Ostercappeln – Einbrecher sorgten sich um die Christen der katholischen St. Lambertus Kirche und rauben Weihnachtskollekte und wertvolle historische sakrale Gegenstände

POLIZEIINSPEKTION OSNABRÜCK

POL-OS: Ostercappeln: Einbruch in St.Lambertus Kirche

Ostercappeln (ots) – Die St. Lambertus Kirche war in der Nacht vom 1. auf den 2.Weihnachtstag das Ziel von Einbrechern. Möglicherweise gegen 01.40 Uhr verschafften sich die Täter zunächst gewaltsam Zutritt in die Sakristei, brachen dann eine Zwischentür zur Kirche auf und durchsuchten diverse Räumlichkeiten. Bei ihrer Suche fanden die Täter den Tresor mit den Spenden der Weihnachtskollekte sowie zahlreichen wertvollen und historischen sakralen Gegenständen. Den schweren Tresor luden die Einbrecher auf einen Gabelhubwagen und fuhren ihn durch den Haupteingang aus der Kirche. Dort wurde der Tresor vermutlich in einen entsprechend großen Transporter verladen. Die Polizei Bohmte sucht Zeugen, die in der betreffenden Nacht verdächtige Beobachtungen rund um die katholische Kirche gemacht haben. Auch bittet die Polizei unter der Rufnummer 05471-9710 um Hinweise zur Herkunft des roten Gabelhubwagens.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Osnabrück
Frank Oevermann
Telefon: 0171-5560343
E-Mail: pressestelle@pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de

Quelle: presseportal.de vom 26.12.2016 (Überschrift geändert Redaktion staseve)

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Diese Dreckskerle haben wir nichts Respekt. Nur der Mammon zählt.
Jetzt müssen die Kirchen auch noch gesondert gesichert werden. Es wird immer toller.
Mal gespannt wann die Schlafschafe endlich aufwachen.

Karl D.
7 Jahre zuvor

Weihnachtsmontagsfrage: Wenn die Polizei noch nicht mal Kirchen zu Weihnachten schützen kann, wie dann uns gläubiges Volk?

Frohe Weihnachten!

Frieden auf Erden – will erst noch werden. Was meinst du dazu? Welcher Jurist möchte mir helfen und was kostet das in diesem Fall? Am 6.12.2016 schrieb ich an eine Firma Verwaltungsgericht per Telefax folgende Nachricht und habe eine rechtsunwirksame Antwort – da ohne Unterschrift – erhalten:

„Am 29.11.2016 haben wir uns bei Ihnen unterhalten und Sie kündigten binnen einer Woche Ihr Urteil an, welches ich aber nicht in gesetzeskonformer Form erhalten habe, nur eine Abschrift ohne jede Unterschrift. Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 12 RPflG, 117 VwGO und 37 VwVfG. Hierbei ist zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des Geltungsbereiches fehlt. Gemäß der Meinung des BVerfG und des BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und nichtig. Zu erwähnen ist, dass BVerfG und BVerwG selber nichtig sind, da es sich nicht etwa um staatliche Einrichtungen, sondern um eingetragene Firmen handelt. Mangels Angabe des Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig. Es darf aus allen Gründen nicht danach verfahren werden. Das Grundgesetz (GG) ist seit dem 29.09.1990 mangels Nennung eines Geltungsbereiches ungültig. In der mir zugestellten Ausfertigung des Urteils fehlt jegliche Unterschrift. Berufung kann ich nur gegen eine rechtsmittelfähiges Urteil einlegen. Das ist hier augenscheinlich nicht der Fall. Sollte ich Beschwerde bei der Kommandantur in Berlin-Dahlem einlegen? Ich meine, der § 126 BGB ist ebenso verständlich wie 839 und die Artikel 101, 20 Abs.2 und 159 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.“

Nun hat das Gericht mich per Brief mit Datum 20.12.2016 ohne Unterschrift gefragt, ob meine Zuschriften als Berufung zu verstehen sind. Kann ich gegen ein Urteil ohne Unterschrift (rechtsunwirksam) Berufung einlegen?

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Die Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” der BRD leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen. Das ist rechtswidrig. Alle derartigen Urteile bitte an Sicherheit@Genial.ms schicken!

Geronimo
Geronimo
7 Jahre zuvor

Ich hoffe, dass der Gabelstapler-Fahrer einen Gabelstaplerführerschein hatte, sonst kommt nämlich das Kreisverwaltungsreferat und macht eine Anzeige. Der Kirche muss man leider sagen: „wie gewonnen, so zerronnen“. Den Gläubigen dagegen wird der Übertritt zum Islam empfohlen.