Bagdad verweigert Rücknahme von Asylbewerbern aus Finnland

Kopp Verlag


Helsinki

Der Irak lehnt einen Vertrag mit Finnland ab, laut dem dieses Land Asylbewerber entgegen ihrem Wunsch in den Irak abschieben könnte. In einer Pressemitteilung des irakischen Ministeriums für Migration wird diese Position damit begründet, dass ein solcher Vertrag die Menschenrechte verletzen würde, wie der finnische TV-Sender Yle mitteilte.

In den vergangenen beiden Jahren sind mehr als 20.000 Iraker nach Finnland gekommen. Den meisten von ihnen wurde das Asylrecht verweigert, so Yle. Nur rund 1000 irakische Migranten seien der Forderung nachgekommen, in den Irak zurückzukehren, hieß es. Weitere sollen wegen Straftaten aus Finnland ausgewiesen worden sein.

Screenshot (657)

Die irakischen Behörden sind nicht dazu bereit, die ausgewanderten Iraker, denen Finnland kein Asylrecht gewährt hat und die es zwangsweise abschieben will, wieder aufzunehmen.

Laut dem irakischen Minister Yasim Mohammed al-Jafi ist der Irak nicht damit einverstanden, abgeschobene Asylbewerber aufzunehmen, sei jedoch zu einer Zusammenarbeit bereit, um den Irakern zu helfen, die freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren wollen.

Quelle: Sputnik vom 17.01.2017

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Karl D.
7 Jahre zuvor

Was hatten die Finnen vom Irak anderes erwartet? Schon wieder wurden Steuergelder für eine sinnlose Klage verschwendet, aber kein Deutscher macht was dagegen: Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar.

Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Allerdings fehlt es an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, weshalb der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den zulässigen Antrag des Bundesrats auf Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verkündetem Urteil einstimmig als unbegründet zurückgewiesen hat. Du kannst den Text im Internet über folgende URL erreichen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-004.html

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Ist doch klar dass Bagdad das eigene Gesindel nicht mehr zurück will. Sollen sich doch andere mit denen herumschlagen.

Birgit
7 Jahre zuvor

Bagdad will keine Terroristen zurück haben, die sind froh das sie dieses Pack los sind !