Kriminelle Rockerbanden – Bundestag beschließt Neuregelung zum Verbot von Abzeichen

Das Bundesgerichtshof entschied, dass Rocker ihre Kutten tragen dürfen, solange der jeweilige Ortsverein nicht verboten ist.
Um sie geht es: Symbole und Abzeichen auf Rocker-Kutten.

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Zum Kampf gegen kriminelle Rockerbanden hat der Bundestag das Vereinsgesetz verschärft.

Darin werden etwa die Möglichkeiten ausgeweitet, die Verwendung von Kennzeichen verbotener Gruppierungen zu unterbinden. So dürfen Symbole und Abzeichen auf Lederkutten auch dann nicht verwendet werden, wenn sie denen eines verbotenen Vereins nur ähneln. Vertreter der Koalition erklärten, bundesweit seien über 5.500 Mitglieder in kriminellen Rockerbanden, die vor allem im Bereich von Drogenkriminalität, Menschenhandel, Zwangsprostitution und Schutzgelderpressung tätig seien. Redner der Opposition sprachen von reiner Symbolpolitik. Das Verbot bestimmter Kutten werde an strafbaren Handlungen nichts ändern.

Quelle: Deutschlandfunk vom 20.01.2017

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