In der Politik ist Panik vor Desinformation ausgebrochen

Florian Rötzer

Bild: Creator-bz/CC BY-SA-3.0

Juncker fordert gemäß der allseits praktizierten Sündenbockstrategie „Glaubwürdigkeit“ von Sozialen Medien durch Kontrolle von Manipulationen ein, als ob die Politik selbst ein Hort der Wahrheit und der Fakten wäre

Man könnte meinen, die deutsche Regierung sehe dem Untergang durch eine Flutwelle an Fake News entgegen, wenn man ungläubig gelesen hat, dass das Bundesinnenministerium ein „Abwehrzentrum gegen Desinformation“ plant. Es ist die Rede von einer Bedrohungslage durch Desinformation, weswegen es neben Bundeswehr nebst Cyberkommando, Polizei, Geheimdiensten, Bundesamt für Sicherheit und anderen Sicherheits- und Schutzkräften nun auch ein solches „Abwehrzentrum“ im Bundeskanzleramt geben soll, obgleich man mit den öffentlich-rechtlichen Medien doch über mächtige Kommunikationskanäle zur Verbreitung der Wahrheit verfügt. Aber bekanntlich stehen diese selbst mit den anderen großen Medien seit geraumer Zeit ebenso wie die etablierten Parteien in der Kritik, mitunter einseitig zu berichten („Lügenpresse“).

Dass das martialisch benannte „Abwehrzentrum“ im Bundeskanzleramt angesiedelt werden soll, hat symbolische Bedeutung. Schließlich verdankt sich die Aufregung vor allem dem Wahlkampf in den USA, wo sich angeblich Moskau eingemischt haben soll und ansonsten – wie eigentlich auch schon früher – lancierte Gerüchte und Kampagnen dem als Populisten bezeichneten Donald Trump zum Sieg verholfen haben sollen. Jetzt fürchten die etablierten deutschen Parteien, allen voran die CDU, die erneut mit Bundeskanzlerin Angela Merkel antreten, dass sie weiter an Wählereinfluss verlieren, während rechte Parteien wie die AfD gerade wegen Merkels anfänglicher Flüchtlingspolitik und der Großen Koalition weiter zulegen könnten. Auch in Europa geht man davon aus, dass Moskau die rechten Parteien wie die AfD, den Front National oder die niederländische PVV unterstützt, um die EU zu schwächen und mehr Einfluss zu erhalten, während die Rechtspopulisten und deren Anhänger ähnlich wie die Trump-Unterstützer und Trump selbst durch Verbreitung von verzerrenden und zuspitzenden, soziale Konflikte schürenden Meldungen und Äußerungen hervortreten, wozu auch Fake News gehören.

Man weiß aber, dass es die Standardargumentation von Politikern ist, wenn sie nicht mit Projekten und Versprechungen erfolgreich sind, die in aller Regel von „Spin-Doktoren“ nicht unbedingt wahrheitsgemäß aufbereitet werden, dass man dann nur falsch kommuniziert habe. Eigentlich war alles richtig, die Menschen haben es nur nicht wirklich verstanden, was die Spirale anschiebt, die eigenen Positionen – und natürlich insbesondere Wahlprogramme – noch besser zu „kommunizieren“. Daher wird die Konkurrenz zu nicht kontrollierbaren Äußerungen und Parolen in der Öffentlichkeit, heute im Kern im Internet, bedrohlich für Politiker und Machteliten, die nicht von ungefähr daran zweifeln, dass die von ihnen vertretenen „Fakten“ und Positionen bei der Mehrheit der Bevölkerung angenommen werden.

Zuletzt hat sich noch EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in die Debatte eingemischt und Konzerne wie Facebook oder Google dazu aufgefordert, stärker gegen Falschmeldungen vorzugehen. Twitter nannte er offenbar nicht. Es sei im eigenen Interesse der sozialen Netzwerke, dabei „einen gewissen Ehrgeiz“ zu entwickeln, sagte Juncker der WAZ gestern. „Schließlich ist Glaubwürdigkeit ihr wichtigstes Kapital.“ Glaubwürdigkeit ist freilich auch das Kapital der übrigen Medien und vor allem der Politiker selbst.

Soziale Medien würden einer Selbstverpflichtung unterliegen, Standards einzuführen, mit denen Manipulationen – etwa in Wahlkämpfen – verhindert werden können: „Wir werden genau prüfen, wie das umgesetzt wird.“ Nun ist immer die Frage, wer definiert, was Falschmeldungen oder Manipulationen sind – und vor allem, wer wen in die Pflicht nimmt.

Manipulationen nur im Hinblick auf Soziale Medien als Problem für den Wahlkampf zu sehen, lässt sich zumindest als einseitig charakterisieren. Bliebe etwa die Frage, ob Soziale Medien auch Politiker in die Schranken weisen müssten, wenn sie über Facebook, Twitter und Co. ihre Parolen wie exzessiv in den USA Donald Trump verbreiten? Siehe etwa: Sollte der Twitter-Account von Trump gesperrt werden? oder Wenn Fake-News und unbeherrscht twitternde Politiker zusammenkommen. Müssten dann nicht auch Politiker angehalten werden, in Interviews, Reden, Talkshows etc. die „Wahrheit“ zu sprechen und Halbwahres bzw. Einseitiges, da manipulativ, zu unterlassen?

Die ganze Debatte ist gespenstisch und entlarvt die in gewissen Kreisen herrschende Panik, die auch autoritäre Systeme kennzeichnet. Die Idee jedoch, die Zensur bzw. den fehlenden Willen der Strafverfolgung von privaten Unternehmen ausführen zu lassen, um sich selbst in Unschuld die Hände zu waschen, ist nicht nur scheinheilig und gefährlich, sondern zeigt selbst das Graufeld von politischen Botschaften auf. Zudem wird mit den Warnungen vor Fake-News, Desinformation und postfaktischer Information eine Bedrohungslage aufgebläht, die selbst mit der altbekannten Sündenbockargumentation postfaktisch ist oder eher einer strategischen Kommunikation gleicht, die einen vermeintlichen Gegner groß macht, um von den eigenen Schwächen abzulenken.

Quelle: heise.de vom 27.12.2016

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Da lachen ja die Hühner. Die Politnasen haben Angst vor Desinformation. Dabei sind sie es doch selber die lügen wie gedruckt.

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Oh ja, sie lügen von früh bis spät und werden nicht mal rot dabei !

chefin
chefin
7 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Sie lügen das stimmt aber Du lügst hier auch wie gedruckt, die Birgit aber auch.

Wo sieht ihr beide bloß den Unterschied zwischen euch und diesen Lügnern?

Es gibt keinen!

Ihr belügt euch selbst, ihr belügt die anderen und das auch noch voll haßerfüllt…

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor
Reply to  chefin

Du hast ja nicht mehr alle Tassen im Schrank chefin .

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Ulrike, einfach nur ignorieren.
Denke immer daran, wenn Leute dich runterziehen wollen … bedeutet das nur, das du bereits über ihnen stehst.
Schwache Menschen rächen. Starke Menschen vergeben. Intelligente Menschen ignorieren.

Gegen Dummheit gibt es leider noch keine Pillen, Ulrike !

Alexander Berg
7 Jahre zuvor
Reply to  Birgit

Ignorieren ist immer das Beste und hat auch nur dazu geführt, dass die Situation so ist, wie sie ist. Ignorieren gehört zur konditionierten Verdrängung – einschließlich Polarisieren und Schuldzuweisung.

Karl D.
7 Jahre zuvor

Lügen haben kurze Beine, wenn sie fallen, haben sie keine. Jeder Mensch sollte Nachrichten und Meinungen selbst beurteilen. Justizmafia?

Frieden auf Erden – will erst noch werden. Was meinst du dazu? Welcher Jurist möchte mir helfen und was kostet das in diesem Fall? Am 6.12.2016 schrieb ich an eine Firma Verwaltungsgericht per Telefax:

„Am 29.11.2016 haben wir uns bei Ihnen unterhalten und Sie kündigten binnen einer Woche Ihr Urteil an, welches ich aber nicht in gesetzeskonformer Form erhalten habe, nur eine Abschrift ohne jede Unterschrift. Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 12 RPflG, 117 VwGO und 37 VwVfG. Hierbei ist zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des Geltungsbereiches fehlt. Gemäß der Meinung des BVerfG und des BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und nichtig. Zu erwähnen ist, dass BVerfG und BVerwG selber nichtig sind, da es sich nicht etwa um staatliche Einrichtungen, sondern um eingetragene Firmen handelt. Mangels Angabe des Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig. Es darf aus allen Gründen nicht danach verfahren werden. Das Grundgesetz (GG) ist seit dem 29.09.1990 mangels Nennung eines Geltungsbereiches ungültig. In der mir zugestellten Abschrift des Urteils fehlt jegliche Unterschrift. Berufung kann ich nur gegen eine rechtsmittelfähiges Urteil einlegen. Das ist hier augenscheinlich nicht der Fall. Sollte ich Beschwerde bei der Kommandantur in Berlineinlegen? Ich meine, der § 126 BGB ist ebenso verständlich wie 839 und die Artikel 101, 20 Abs.2 und 159 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.“

Nun hat das Gericht mich per Brief mit Datum 20.12.2016 ohne Unterschrift gefragt, ob meine Zuschriften als Berufung zu verstehen sind. Kann ich gegen ein Urteil ohne Unterschrift (rechtsunwirksam) Berufung einlegen?

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Die Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” der BRD leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen. Das ist rechtswidrig. Alle derartigen Urteile bitte an Sicherheit@Genial.ms schicken!