Reichsbürger im Bodenseekreis beschäftigen Behörden

50 Kreisbewohner bekennen sich zu den sogenannten Reichsbürgern. Bei fünf laufen derzeit Anhörungsverfahren.

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Sogenannte Reichsbürger gibt es schon so lange wie die Bundesrepublik existiert: als Zeitgenossen, die sich der etablierten Rechtsordnung entziehen und oftmals als Querulanten gelten. Die gibt es auch im Bodenseekreis, und jene mit Waffenschein bekommen in diesen Tagen Besuch: Vielleicht müssen sie ihre Waffen abgeben.

Ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerieten Reichsbürger im vergangenen Herbst durch tödliche Schüsse. Seither gelten sie als potenziell gefährlich, weshalb die Waffenbesitzer unter ihnen strenger überwacht werden sollen. Dazu läuft in Baden-Württemberg aktuell eine landesweite Aktion: Wer als „Reichsbürger“ gilt, soll seine Waffen abgeben, weil die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist, die als eine Voraussetzung für den Waffenbesitz gilt.

Dazu ist auch im Bodenseekreis die Kreisverwaltung eingespannt. Immerhin: Gut 50 Kreisbewohner gelten als bekennende Reichsbürger, erklärt Pressesprecher Robert Schwarz gegenüber dem SÜDKURIER. Bei fünf von ihnen laufen derzeit Anhörungsverfahren, weil sie Waffen besitzen. Aber auch ohne Waffen sind diese Menschen bei den Behörden berüchtigt, betont der Pressesprecher. „Da sind skurrile Typen dabei.“

Ein Problem ist die Unterscheidung zwischen nur „skurril“ oder schon Reichsbürger – nur lästig oder schon gefährlich. „Die Übergänge sind fließend“, stellt Polizei-Pressesprecher Fritz Bezikofer fest. Die Polizei sei gar nicht ständig mit Reichsbürgern befasst, erklärt er. Aber wenn zum Beispiel ein Gerichtsvollzieher Angst hat, alleine zu einem Vollzugstermin zu gehen, weil er Aggression befürchtet, dann sind Polizeibeamte dabei.

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Und Polizisten spüren insgesamt ein verändertes Verhalten: „Es ist modern geworden, sich gegen den Staat aufzulehnen.“ Sogenannte Reichsbürger stellten bislang zumindest bei der Polizei am Bodensee kein unmittelbares Problem dar, aber: „Mit den tödlichen Schüssen ist da Bewegung reingekommen.“

Mehr Erfahrungen mit ihnen hat man dagegen im Landratsamt. Das betrifft das Jobcenter, das Jugendamt, aber auch das Ordnungsamt, wo unter anderem Bußgelder erteilt werden. Da gibt es dann Einwohner, die sich weigern, ein Bußgeld zu bezahlen, weil sie die Bundesrepublik gar nicht anerkennen – oder sie zahlen in kleinen Münzen, deren Zählung viel Arbeit verursacht.

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Manche, so erklärt Pressesprecher Schwarz, bekennen sich dabei als Staatsverweigerer – als Reichsbürger. „Die Idee ist, uns mit möglichst viel Arbeit zu behindern.“ Dabei fielen Reichsbürger durch eine gewisse Arroganz gegenüber Behördenvertretern auf. „Eine selbst wahrgenommene Überlegenheit“, so sagt der Pressesprecher. Sie gäben sich selbst einen „intellektuellen Touch“.

Bei den nun laufenden Anhörungsverfahren nach dem Erlass aus Stuttgart müssen sich fünf Waffenschein-Inhaber Fragen gefallen lassen. Aber nur in zwei Fällen geht es um scharfe Waffen – bei einem Sportschützen und einem Jäger – drei Mal wurde der Waffenberechtigungsschein für Schreckschusswaffen erteilt.

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Zwei weitere „Reichsbürger“ beschäftigen das Landratsamt: einmal geht es um den Entzug des Führerscheins. Und einer hat ein besonderes Anliegen: Er erkennt nur einen Reichsausweis als gültig an.

Quelle: Südkurier vom 21.02.2017

 

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Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Was meinst du dazu? Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 der BRD mit Aktenzeichen 2 BvF 1/73 ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Es ist rechtsfähig, aber auf Grund der Fremdverwaltung durch die Bundesrepublik Deutschland, Polen und Russland handlungsunfähig gestellt. Seit Waffenstillstand im Jahr 1918 und dem Putsch wurde die nicht wieder hergestellt, sondern durch ein Grundgesetz zur Aufrechterhaltung der Ordnung gemäß der Haager-Land-Kriegs-Ordnung (HLKO) Artikel 43 unter Täuschung, die Weimarer Republik wäre der Rechtsnachfolger, ersetzt.

Dieses Weimarer Grundgesetz wurde nicht von den deutschen Völkern ratifiziert und hat somit nicht den Status einer Verfassung erhalten. Von 1939 bis 1945 wurden die kriegerischen Handlungen wieder aufgenommen. Nach dem 2. Waffenstillstand wurde den Deutschen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Haager-Land-Kriegs-Ordnung (HLKO) Artikel 43 durch die alliierten Siegermächte auferlegt. Dieses Grundgesetz wurde ebenfalls nicht von den Völkern ratifiziert. Darum heißt es auch 2017 noch Grundgesetz und nicht Verfassung von Deutschland.

Im Juli/September 1990 ist der Geltungsbereich (Artikel 23) des Grundgesetzes weggefallen. Dadurch ist die Bundesrepublik Deutschland juristisch genauso erloschen wie die DDR im Jahr 1990. Die Sowjetische Besatzung ist weggefallen! Faktisch weiß jeder, die Verwaltung der drei Westmächte (Bundesrepublik Deutschland) verwaltet uns noch immer, allerdings nicht mehr unter „staatlicher“ Gesinnung, sondern nach dem Ökonomischen-Maximal-Prinzip!

Der Staatsangehörigkeitsvermerk DEUTSCH in einem Personalausweis / Reisepass der BRD (EU) ist kein wirklicher Nachweis dafür, daß man Deutsche(r) ist, sondern legt lediglich die Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber Deutsche(r) sein könnte. Solche Ausweispapiere können daher lediglich nur zur widerlegbaren Glaubhaftmachung dienen, daß Jemand Deutsche(r) ist. Unter Glaubhaftmachung versteht man ein herabgesetztes Beweismaß, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.

Der Personalausweis ist ein ausgegebener Identitätsnachweis als Personaldokument in Form eines Lichtbildausweises. Personalausweise werden gemäß Art. 27 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen an Staatenlose ausgestellt, die keinen gültigen Reiseausweis besitzen. Deutscher durch Abstammung ist man, wenn man nachweislich Vorfahren bis vor den 01.01.1914 in einem Staat des Bundes des Deutschen Reiches hatte.

Die BRD unterscheidet juristisch die Rechtskreise, in welchen man sich ggf. befindet. Für Deutsche mit einer Ableitung der Staatsangehörigkeit gemäß RuStAG 1913 bedeutet dies Artikel 5 Absatz 1 des Einführunggesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch (EG-BGB) – Für alle anderen gilt Artikel 5 Absatz 2 des EG-BGB.

Dem Kaiserreich gehören 25 Bundesstaaten (Bundesglieder) – darunter drei republikanisch verfasste Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen an. §1 RuStAG 1913: Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.

Somit sind alle Verfassungen nach 1918 völkerrechtlich in Frage zu stellen, da diese und alle anderen Gesetze nebst Verordnungen mangels eines legitimen Gesetzgebers fehlen. Verfassungen, die nach 1918 gemacht wurden, führen in die Staatenlosigkeit. Darum sollte jeder Deutsche seine Abstammung bis vor 1914 nachweisen, um seine Rechte als Deutscher, bezogen auf die Gesetzgebung bis 1914 und die jeweiligen Verfassungen vor 1918, nutzen zu können.

Diese Nachweise erhält man über die jeweiligen Standesämter, wo die Vorfahren geboren wurden. Falls man mal nicht weiterkommt und ggf. keine Geburtsdaten eines Vorfahren hat, helfen ggf. auch Heirats- oder Sterbeurkunden. Die Staatsangehörigkeit durch Abstammung kann nur nachgewiesen werden, wenn man seine Vorfahren bis vor den 01.01.1914 im Deutschen Reich nachweisen kann. Dazu ist es erforderlich, sich die Geburtsregisterauszüge aus dem Geburtenbuch (und ggf. Heiratsurkunden) von dem jeweiligen Standesamt seiner Vorfahren, wo derjenige geboren wurde bzw. wo geheiratet wurde, zusenden zu lassen. Diese Registerauszüge enthalten ggf. weiterführende Informationen zu den Erzeugern des vorherigen Vorfahren. Es gilt, die Abstammung bei ehelichen Geburten jeweils durch den väterlichen Familienangehörigen nachzuweisen. Bei unehelichen Geburten wird über den mütterlichen Familienangehörigen die Abstammung nachgewiesen.

Für Menschen, die nicht innerhalb der BRD/DDR geboren wurden bzw. deren Familienangehörige: Auslandsstandesamt 1 in Berlin.

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Verantwortliche wie Richter oder Staatsanwälte leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte beglaubigen das. Derartige Urteile oder Briefe an Sicherheit@Genial.ms schicken!