„Dialog funktioniert nicht“ –  AfD-Chefin kritisiert Kirchen wegen unchristlichen Verhaltens

Frauke Petry: Kirchen grenzen die AfD aus Foto: picture alliance / AP Photo

WETZLAR. AfD-Chefin Frauke Petry hat der Kirche vorgeworfen, nicht ausreichend für den Erhalt des christlichen Glaubens zu kämpfen. „Die Errungenschaften von christlichem Glauben und Aufklärung sind in Gefahr. Ich würde mir wünschen, daß die Kirche sie offensiv verteidigt“, sagte Petry in einem Streitgespräch mit dem Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Manfred Rekowski, im evangelischen Nachrichtenmagazin idea Spectrum.

Hintergrund sei ein pensionierter Pfarrer, der im Rheinland für die AfD kandidiere und dafür von der Kirche angegriffen werde. „Das ist zutiefst unchristlich“, mahnt die AfD-Chefin. Sowohl der evangelischen als auch der katholischen Kirche warf Petry vor, die AfD auszugrenzen. „Offensichtlich funktioniert der Dialog nicht.“

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Am Anfang steht das Recht

Rekowski kritisierte Petry, weil sie „die Rechte von Geflüchteten“ als nachgeordnet hinter deutschen Interessen betrachten würde. Dem erwiderte Petry, die Kirche habe jedoch das Bewußtsein verloren, „daß Barmherzigkeit und Toleranz gegenüber Fremden nur möglich sind, wenn der Rechtsstaat funktioniert“.

Am Anfang stünde das Recht. „Wir können nicht über Integration reden, wenn wir nicht vorher geklärt haben, wer überhaupt integriert werden soll.“ Zwischen Asylbewerbern und subsidiär Schutzbedürftigen müsse unterschieden werden.

Die AfD sei dafür, politisch Verfolgte aufzunehmen, Kriegsflüchtlingen temporären Schutz zu gewähren und integrationswilligen Moslems die Hand zu reichen. „Wir können aber nicht so tun, als gebe es mit der Zuwanderung keine Probleme.“ (ls)

Quelle: Junge Freiheit vom 10.01.2017

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Karl D.
7 Jahre zuvor

Bravo Dr. Frauke Petry. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, daß moslemischen Schülerinnen der Schwimmunterricht mit männlichen Klassenkollegen zumutbar ist. Ein Elternpaar aus Basel hatte sich gegen den gemischten Schwimmunterricht gewehrt, weil ihr Glaube diesen verbiete, berichtet die Neue Züricher Zeitung. Das Gericht in Straßburg stellte nun fest, daß die Mädchen dem Unterricht nicht fernbleiben dürfen, sehr wohl aber einen Burkini tragen können.

Schafft es Angela Merkel 2017, Bundeskanzlerin der BRD zu bleiben, schaut die Zukunft gar nicht rosig aus: Laut Geheimdienst kommt auf uns eine neue Einwanderungswelle aus Afrika zu. Waren es zwischen 2013 und Mitte 2016 rund 550.000 Asylwerber, die aus dem schwarzen Kontinent in die EU eingewandert sind, sollen es bis 2020 schon 15.000.000 sein! Marc Davids, Raimund Barkam, Detlef Spaniol, Kamerad Wagemut, Angelo Tiegs, Gerald Skippy Schönleber, Silke Bäuerle und viele Andere mehr sind im Facebook sehr aktiv. Wann machst du das? Wehret den Anfängen!

1. Wer an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt ist, für dessen Entscheidung es auf die Verfassungsmäßigkeit einer Norm ankommt, hat grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse, gegen die Norm selbst Verfassungsbeschwerde einzulegen. Ist jedoch die Norm bereits Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde, so ist es nicht zu beanstanden, wenn das Gericht das Verfahren aussetzt, um dem Beteiligten Gelegenheit zu geben, auch seinerseits Verfassungsbeschwerde einzulegen.

2. Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.

3. Art. 129 WRV hat im nationalsozialistischen Staat seine Verfassungskraft verloren und sie auch später nicht wiedererlangt.

4. Die Geltung des Satzes, daß der Wechsel der Staatsform die Beamtenverhältnisse unberührt lasse, setzt voraus, daß es sich um echte Beamtenverhältnisse in traditionell-rechtsstaatlichem Sinne handelt, wie sie sich im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts in Deutschland entwickelt haben.

5. Die durch das nationalsozialistische Beamtenrecht geschaffenen rechtserheblichen Tatsachen und Rechtszerstörungen lassen sich nicht als nur tatsächliche Behinderungen der Geltung des „wirklichen Rechts“ beiseite schieben und nachträglich ungeschehen machen. Aus Gründen der Rechtssicherheit können sie nur durch neue gesetzgeberische Maßnahmen beseitigt werden.

In https://www.facebook.com/groups/Strafgerichtshof sollten wir uns relativ zensurfrei austauschen.

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Frau Petry sollte doch wissen dass die Kirchen immer das Fähnchen in den Wind hängen. Christlich waren die Pfaffen noch nie. Immer nur auf den eigenen Vorteil bedacht.

Ottogeorg LUDWIG
7 Jahre zuvor

Alle beiden christlichen großen BRD- Religionen haben durch untertänigstem Buckeln zur derzeitigen Politischen Merkel – Wetterlage ihren Mund gehalten, seien es bei weltweiten brutalen, blutigen moslimischen Christenverfolgungen u. in dt. politisch gewollten – gemeinsamen moslimischen – christlichen Flüchtlingsunterkünften in der
BRD .Diese heuchlerische, menschenunwürdige , rücksichtslose Handlungsweise sowohl der BRD-Politik im Einklang mit den beiden BRD-christlichen Religionen – zeigen viele unschuldige, hilflose Christenopfer durch Muslime! Auch uns vermeindlichen Ungläubigen Deutschen wird dasselbe Schicksal treffen ! Danke für EUERE Gleichgültigkeit der BRD-Politik u. seinen beiden Großen Kirchen !!!

Birgit
7 Jahre zuvor

Durch den Act 1666 haben die Katholiken alles Unheil der Welt herauf beschworen. Und andere „Religionen“ nahmen am prall gedeckten Tisch zum großen Fressen platz.

Und nun ist der Schwindel offenkundig, er wird aufgearbeitet !