Chaos in Europa: Verurteilter Gewalttäter reist ungehindert nach Deutschland

Mordfall Freiburg: Der Weg von Hussein K. durch Europa bis nach Deutschland ist eine Folge des Chaos in Europa.

Die Polizei musste einschreiten. (Foto: dpa)

Ein Polizeilicht.. (Foto: dpa)

Roland Böhm und Takis Tsafos von der dpa analysieren, wie ein verurteilter Gewalttäter von Griechenland nach Deutschland gelangen konnte:

Wie kann sowas sein? Warum war es möglich, dass ein Flüchtling quer durch Europa reist, quasi unterwegs in Griechenland wegen einer Gewalttat zu zehn Jahren Haft verurteilt wird, und zweieinhalb Jahre später in Freiburg die 19-jährige Maria L. mutmaßlich vergewaltigt und ermordet? Die unglaubliche Geschichte von Hussein K. ist letztlich auch ein Beleg für die zeitweise Überforderung europäischer Behörden mit dem Zustrom von Flüchtlingen.

Wie konnte er unentdeckt bleiben? Auf der Suche nach Schuldigen wird in Deutschland in Richtung Griechenland gezeigt. Aber ist das fair? Nach bisherigen Erkenntnissen kam Hussein K. im Januar 2013 im Schatten tausender Flüchtlinge nach Europa. In einer Zeit also, in der die Datenbank Eurodac zur Registrierung aller samt Fingerabdrücken noch im Aufbau war. Dass Eurodac die Fingerabdrücke von Hussein K. nicht fand, als er 2015 nach Deutschland kam, muss also nicht mit Schlamperei griechischer Behörden zusammenhängen.

Problematischer ist wohl eher die Tatsache, dass der junge Mann, der im Februar 2014 in Griechenland wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde und nach anderthalb Jahren wieder freigelassen wurde, nicht europaweit zur Fahndung ausgeschrieben wurde, als er gegen Bewährungsauflagen verstieß und verschwand.

Griechenland habe damals unter internationalem Druck gestanden, erinnert sich der auf Strafrecht spezialisierte Anwalt Giorgos Stamatopoulos, seine völlig überfüllten Gefängnisse zu entlasten. «Legitim und völlig gesetzeskonform» sei die Freilassung gewesen, heißt es in Athen. Hussein K. profitiert 2015 von der staatlichen Anordnung, Jugendliche vermehrt frühzeitig freizulassen.

Er bekommt aber die Bewährungsauflage, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden – was er aber nie tut, sondern stattdessen untertaucht. Und warum das keine Konsequenzen hat, das lässt sich wohl nur mit Chaos erklären, welches die griechischen Behörden ob des endlosen Zustroms von Migranten erfasst habe, berichten Beobachter.

Weder Interpol noch das Infosystem der Schengen-Staaten wurden alarmiert. Jedenfalls ist Hussein K. dort nicht registriert, als später in Deutschland seine Fingerabdrücke genommen werden. Bei allem muss man sich erinnern: Selbst deutsche Behörden mit weniger Fällen sollen damals zeitweise den Überblick verloren haben.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sucht die Schuld in Griechenland. Es sei ein sehr ärgerlicher Vorgang. «Wir werden das sicherlich mit der griechischen Seite auch zu besprechen haben.» De Maizière nennt vier Datensysteme: Die Flüchtlings-Datenbank «Eurodac», das Schengener Informationssystem, das Visa-Informationssystem und Sicherheitsdatenbanken wie Inpol. «Diese Daten sind bisher nicht miteinander verknüpft.»

Unter dem Strich fällt Hussein K. immer wieder durchs Raster. Am 12. November 2015 kommt er bei der Polizei in Freiburg an. Er gibt an, ein Flüchtling aus Afghanistan zu sein und ohne Dokumente über Österreich eingereist zu sein.

Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg wird er zunächst – wie üblich – von der Bundespolizei erkennungsdienstlich begutachtet. In den Akten wird das Geburtsdatum 12. November 1999 festgehalten. Ob das stimmt, ist noch unklar. Es wird aber mal bedeutend, wenn es darum geht, ihn zu verurteilen. In Griechenland soll er Medienberichten zufolge als Geburtsdatum den 1. Januar 1996 angegeben haben.

Die Überprüfung seines Fingerabdrucks bei Eurodac ergibt, wie beschrieben, keinen Treffer. Deutsche Behörden gehen davon aus, dass Hussein K. erstmals in Europa registriert wird. Auch bei Interpol finden die Daten keine Entsprechung. Wie sollen sie auch? Hätten die Griechen Hussein K. zur Fahndung ausgeschrieben, wäre er an dieser Stelle aufgeflogen, sagt André Schulz, Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter.

Die nächste Behörde, die sich mit Hussein K. befasst, ist das Jugendamt Freiburg. Als Unbegleiteter Minderjähriger Ausländer (UMA) muss er sich einem Clearing-Verfahren unterziehen, bei dem sich ein Sozialarbeiter ein Bild verschafft. Hätte ihm auffallen können, dass er es mit einem verurteilten Gewalttäter zu tun hat? Wohl eher nicht. Was hat Hussein K. erzählt, was nicht? Zweifel zum Beispiel am Alter oder an der Herkunft müssen ja auch erstmal aufkommen.

Das nächste Raster, durch das Hussein K. fällt, ist beim BAMF zu finden. Das Bundesamt befasst sich mit ihm, als Mitte Februar 2016 ein Antrag auf Asyl eingeht. Doch bleibt der Antrag monatelang unbearbeitet, was Sprecherin Andrea Brinkmann mit Überlastung erklärt. Priorität haben Anträge von Flüchtlingen mit sehr sicherer Bleibeperspektive, etwa aus Syrien, und von Menschen mit wenig Aussicht, etwa vom Balkan. Afghanen wie Hussein K. müssen warten.

Laut BAMF hätte er demnächst – nach zehn Monaten – einen Termin bekommen, wo seine Vorgeschichte hätte entdeckt werden können. Hätte.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 16.12.2016

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Karl D.
Karl D.
7 Jahre zuvor

Sind Gerichtsurteile auch im besetzten Deutschland Urkunden und falls ja, welche Bedeutung haben die ohne handschriftliche Unterzeichnung und Ausfertigungen ohne Beglaubigung? Ist irdisches Recht teilbar oder halten wir uns besser an das Bürgerliche Gesetzbuch von 1891? In § 126 sehe ich:

„Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.“

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland/ sollten wir uns darüber zensurfrei austauschen: Die tatsächlich Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” leisten auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen. Sie täuschen Rechtswirksamkeit vor! Wer hat so einen Beschluss oder Urteil erhalten und stellt es mir per Email an Reichstag@Deutschland.ms zur Verfügung?