Deutschland: Polizei verbietet AfD-Demonstarion zu Silvester in Köln

Köln (dpa/ParsToday) – Nach einer für Silvester angemeldeten NPD-Demonstration hat die Kölner Polizei auch eine geplante Kundgebung der Alternative für Deutschland AfD am Kölner Dom verboten.

Es gehe darum, «belegbare und jetzt schon erkennbare Gefahren für Versammlungsteilnehmer und Unbeteiligte abzuwehren», sagte der Kölner Polizeipräsident, Jürgen Mathies, am Donnerstag.

Unterdessen hat die NPD beim Kölner Verwaltungsgericht Widerspruch gegen das Verbot eingelegt.

Die AfD hat eine Versammlung mit 10 bis 15000 Teilnehmern angemeldet. Mathies erklärte auch unter Hinweis auf zu erwartende Gegenkundgebungen, es sei der Polizei Köln unmöglich, «auch die AfD-Versammlung mit verfügbarem Personal und den für friedliche Silvesterfeiern vertretbaren Mitteln zu schützen.»

Quelle: Pars Today (Iran) vom 30.12.2016

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Karl D.
Karl D.
7 Jahre zuvor

Welchen Wert bitte hat an welchem Ort im besetzten Deutschland ein Demonstrationsrecht, wenn die örtliche Firma Polizei eine Demonstration verbieten kann? Ist das nicht mehr die Aufgabe von Leuten, die vom Volk gewählt wurden? Brief an ein Gericht:

„Hiermit beantrage ich form- und fristgerecht die Zulassung einer Berufung bei der zuständigen Stelle aus allen rechtlichen Gründen und insbesondere folgenden:

1. Am 22.12.2016 habe ich einen Brief mit Ihrem Absender erhalten, der von Ihnen wie auch der beglaubigenden VG-Beschäftigten nicht handschriftlich, sondern maschinenschriftlich mit den Hausnamen unterzeichnet ist. Dadurch ist der Brief aus meiner Sicht rechtsunwirksam!

2. Schon am gleichen Tag schrieb ich meine Reklamation per Telefax an Sie und bin bis heute ohne Antwort geblieben.
In der mir zugestellten, „beglaubigten“ Abschrift des Urteils fehlt jegliche Unterschrift, aber ist das gültig ohne Unterschrift?

Berufung kann ich nur gegen eine rechtsmittelfähiges Urteil einlegen. Das ist hier augenscheinlich nicht der Fall. Ich meine, der § 126 BGB ist ebenso verständlich wie 839 und die Artikel 101, 20 Abs.2 und 159 vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Sollten weitere Vorträge notwendig erscheinen, bitte ich um Hinweise, weil ich juristisch nicht bewandert bin.“

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Die tatsächlich Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” der BRD leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte mißbraucht, um Beglaubigungen vorzunehmen. Urteile an Sicherheit@Genial.ms schicken!