Kinderpornos bei der SPD: Bayerischer Landtagsabgeordneter verhaftet

Wenn es um Kinderpornografie in der Politik geht, denken viele Menschen folgerichtig direkt an die GRÜNEN. Die Abschaffung der Paragrafen […]

Wenn es um Kinderpornografie in der Politik geht, denken viele Menschen folgerichtig direkt an die GRÜNEN. Die Abschaffung der Paragrafen 174 und 176 des Strafgesetzbuches – sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindern hatten sich die GRÜNEN bereits in den 80er Jahren auf die Fahnen geschrieben. Doch auch in anderen großen Parteien versucht man mittlerweile, aufzuholen und auf den Kindersexzug aufzuspringen. Das neueste Beispiel ist der SPD-Politiker Linus Förster.

Förster war bis vor kurzem bayerischer Landtagsabgeordneter. Die Polizei hatte Förster unlängst festgenommen, da gegen ihn wegen Körperverletzung und wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften ermittelt wurde und wird. Försters Anwalt bestätigte heute seine Festnahme gegenüber den Medien.

„Eine Ermittlungsrichterin habe Haftbefehl wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person, wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften erlassen“.

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Bereits vor gut einem Monat wurde der Öffentlichkeit bekannt, dass gegen den SPD-Politiker wegen Verdachts der Körperverletzung ermittelt wurde. Außerdem soll er illegal Bildaufnahmen einer Frau gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch eindeutige Hinweise darauf, dass auch Aufnahmen von Minderjährigen unter dem jetzt sichergestellten Material sind. Bei einer Razzia wurden Försters Räumlichkeiten in München und Augsburg durchsucht und große Mengen Beweismaterial sichergestellt.

Nachdem bekannt wurde, dass die Ermittlungen gegen Förster an Fahrt aufgenommen hatten, reagierte Förster, indem er seine Posten als Bezirksvorsitzender der Sozialdemokraten in Schwaben und als stellvertretender Vorsitzender des Europa-Ausschusses im Landtag ruhen ließ. Was manche ihm vielleicht als ehrenhaft anrechnen wollen, ist in Wirklichkeit Kalkül. Erst nachdem öffentlich wurde, dass Förster sich massiv strafbar gemacht hatte, zog er in Erwägung politische Konsequenzen zu ziehen. Aber anstatt zurückzutreten, lässt er lediglich seine Ämter ruhen.

Er scheint die Hoffnung zu haben, dass seine hochbezahlten Anwälte die Angelegenheit zu seinen Gunsten regeln werden und er sich danach wieder unbehelligt seinem Treiben in der Politik widmen kann. Am Mittwoch hatte jedoch der Landtag die Immunität Försters aufgehoben. Nun kann schnell und umfangreich gegen den Kinderpornografiebesitzer ermittelt werden. Als Reaktion darauf gab Förster nun bekannt, zum Ende des Jahres sein Landtagsmandat abzugeben. Als ob es damit getan wäre. Man kann immer wieder beobachten, dass straffällige Politiker Mandate oder Posten zurückgeben und glauben, somit ungeschoren davon zu kommen oder allen Ernstes noch Lob von der Bevölkerung ernten zu können.

Einige von Försters Kollegen in der SPD sind allerdings schockiert und äußerten, sie könnten sich nicht vorstellen, dass Kinderschänder nun auch in der SPD zu finden seien. Schließlich wären ja die GRÜNEN die Partei für Päderasten. Doch weit gefehlt, SPD und auch CDU/CSU holen auf. Das beweist auch ein weiterer Skandal aus diesem Jahr.

Den Nürnberger CSU-Landtagsabgeordneten Michael Brückner kann man ebenfalls als perversen Triebtäter bezeichnen. Der 51-jährige Familienvater war sich nicht zu fein, ein minderjähriges Mädchen zum Geschlechtsverkehr zu überreden und sie danach dafür zu bezahlen. Auch Brückner legte seine Ämter nieder. Damit alles geschehen, was zu tun sei, sagte CSU-Sprecher Jürgen Fischer. Einen Ausschluss aus der Partei kam selbst für Horst Seehofer nicht in Frage.

Dabei ist dieses Verhalten zutiefst fragwürdig, waren sich viele CSU-Funktionäre doch in der Vergangenheit nicht zu fein, verbal auf ihre grünen Kollegen mit perversen Neigungen einzuprügeln. „Michael Brückner hat einen gewaltigen Fehler gemacht, und für den muss er auch die vollen Konsequenzen tragen“, sagte Seehofer. Doch ein Ausschluss aus der Partei? Fehlanzeige! Wird Perversion und Kinderpornografie also in den großen Parteien geduldet? Scheinbar schon. Denn auch ein weiteres prominentes Beispiel aus der Politik spricht dafür, dass Kinderschänder in den Reihen der Parteien geduldet werden.

Gegen Sebastian Edathy (SPD) wurde wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften verhandelt, ein spektakulärer Fall, den fast jeder mitbekommen hatte. Im März 2015 hatte „die 2. Strafkammer des Landgerichts Verden mit Beschluss vom 19. März 2015 das Verfahren gemäß § 153a Strafprozessordnung (StPO) endgültig eingestellt, nachdem der Angeklagte die Verpflichtung zur Zahlung der Geldauflage erfüllt hat“, wie das Gericht mitteilte. Gerade einmal 5.000 € musste Edathy zahlen, um von der weiteren Strafverfolgung verschont zu bleiben. Für einen langjährigen Bundestagsabgeordneten ist diese Summe ein Witz. Und – wen wundert es – Edathy ist trotz Kinderpronoskandal natürlich weiterhin Mitglied der SPD…

Quelle: Bayerischer Rundfunk, anonymus.ru und politaia.org vom 16.12.2016

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Das ist nur die Spitze des Eisberges. Es werden noch viel mehr entdeckt.
Die Menschen werden das grosse Kotzen kriegen wenn sie sehen wer alles ihre Kinder vergewaltigt etc.

Karl D.
7 Jahre zuvor

Ja Ulrike und ich nenne das Rechtsbeugung pur. Warum aber schreiben nur wir beide unsere Meinung zu dem Beitrag?

Mit Beschluss hat die 1. Kammer des Bundesverfassungsgerichts die für den 14. Dezember 2016 vorgesehene Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen bis zu einer Entscheidung, längstens jedoch bis zum 26. Januar 2017 untersagt. Dabei hat die Kammer die Frage, ob angesichts der aktuellen Lage Abschiebungen derzeit verfassungsrechtlich vertretbar sind, ausdrücklich offen gelassen. Warum? Die Bundesrepublik Deutschland, die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik sind 1990 wie folgt übereingekommen:

Erster Teil
Artikel 2: Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Hier ein Auszug aus dem gültigen Gesetzeswerk:

Artikel VIII – Strafen: Jeder Verstoß gegen die Vorschriften dieses Gesetzes wird nach Schuldigsprechung des Täters durch ein Gericht der Militärregierung nach dessen Ermessen mit jeder gesetzlich zulässigen, einschließlich der Todesstrafe geahndet.

Artikel IX — Inkrafttreten: Dieses Gesetz tritt sofort in Kraft.

Die Bundesrepublik bedient sich der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH. Die ist der zentrale Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes. Die Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen ist, erfüllt Aufgaben bei der Haushaltsfinanzierung.

Gesetzlicher Vertreter: Prof. Dr. Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages mit USt-IdNr. DE 122119035. Bitte werde Mitglied in https://www.facebook.com/groups/MeinePolitik und ändere es!

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Ich wundere mich auch oft dass nicht viele schreiben. Hb bald auch keine Lust mehr wenn nie was kommt ausser von ein paar Personen.

Birgit
7 Jahre zuvor

Diese pädophilen Regierigen gehören weggesperrt und nie wieder raus gelassen. Und was macht das Volk ? Wir zahlen noch für deren Schweinereien, füttern diese Verbrecher mit dicken Besoldungen. Einfach nur noch pervers.

minka461
minka461
7 Jahre zuvor

was gibt es nur für drecksäcke in der Politik erst der Edati oder wie der heisst jetzt schon wieder so ein Kerl einsperren