Pirna: Nach Überfall auf Geschäft: Polizeipräsenz verstärkt

Zwei Polizisten laufen Streife durch eine Ladenstraße.
Bildrechte: MDR/Daniel Förster

Seit August dieses Jahres hat es bereits drei bewaffnete Raubüberfälle auf Geschäfte in der Pirnaer Innenstadt gegeben. Am Donnerstag hat ein Unbekannter erneut mehrere hundert Euro erbeutet.

Ein Geschäft in Pirna nach einem bewaffneten Überfall.
In diesem Mode-Geschäft in der Dohnaischen Straße geschah der vierte Raubüberfall.Bildrechte: MDR/Marko Förster

Nach Informationen der Polizei hat der Täter in einem Mode-Geschäft an der Dohnaischen Straße die Angestellte mit einer Pistole bedroht, in die hinteren Räume gedrängt und dort gefesselt. Nach dem Griff in die Registrierkasse flüchtete er. Die 42-jährige Verkäuferin blieb unverletzt zurück. Wegen der immer gleichen Tatumstände geht die Polizei von einem Zusammenhang zwischen den vier Raubüberfällen und damit auch von einem Serientäter aus. Die Polizei sucht Zeugen und nimmt Hinweise unter der Rufnummer (0351) 483 22 33 entgegen.

Polizeipräsenz verstärkt

Die Polizei reagiert auf den jüngsten Vorfall und verstärkt die Präsenz in der Pirnaer Innenstadt. Demnach sollen Beamte sowohl in Uniform als auch in Zivil verstärkt Streife laufen. Wie Oberbürgermeister Klaus-Peter Hanke MDR SACHSEN mitteilte, wird zusätzlich auch Security-Personal im Auftrag des Rathauses unterwegs sein. Die sogenannten „Nachtstreifen“ werden bereits nachmittags mit zum Einsatz kommen.

Quelle: MDR vom 24.12.2016

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Zentrale
Zentrale
7 Jahre zuvor

Ist das jetzt die neue Normalität, dass die Polizei mit MP bewaffnet Streife geht?

Karl D.
7 Jahre zuvor

Maschinenpistolen sind Kriegswaffen und haben in der Hand von Polizisten nichts zu suchen. Gleiches gilt für Pistolen im Kaliber 9 mm Parabelum, weil es sich bei der Munition ebenfalls um Kriegsmunition handelt. Wann wird sich das ändern?

Frohe Weihnachten!

Frieden auf Erden – will erst noch werden. Was meinst du dazu? Welcher Jurist möchte mir helfen und was kostet das in diesem Fall? Am 6.12.2016 schrieb ich an eine Firma Verwaltungsgericht per Telefax folgende Nachricht und habe eine rechtsunwirksame Antwort – da ohne Unterschrift – erhalten:

„Am 29.11.2016 haben wir uns bei Ihnen unterhalten und Sie kündigten binnen einer Woche Ihr Urteil an, welches ich aber nicht in gesetzeskonformer Form erhalten habe, nur eine Abschrift ohne jede Unterschrift. Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 12 RPflG, 117 VwGO und 37 VwVfG. Hierbei ist zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des Geltungsbereiches fehlt.

Gemäß der “Rechtsprechung” des BVerfG und des BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und nichtig. Zu erwähnen ist, dass BVerfG und BVerwG selber nichtig sind, da es sich nicht etwa um staatliche Einrichtungen, sondern um eingetragene Firmen handelt. Mangels Angabe des Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig. Es darf aus grundgesetzlichen Gründen nicht danach verfahren werden. Auch das Grundgesetz (GG) ist seit spätestens dem 29.09.1990 mangels Nennung eines Geltungsbereiches ungültig.

In der mir zugestellten Ausfertigung des Urteils fehlt jegliche Unterschrift. Berufung kann ich nur gegen eine rechtsmittelfähiges Urteil einlegen. Das ist hier augenscheinlich nicht der Fall. Sollte ich Beschwerde bei der Alliierten Kommandantur in Berlin-Dahlem einlegen? Ich meine, der § 126 BGB ist ebenso verständlich wie 839 und die Artikel 101, 20 Abs.2 und 159 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.“

Nun hat das Gericht mich per Brief mit Datum 20.12.2016 ohne persönliche Unterschrift gefragt, ob meine Zuschriften als Berufung zu verstehen sind. Seit wann kann ich wo gegen ein Urteil ohne Unterschrift (rechtsunwirksam) Berufung einlegen?

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Die Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” der BRD leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen. Das ist rechtswidrig. Alle derartigen Urteile bitte an Sicherheit@Genial.ms schicken!

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Doch Karl D. unsere Polizei braucht diese Waffen inzwischen damit sie mit dem Gesindel mithalten kann. Die sind mittlerweile nämlich besser bewaffnet als unsere Polizei.

Karl D.
7 Jahre zuvor

Danke Ulrike und das verstehe ich auch zu Weihnachten, aber bedarf es nicht zuerst einer Änderung des seit 1990 ungültigen Grundgesetzes, bevor sich die Polizei die darin verbotene Bewaffnung zulegt?

Frohe Weihnachten!

Frieden auf Erden – will erst noch werden. Was meinst du dazu? Welcher Jurist möchte mir helfen und was kostet das in diesem Fall? Am 6.12.2016 schrieb ich an eine Firma Verwaltungsgericht per Telefax folgende Nachricht und habe eine rechtsunwirksame Antwort – da ohne Unterschrift – erhalten:

„Am 29.11.2016 haben wir uns bei Ihnen unterhalten und Sie kündigten binnen einer Woche Ihr Urteil an, welches ich aber nicht in gesetzeskonformer Form erhalten habe, nur eine Abschrift ohne jede Unterschrift. Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 12 RPflG, 117 VwGO und 37 VwVfG. Hierbei ist zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des Geltungsbereiches fehlt. Gemäß der Meinung des BVerfG und des BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und nichtig. Zu erwähnen ist, dass BVerfG und BVerwG selber nichtig sind, da es sich nicht etwa um staatliche Einrichtungen, sondern um eingetragene Firmen handelt. Mangels Angabe des Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig. Es darf aus allen Gründen nicht danach verfahren werden. Das Grundgesetz (GG) ist seit dem 29.09.1990 mangels Nennung eines Geltungsbereiches ungültig. In der mir zugestellten Ausfertigung des Urteils fehlt jegliche Unterschrift. Berufung kann ich nur gegen eine rechtsmittelfähiges Urteil einlegen. Das ist hier augenscheinlich nicht der Fall. Sollte ich Beschwerde bei der Kommandantur in Berlin-Dahlem einlegen? Ich meine, der § 126 BGB ist ebenso verständlich wie 839 und die Artikel 101, 20 Abs.2 und 159 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.“

Nun hat das Gericht mich per Brief mit Datum 20.12.2016 ohne Unterschrift gefragt, ob meine Zuschriften als Berufung zu verstehen sind. Kann ich gegen ein Urteil ohne Unterschrift (rechtsunwirksam) Berufung einlegen?

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Die Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” der BRD leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen. Das ist rechtswidrig. Alle derartigen Urteile bitte an Sicherheit@Genial.ms schicken!

Birgit
7 Jahre zuvor

Und ich frage mich wie lange sich die Polizei noch von ihren Auftraggebern so schamlos benutzen läßt. Hätten die Regierigen eine gescheite Politik und Wirtschaft betrieben, hätten wir diesen Schlamassel nicht. Dann brauchten die nicht in diesem Ramboaufzug rum rennen.