ÖFFENTLICH-RECHTLICHE – Landgericht Berlin verbietet Deutschlandradio Verbreitung von Falschmeldung

Das Deutschlandradio hat ein Zitat über die Deutschen Wirtschafts Nachrichten gefälscht. Das Landgericht Berlin verbietet dem Sender nun die Verbreitung der „Fake News“.

Der Intendant vom Deutschlandradio, Willi Steul, am 14.09.2016 in Berlin, bei einer Pressekonferenz. (Foto: dpa)

Der Intendant vom Deutschlandradio, Willi Steul, am 14.09.2016 in Berlin, bei einer Pressekonferenz. (Foto: dpa)

Der öffentlich-rechtliche Sender Deutschlandradio (Intendant: Willi Steul) hat in seinem Programm eine klassische „Fake News“ fabriziert, offensichtlich, um die DWN zu diffamieren.

In einem über den Sender „DRadioWissen“ ausgestrahlten Beitrag vom 08.12.2016 hat das Deutschlandradio ein Zitat aus dem US-Magazin Vice gefälscht: Vice hatte im Jahr 2015 in einem Beitrag über die DWN geschrieben: „Wer gerne dunkle Machenschaften behauptet, ohne sie irgendwie belegen zu können, ist kein Nachrichtenportal, sondern ein Blog für Verschwörungstheoretiker“.

Aus diesem Zitat wurde vom Deutschlandradio in besagtem Beitrag plötzlich als Beschreibung der DWN gemacht: „Das ist eine Seite, die Matern Boeselager mal als Blog für rechte Verschwörungstheoretiker“ bezeichnet hat.“ Es wurde also kurzerhand das Wort „rechte“ in das wörtliche Zitat eingefügt.

Das Deutschlandradio hat nie mit einem Verantwortlichen der DWN gesprochen, um sich eine eigene Meinung über die DWN zu bilden. Im Impressum der DWN ist klar ersichtlich, für welche Prinzipien die zum schwedischen Bonnier-Verlag gehörenden DWN stehen.

Der Sender hat die Fälschung nach anwaltlicher Aufforderung der DWN zwar korrigiert und sich für das „Versehen“ entschuldigt. Der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wollte der Sender jedoch nicht nachkommen. Daher haben die DWN eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin erwirkt, mit der dem Sender unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro untersagt wird, die Falschmeldung weiter zu verbreiten.

Die DWN gehen gegen jede Art der Diffamierung vor. Die Fälschung eines Zitats ist ein besonders grober Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Es ist bedauerlich, dass Gelder aus den Rundfunkgebühren zur Produktion von „Fake News“ verwendet werden.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 29.12.2016

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Ron Poul
Ron Poul
7 Jahre zuvor

sehr interessant….bloß dem DEUTSCHLANDRADIO…wird dass verboten? lächerlich die gesamte MAINSTREAMGILDE muss demnach verboten werden, denn dieses charkterlose pack belügt das volk schon seit jahrzehnten.

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Jounalistische Sorgfaltspflicht – da lachen die Hühner. Da müssten alles Mainstream-Lügenmedien verboten werden.