolkes automatisch in Kraft getreten ist, wie es im Versailler Diktat durch die Anerkennung der Weimarer Verfassung vorgeschrieben ist.

Somit gilt wortwörtlich der Satz „Alle Macht geht vom Volke aus“ und kann nur durch die freiwillige Bekenntnis zum einzig wahren und rechtsfähigen Deutschen Reich und durch die BRD-Ablehnung von jedem Einzelnen Reichs- und Staatsangehörigen gemäß RuStaG 1913 außer Kraft gesetzt werden.

Mit der Vollmacht an das Bundes- und Reichspräsidium erteilen wir alle dem „Präsidium des ewigen Bundes“ die Vollmacht im Sinne des Deutschen Volkes und der einzig gültigen Verfassung, das rechtsfähige Deutsche Reich wieder handlungsfähig zu machen.

Das Verhalten der BRD und dessen Bundespersonal ist nicht mehr zu dulden und mit Höchststrafe zu belegen, so wie auch die Kontrollratsdirektive 24 und das Kontrollratsgesetz 31 es verlangen, da für den 1. und 2. Weltkrieg das Deutsche Volk nicht verantwortlich ist. Es ist unter schwere Strafe gestellt, daß das Personal dieser Bundesrepublik Deutschland seine eigene Bevölkerung ausbeutet, um seine Existenz mit der Härte einer kriminalisierten und staatsterrorisierenden Gewaltherrschaft zu erzwingen. Es gilt auch das Staats- und Volksschutzgesetz RGBl-0912002-Nr5.

Möge diese Erklärung der Befreiung des Deutschen Volkes dienen und an alle wahrheitsliebenden und aufrichtigen Reichs- und Staatsangehörige sowie an alle Freunde der Deutschen Völker getragen werden, um einen Flächenbrand der Vernunft, der Wahrheit, der Liebe und des allumfassenden Friedens zu erzeugen. Möge ein Deutschland erblühen, das alle Herzen erreicht.

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland/ sollten wir uns darüber zensurfrei austauschen: Die tatsächlich Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” leisten auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen. Sie täuschen nur Rechtswirksamkeit vor!

Karl D.
Karl D.
7 Jahre zuvor

Danke Kurt Mai. Ich aber bin kein Reichsbürger und kein Reichsangehöriger, sondern staatenlos. In meinem Ausweis steht als Staatsangehörigkeit DEUTSCH und einen Staat mit dem Namen gibt es auf der ganzen Welt nicht. Wollen wir ihn gründen?

Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  Karl D.

In Latenz bist Du Reichsdeutscher, falls die Abstammung bis vor 1913 nachweisbar ist.

bontje
bontje
7 Jahre zuvor
Karl D.
Karl D.
7 Jahre zuvor

Birgit mag Recht haben, aber warum steht das ganz anders in meinen bundesdeutschen Papieren und wo kann ich eine Änderung beantragen?

Jens K
Jens K
6 Jahre zuvor

Es ist wie überall, es wird gefragt nach Schriftstücken oder ähnliches was man bei Behörden vorlegen kann aber keiner sagt etwas. Warum immer nur um den heißen Brei drumherum und nicht mal klar und deutlich damit es jeder versteht. Ich habe vieles versucht aber immer nur gegen eine Wand gelaufen, auch mit den Ausweisen der Reichsdruckerei aber damit kommt man auch nicht voran. Es müssen endlich mal Lösung her .