Reform des Betreuungsrechts – Bei Krankheit automatisch für Partner verantwortlich: Das kommt auf Eheleute zu

Mittwoch, 15.02.2017, 05:29

Späte Hochzeit
dpa/Sebastian Kahnert/SymbolEhe (Symbolbild)

staatslehre

Bundesjustizminister Maas will das Betreuungsrecht für Ehepartner reformieren. Eheleute sollen so künftig automatisch als Betreuer eingesetzt werden, wenn der Partner schwer verunglückt oder psychisch erkrankt.

Das geht aus einer Kabinettsvorlage von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hervor, wie die Mittwochsausgabe „Passauer Neuen Presse“ berichtet. Demnach sollen Verheiratete künftig berechtigt sein, für ihren Partner Entscheidungen über Untersuchungen, Behandlungen und Operationen zu treffen, „wenn der andere Ehegatte aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung diese Angelegenheiten nicht besorgen kann“. Bisher ging nichts ohne schriftliche Vollmacht.

Neuregelung soll auch für eingetragene Lebensparter gelten

Ausgeschlossen sind laut Vorlage, die am heutige Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll, Fälle, in denen die Eheleute getrennt leben oder der Partner jemand anderen bevollmächtigt hat.

Nach bisheriger Rechtslage ist auch bei Ehepartnern eine schriftliche Vollmacht erforderlich, um über Operationen oder Untersuchungen entscheiden oder Einblick in die Krankenakte nehmen zu können. Die geplante Neuregelung soll demzufolge auch für eingetragene Lebenspartner gelten.

Bessere Vorbeugung von Missbrauch

Der Vorschlag geht laut dem Blatt zurück auf eine Initiative des Bundesrats. Entgegen dem von den Ländern vorgelegten Entwurf wolle die Bundesregierung die Vertretung durch den Ehegatten allein auf Gesundheitsangelegenheiten beschränken. „Wir begrüßen das Ziel der Bundesratsinitiative, Bürgerinnen und Bürgern im Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls die Möglichkeit zur Vertretung des Partners zu eröffnen“, erklärte Maas im Gespräch mit der Zeitung.

Mit dem Kabinettsbeschluss solle Missbrauch noch besser vorgebeugt und das Regelwerk vereinfacht werden. Auch wolle man die Bereitschaft zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht beeinträchtigen.

Quelle: Focus-online vom 15.02.2017

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