Im Auftrag vom Wahrheitsministerium 1940….2016!

Quelle: uncut-news.ch vom 28.12.2016

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Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

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Karl D.
Karl D.
7 Jahre zuvor

Was bitte soll daran ein Wahrheitsministerium sein? Brief an ein Gericht:

„Hiermit beantrage ich form- und fristgerecht die Zulassung einer Berufung bei der zuständigen Stelle aus allen rechtlichen Gründen und insbesondere folgenden:

1. Am 22.12.2016 habe ich einen Brief mit Ihrem Absender erhalten, der von Ihnen wie auch der beglaubigenden VG-Beschäftigten nicht handschriftlich, sondern maschinenschriftlich mit den Hausnamen unterzeichnet ist. Dadurch ist der Brief aus meiner Sicht rechtsunwirksam!

2. Schon am gleichen Tag schrieb ich meine Reklamation per Telefax an Sie und bin bis heute ohne Antwort geblieben.
In der mir zugestellten, „beglaubigten“ Abschrift des Urteils fehlt jegliche Unterschrift, aber ist der gültig ohne Unterschrift?

Bitte beantworten Sie mir die Frage! Berufung kann ich nur gegen eine rechtsmittelfähiges Urteil einlegen. Das ist hier augenscheinlich nicht der Fall. Ich meine, der § 126 BGB ist ebenso verständlich wie 839 und die Artikel 101, 20 Abs.2 und 159 vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Sollten weitere Vorträge notwendig erscheinen, bitte ich um Hinweise, weil ich juristisch nicht bewandert bin.“

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Die tatsächlich Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” der BRD leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte mißbraucht, um Beglaubigungen vorzunehmen. Urteile an Sicherheit@Genial.ms schicken!