Deutschland – Gregor Gysi: EU verhängte Sanktionen gegen Moskau auf Weisung der USA

 

Gregor Gysi: EU verhängte Sanktionen gegen Moskau auf Weisung der USA

Am heutigen Montag gab Gregor Gysi, der langjährige Vorsitzende der Partei Die Linke, ein Aufsehen erregendes Interview zu seiner außenpolitischen Vision. Der Kongress der Europäischen Linkspartei wählte Gregor Gysi am Vortag zum neuen Vorsitzenden.

Gegenüber dem Deutschlandfunk nahm das rhetorische Aushängeschild und neugewählter Vorsitzender der Europäischen Linkspartei kein Blatt vor den Mund. Auf die Frage von Dirk-Oliver Heckmann zu den Gründen für seine kritische Haltung gegenüber den EU-Sanktionen gegen Russland antwortete Gysi:

Der Krieg der USA gegen den Irak war auch völkerrechtswidrig. Kein Mensch ist auf die Idee gekommen, deshalb Sanktionen gegen die USA zu beschließen. Hätte ich auch nicht beschlossen. Aber das merkt doch die russische Regierung. Das merkt doch die russische Bevölkerung. Einmal sagen wir zwar nein und wir nehmen nicht teil, aber natürlich beschließen wir keine Sanktionen, und bei ihnen machen wir das dann.“

Im selben Kontext argumentierte er:

Wir dürfen nur nicht vergessen: Der Völkerrechtsbruch begann mit dem Jugoslawien-Krieg und selbst der angetrunkene Jelzin hat damals gesagt, wenn ihr hier das Völkerrecht verletzt, gilt es auch für Russland nicht mehr.“

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Weiter verwies er auf das Abhängigkeitsverhältnis zwischen der EU und den USA:

Die EU meinte ja, auf Weisung der amerikanischen Administration Sanktionen beschließen zu müssen gegen Russland.“

Auf  die erstaunte Nachfrage des DF-Moderators „Auf Weisung?“ führte Gysi weiter aus:

Die haben gesagt, ihr müsst, ihr müsst. Aber man muss sich ja nicht anweisen lassen. Und das ist ein Fehler! Russland ist Bestandteil Europas. Frieden und Sicherheit in Europa gibt es niemals ohne, geschweige denn gegen Russland. Jetzt verbündet sich Putin mit Erdogan gegen die EU, was mich natürlich ungeheuer stört, aber das macht er, weil ja die EU Sanktionen gegen ihn beschlossen hat.“

In guter Mainstream-Manier befragt ihn der Moderator dann in einer nicht ganz neutralen Fragestellung zur „nun doch“ Notwendigkeit für die EU, weltweit mehr militärische Verantwortung zu übernehmen, angesichts der Ankündigung von Donald Trump, weniger auf Militärinterventionen als außenpolitisches Instrument zu setzen. Darauf erwiderte Gysi:

Militärisch habe ich bisher keinen Fall erlebt, wo das wirklich geholfen hätte. Der Irak-Krieg eine einzige Katastrophe, der Libyen-Krieg eine einzige Katastrophe, der Krieg in Syrien eine einzige Katastrophe. Den Syrienkrieg kriegen wir nur gelöst unter einer Bedingung, dass es einen Kompromiss gibt zwischen Russland und den USA.

Mit der Person und politischen Äußerungen sowie Personalberufungen des neugewählten US-Präsidenten Donald Trump  ging Gysi hart ins Gericht, verwies aber auf zwei positive Effekte, die er sich von der Wahl Trumps erhoffe. Das eine sei eine bessere Kompromisskultur zwischen den USA und Russland, das andere ein Ende des Freihandelabkommens TTIP:

Ich halte von Trump gar nichts. Er ist kulturlos, er benennt ja nur ganz rechte Leute. Das Einzige: Die Chemie zwischen Obama und Putin stimmt überhaupt nicht und die könnte eher zwischen Trump und Putin stimmen. Das hebt zwar den Interessenunterschied nicht auf, aber es vergrößert die Chance für einen Kompromiss und ohne einen Kompromiss werden wir weder diesen Krieg beenden, noch den Konflikt in der Ukraine.

Wenn er TTIP wirklich fallen ließe, das wäre, glaube ich, für die Verbraucher, für den deutschen Rechtsstaat, auch für unsere kleineren und mittleren Unternehmen wichtig.

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Hätte nie gedacht dass ich Gysi mal recht gebe.

Birgit
7 Jahre zuvor

Gregor kommst nun aus der Deckung ? Mitteilung: Wendemäntelchen sind ausverkauft !

Karl D.
7 Jahre zuvor

Birgit meint es gut, aber hat sie auch Recht? Aus meiner Sicht ist Dr. Gregor Gysi der beste Mann, den das Volk in seiner Zwangsverwaltung Deutscher Bundestag hat und zudem ist er ein vorzüglicher Jurist. Möchte er mir wegen meinem Schreiben an ein Gericht zur Seite stehen? Gestern schrieb ich:

Hallo Richterschaft,

am 6.12.2016 schrieb ich Ihnen per Telefax folgende Nachricht und bin bis heute ohne Antwort geblieben: „schon am 29.11.2016 haben wir uns bei Ihnen unterhalten in obiger Angelegenheit und Sie kündigten binnen einer Woche Ihr Urteil an, welches ich aber bis heute nicht in gesetzeskonformer Form erhalten habe, nur eine beglaubigte Ausfertigung ohne jede Unterschrift. Wann lassen Sie es mir rechtskonform zukommen? Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 12 RPflG, 117 VwGO und 37 VwVfG. Hierbei ist zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches fehlt.

Gemäß der “Rechtsprechung” des BVerfG und des BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und nichtig. Zu erwähnen ist, dass BVerfG und BVerwG selber nichtig sind, da es sich nicht etwa um staatliche Einrichtungen, sondern um eingetragene Firmen handelt. Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig.

Es darf also aus grundgesetzlichen Gründen nicht danach verfahren werden. Blöderweise ist auch das Grundgesetz (GG) seit spätestens dem 29.09.1990 mangels Nennung eines Geltungsbereiches ungültig. Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift: Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ ist eine dreiste und infame Lüge, denn NICHTS ist ohne Unterschrift nach BGB gültig, absolut gar nichts gültig!“

In der mir zugestellten Ausfertigung des Urteils fehlt jegliche Unterschrift und es wurde ein Rechtsbehelf genannt, aber ist der gültig ohne Unterschrift? Berufung kann ich nur gegen eine rechtsmittelfähiges Urteil einlegen. Das ist hier augenscheinlich nicht der Fall. Sollte ich Beschwerde bei der Alliierten Kommandantur in Berlin-Dahlem einlegen oder erhalte ich doch noch von Ihnen eine Antwort? Ich meine, der § 126 BGB ist ebenso verständlich wie 839 und die Artikel 101, 20 Abs.2 und 159 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Sollten weitere Vorträge notwendig oder zweckdienlich erscheinen, bitte ich um richterlichen Hinweis, weil ich juristisch nicht bewandert oder gebildet bin.

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Die tatsächlich Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” der BRD leisten auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen. Das ist rechtswidrig. Alle derartigen Urteile bitte jetzt an Sicherheit@Genial.ms schicken!

Baufutzi
Baufutzi
7 Jahre zuvor

Da wird keine Antwort kommen. Wenn Gregor Gysi dem „Talmund“ abschwören würde, wäre er eine Option, sonst nicht!!!!!!!!!!!!!!!

Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
7 Jahre zuvor

Hat aber lange gedauert, bis Gysi das merkt ! Warum kommt er jetzt damit ?

Birgit
7 Jahre zuvor

Wendemäntelchen und so, ist er doch jüdischer Abstammung.