Frohe Weihnachten 2016

wünscht das Team von Staseve Aktuell und der Redaktion der Nachrichtenagentur ADN allen unseren Lesern und Ihren Familien und Freunden!

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Karl D.
7 Jahre zuvor

Dankeschön beste Freundinnen und patriotischen Freunde! Verwaltungsgerichte in der BRD:

Am 6.12.2016 schrieb ich an eine Firma Verwaltungsgericht per Telefax folgende Nachricht und habe am 22.12.2016 eine rechtsunwirksame Antwort erhalten: „schon am 29.11.2016 haben wir uns bei Ihnen unterhalten in obiger Angelegenheit und Sie kündigten binnen einer Woche Ihr Urteil an, welches ich aber bis heute nicht in gesetzeskonformer Form erhalten habe, nur eine beglaubigte Ausfertigung ohne jede Unterschrift. Wann lassen Sie es mir rechtskonform zukommen? Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 12 RPflG, 117 VwGO und 37 VwVfG. Hierbei ist zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des Geltungsbereiches fehlt.

Gemäß der “Rechtsprechung” des BVerfG und des BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und nichtig. Zu erwähnen ist, dass BVerfG und BVerwG selber nichtig sind, da es sich nicht etwa um staatliche Einrichtungen, sondern um eingetragene Firmen handelt. Mangels Angabe des Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig. Es darf also aus grundgesetzlichen Gründen nicht danach verfahren werden. Auch das Grundgesetz (GG) ist seit spätestens dem 29.09.1990 mangels Nennung eines Geltungsbereiches ungültig.

In der mir zugestellten Ausfertigung des Urteils fehlt jegliche Unterschrift und es wurde ein Rechtsbehelf genannt, aber ist der gültig ohne Unterschrift? Berufung kann ich nur gegen eine rechtsmittelfähiges Urteil einlegen. Das ist hier augenscheinlich nicht der Fall. Sollte ich Beschwerde bei der Alliierten Kommandantur in Berlin-Dahlem einlegen oder erhalte ich doch noch von Ihnen eine Antwort? Ich meine, der § 126 BGB ist ebenso verständlich wie 839 und die Artikel 101, 20 Abs.2 und 159 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Nun haben Sie mich per Brief mit Datum 20.12.2016 ohne persönliche Unterschrift gefragt, ob meine Zuschriften als Berufung zu verstehen sind. Was soll das denn? Seit wann kann ich wo gegen ein Urteil ohne Unterschrift (rechtsunwirksam) Berufung einlegen?

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Die tatsächlich Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” der BRD leisten auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen. Das ist rechtswidrig. Alle derartigen Urteile bitte an Sicherheit@Genial.ms schicken!

Baufutzi
Baufutzi
7 Jahre zuvor

Ein frohes Julfest auch für die Redaktion und einen fleißigen Weihnachtsmann! Mit weihnachtlichem Gruß aus Preußen/Provinz-Sachsen.

Karl D.
7 Jahre zuvor

Euch auch liebe Leute und viel Erfolg im neuen Jahr. Verwaltungsgerichte in der BRD:

Am 6.12.2016 schrieb ich an eine Firma Verwaltungsgericht per Telefax folgende Nachricht und habe am 22.12.2016 eine rechtsunwirksame Antwort erhalten: „schon am 29.11.2016 haben wir uns bei Ihnen unterhalten in obiger Angelegenheit und Sie kündigten binnen einer Woche Ihr Urteil an, welches ich aber bis heute nicht in gesetzeskonformer Form erhalten habe, nur eine beglaubigte Ausfertigung ohne jede Unterschrift. Wann lassen Sie es mir rechtskonform zukommen? Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 12 RPflG, 117 VwGO und 37 VwVfG. Hierbei ist zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des Geltungsbereiches fehlt.

Gemäß der “Rechtsprechung” des BVerfG und des BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und nichtig. Zu erwähnen ist, dass BVerfG und BVerwG selber nichtig sind, da es sich nicht etwa um staatliche Einrichtungen, sondern um eingetragene Firmen handelt. Mangels Angabe des Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig. Es darf also aus grundgesetzlichen Gründen nicht danach verfahren werden. Auch das Grundgesetz (GG) ist seit spätestens dem 29.09.1990 mangels Nennung eines Geltungsbereiches ungültig.

In der mir zugestellten Ausfertigung des Urteils fehlt jegliche Unterschrift und es wurde ein Rechtsbehelf genannt, aber ist der gültig ohne Unterschrift? Berufung kann ich nur gegen eine rechtsmittelfähiges Urteil einlegen. Das ist hier augenscheinlich nicht der Fall. Sollte ich Beschwerde bei der Alliierten Kommandantur in Berlin-Dahlem einlegen oder erhalte ich doch noch von Ihnen eine Antwort? Ich meine, der § 126 BGB ist ebenso verständlich wie 839 und die Artikel 101, 20 Abs.2 und 159 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Nun haben Sie mich per Brief mit Datum 20.12.2016 ohne persönliche Unterschrift gefragt, ob meine Zuschriften als Berufung zu verstehen sind. Was soll das denn? Seit wann kann ich wo gegen ein Urteil ohne Unterschrift (rechtsunwirksam) Berufung einlegen?

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Die tatsächlich Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” der BRD leisten auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen. Das ist rechtswidrig. Alle derartigen Urteile bitte an Sicherheit@Genial.ms schicken!

Leon
7 Jahre zuvor

Ein frohes Fest an die Redaktion und alle Leser! Auf das das neue Jahr etwas angenehmer für alle Beteiligten wird!