Schäubles Schikane gegen Griechenland

  1. Dezember 2016

Die Schikane in Zusammenhang mit dem außerordentlichen Weihnachtsgeld an Rentner in Griechenland und der ESM als Zusammenfassung der deutschen Eurozone.

Einige Fragen dazu, wie der Beschluss zur Einfrierung der Maßnahmen bezüglich der Entlastung der Verschuldung Griechenlands gefasst wurde, und wie die institutionelle Vorherrschaft Berlins ihm gestattet, Regelungen und Prozeduren zu Makulatur zu machen.

Die Regierung Griechenlands mag sich bezüglich des Schicksals der außerordentlichen Beihilfe an die Rentner und der kurzfristigen Maßnahmen zur Reduzierung der Verschuldung auf Gelassenheitsübungen beschränken, jedoch ist die von der deutschen Führung verursachte Blockade enthüllend, wie „deutsch“ die Eurozone ist. Nicht nur auf der Ebene der wirtschaftspolitischen Hegemonie, sondern sogar auch auf der institutionellen und verfahrenstechnischen Ebene.

Der von Schäuble – Dijsselbloem inszenierte „Putsch“

Wie uns die letzte Episode in Erinnerung ruft, fungiert selbiger ESM als Zweigstelle des deutschen Finanzministeriums. Um dies festzustellen, würde ein überfliegender Blick auf die 2012 verabschiedete Konvention des ESM und seine auf diese folgende Geschäftsordnung ausreichen. Zumindest minimal dies zu tun geschuldet hätten der Finanzminister E. Tsakalotos, der Mitglied des Gouverneursrats des ESM ist, oder der stellvertretende Minister G. Chouliarakis, der Mitglied des Direktoriums des ESM ist.

Dies sind formal die beiden beschlussfassenden Organe des ESM. Und auch wenn sie sich in der Praxis mit der Eurogruppe und der EuroWorkingGroup identifizieren, haben sie ihre eigenen funktionalen Eigentümlichkeiten.

Das Mindeste, was jemand hätte tun können um den offensichtlichen „Putsch“ von Schäuble – Dijsselbloem aufzudecken, war, zu untersuchen, ob zumindest das wie in seiner Gründungskonvention und seinen Regelungen beschriebene „Geschäftsprotokoll“ des ESM eingehalten wurde.

Warum Schäuble „blankzog“

Die deutsche Einfrierung der Maßnahmen bezüglich der Verschuldung Griechenlands ist eine eindeutig politische Intervention, auch wenn ihre Zielsetzung noch unklar ist. Wie wir in den „dikaiologitika news“ geschrieben hatten (11/12/2016, „Das Mysterium der ‚einseitigen‘ Ankündigung Tsipras‘ in Bezug auf Rentner und Inseln„), war die Entscheidung der griechischen Regierung hinreichend sowohl durch das Memorandum und die Aktualisierung im Juni 2016 als auch den Vereinbarungsentwurf gedeckt, den das „Quartett“ für die zweite Bewertung erstellt hatte.

In diesen Schriftsätzen war ganz klar die Möglichkeit zur Verwendung des Über-Überschusses zwecks „Stärkung des sozialen Schutzes und / oder Reduzierung der steuerlichen Belastung … unter der Voraussetzung, dass die Erreichung der fiskalischen Zielvorgaben sichergestellt ist,“ vorgesehen. Wir gingen also von einer zustimmenden Haltung der Gläubiger zu Tsipras‘ Ankündigungen aus – unter der Voraussetzung, dass „Schäuble nicht ‚blankziehen‘ wird„.

Warum Schäuble schließlich bei einer weniger signifikanten Entscheidung der griechischen Regierung „entsicherte“, ist eine Geschichte, die mit seiner Wahlkampfstrategie, dem von der rechtsextremen AdF, aber auch seinen ehemaligen Regierungspartnern (Freidemokraten / FDP) – beide Parteien erhalten in ihrer Agenda die Linie des Grexit aufrecht – auf die CDU ausgeübten Druck und natürlich seiner breiteren Strategie bezüglich einer kohärenteren „First-Class“-Eurozone in Zusammenhang steht.

Die Regeln, die existieren um … missachtet zu werden

Außer dem „warum“ die jüngste Schikane gegen die Regierung SYRIZA-ANEL erfolgt ist aber auch von Bedeutung, „wie“ sie erfolgt. Weil wie alle institutionellen Organe der EU auch der SM angeblich seine Regeln und Ordnungen hat, die mit bürokratischer Akribie erklären, wie seine beiden Hauptorgane – der Gouverneursrat und das Direktorium – tagen und abstimmen, wer an diesen Sitzungen als Beobachter (Kommission, EZB, Vertreter des Europäischen Rats) teilnimmt, und andere belustigende Details regeln.

Beispielsweise besagen die Geschäftsordnungen des Gouverneur-Rats und des Direktoriums, dass diese grundsätzlich unter physischer Anwesenheit der Vertreter der Mitgliedstaaten tagen und per Handzeichen abstimmen. Sie sehen ebenfalls eine Fern-Debatte und -Abstimmung (per … Kurierdienst, Fax oder E-Mail!) vor, jedoch setzt dies voraus, dass ihnen die sich auf das untersuchte Thema oder Beschlussvorschläge beziehenden Unterlagen wenigstens 24 Stunden vor der Fern-Tagung übermittelt worden sind. Weiter verpflichten sie die Mitgliedstaaten, den Beschluss spätestens innerhalb von 15 oder innerhalb von 3 Tagen zu unterzeichnen, wenn der geschäftsführende Direktor des ESM (im Vorliegenden Regling) beschließt, das Thema sei dringlich.

Die Konvention des ESM bestimmt ebenfalls konkret, bezüglich welcher Themen der Mechanismus einstimmig, mit Sondermehrheit (80% oder 85%) oder einfacher Mehrheit entscheidet, unter der Voraussetzung einer 2/3-Beschlussfähigkeit sowohl bezüglich der Mitgliedstaaten als auch der Stimmberechtigungen. Mit der Tatsache als gegeben, dass die Finanzminister der Eurozone öffentlich erklärten, aus den Nachrichtensendungen erfahren zu haben, dass die Kommission überrumpelt wurde und die griechische Regierung mittels einer elektronischen Mitteilung oder aus der Bekanntmachung Dijsselbloem’s unterrichtet wurde, hätte jede ihre elementaren Souveränitätsrechte ausüben wollende Regierung geschuldet, eine Reihe von Fragen zu stellen, wie:

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Wann genau tagte der Gouverneursrat (oder das Direktorium) des ESM, und mit welchem Verfahren?

Wie wurde die erforderliche doppelte Beschlussfähigkeit von 2/3 festgestellt?

Welcher Mitgliedstaat reichte die Vorlage für einen Beschluss ein?

Welche Mitgliedstaaten erhielten sie vor ihrer Bekanntgabe??

Wann wurde von dem Quartett die Bewertung der Ankündigungen der griechischen Regierung verlangt? Ist die Reihenfolge, „zuerst die Bekanntmachung, danach der Beschluss und zuletzt die Bewertung der Quartetts“, mit den Verordnungen des ESM vereinbar?

Mit welcher Mehrheit wurde der Beschluss gefasst? Unter welchen der Fälle, in denen die Konvention des ESM eine „Sondermehrheit“ erfordert, fällt die Aussetzung der Maßnahmen bezüglich der Verschuldung? (Anmerkung: In der Konvention wird die Umschuldung nicht angeführt.)

Screenshot (657)

Missachtung der „Regeln“ ist ein deutsches Monopol

Die Fragestellungen sind verfahrensbezogen, würden aber nicht zuletzt die dem „Protokoll“ huldigende Bürokratie auf Touren bringen. Der größten Profit aus ihrer Nichtbeantwortung liegt jedoch in der Tatsache, nicht zu enthüllen, dass die deutsche Führung die Eurozone so sehr auf sich zugeschnitten hat, dass sie die Einzige ist, in deren Ermessen es liegt, die von den anderen fromm zu befolgenden Regelungen und erschöpfenden Verordnungen zur Makulatur zu machen. Und dies aus dem einfachen Grund, dass Deutschland in der Konvention des ESM sein Veto in jedem Beschluss zugunsten der Klausel der Verteilung bei den besessenen Stimmrechten durchsetzte: 27%. Ohne seine Mitwirkung kann keinerlei Beschluss gefasst und jeder beliebige Beschluss durch seine Verweigerung blockiert werden. Frankreich ist mit einem Verteilungsschlüssel von 20,9% die zweite (Macht), die eine solche Möglichkeit hat, während Italien (mit 17%) sie nicht hat.

Der ESM ist praktisch ein Mechanismus für den kontrollierten Bankrott der überschuldeten Staaten oder Banken, eine Zusammenfassung der Eurozone als deutsche Schuldenkolonie. Ihre ungeheuerlichen Überschüsse aus den Defiziten der anderen gefüttert habend, hat die deutsche Führung diese auch zu Berechtigungen auf Stimme und politische Vorherrschaft gemacht. Diese Vorherrschaft ist das einzige Element des Zusammenhalts, aber auch Faktor für die Zersetzung der Eurozone. Nur, dass die derzeitigen oder anstehenden Opfer dieser Zersetzung erst jetzt begreifen, womit sie sich einverstanden erklärten, indem sie für den Stabilitätspakt von 1998 oder die Konvention des EMS von 2012 stimmten.

(Quelle: dikaiologitika.gr, Autor: Giannis Kimpouropoulos)

Quelle: griechenland-blog.gr vom 18.12.2016

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