Italien: Migranten zu Haftstrafen verurteilt – weil sie Christen bei Überfahrt ins Meer warfen

 
 

20 Feb 2017

Wie die „Krone“ berichtet, wurden am Montag sechs Migranten von einem Gericht in Palermo (Italien) zu langen Haftstrafen verurteilt.

Da sie bei einer Überfahrt mit einem Boot im Mittelmeer zwölf christliche Migranten ins Meer geworfen hatten, wurden die sechs Migrantenvon einem Schwurgericht in Palermo zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Religiöser Hass wurde von den Richtern als erschwerender Umstand berücksichtigt. Weitere acht Angeklagte wurden freigesprochen, ein weiterer wurde wegen Schlepperei zu vier Jahren Haft verurteilt, wie italienische Medien berichten.

An Bord des Bootes soll im April 2015 ein Streit aus religiösen Gründen ausgebrochen sein . Die muslimischen Migranten haben die christlichen Mitfahrer zunächst geschlagen und dann über Bord geworfen.

Die Ermittler stützten sich auf die Aussagen anderer Migranten, welche ebenfalls in dem Boot gesessen hatten. Diese berichteten, dass muslimische Bootsflüchtlinge einen minderjährigen christlichen Migranten ins Meer geworfen hatten, weil dieser laut zu Jesus gebetet hatte. „Sie waren wie verrückt. Sie verlangten, dass wir uns alle an Allah wenden. Wer sich weigerte, wurde ins Wasser geworfen“, berichtete ein Überlebender laut italienischen Medien.

Dem Berichten nach konnten sich die Überlebenden Christen nur retten, weil sie sich gemeinsam zur Wehr setzten und Menschenketten bildeten, um nicht ins Wasser zu fallen.

 Quelle: Wikipedia

 Quelle: kritische-presseschau.com vom 20.02.2017

mensch-person-vorderseite-1

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

  

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
4 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Christliche Migranten sind bestimmt nicht ins Mittelmeer geflohen, um sich dort von Islamisten umbringen zu lassen. Was meinst du dazu? Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 der BRD mit Aktenzeichen 2 BvF 1/73 ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Es ist rechtsfähig, aber auf Grund der Fremdverwaltung durch die Bundesrepublik Deutschland, Polen und Russland handlungsunfähig gestellt. Seit Waffenstillstand im Jahr 1918 und dem Putsch wurde die nicht wieder hergestellt, sondern durch ein Grundgesetz zur Aufrechterhaltung der Ordnung gemäß der Haager-Land-Kriegs-Ordnung (HLKO) Artikel 43 unter Täuschung, die Weimarer Republik wäre der Rechtsnachfolger, ersetzt.

Dieses Weimarer Grundgesetz wurde nicht von den deutschen Völkern ratifiziert und hat somit nicht den Status einer Verfassung erhalten. Von 1939 bis 1945 wurden die kriegerischen Handlungen wieder aufgenommen. Nach dem 2. Waffenstillstand wurde den Deutschen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Haager-Land-Kriegs-Ordnung (HLKO) Artikel 43 durch die alliierten Siegermächte auferlegt. Dieses Grundgesetz wurde ebenfalls nicht von den Völkern ratifiziert. Darum heißt es auch 2017 noch Grundgesetz und nicht Verfassung von Deutschland.

Im Juli/September 1990 ist der Geltungsbereich (Artikel 23) des Grundgesetzes weggefallen. Dadurch ist die Bundesrepublik Deutschland juristisch genauso erloschen wie die DDR im Jahr 1990. Die Sowjetische Besatzung ist weggefallen! Faktisch weiß jeder, die Verwaltung der drei Westmächte (Bundesrepublik Deutschland) verwaltet uns noch immer, allerdings nicht mehr unter „staatlicher“ Gesinnung, sondern nach dem Ökonomischen-Maximal-Prinzip!

Der Staatsangehörigkeitsvermerk DEUTSCH in einem Personalausweis / Reisepass der BRD (EU) ist kein wirklicher Nachweis dafür, daß man Deutsche(r) ist, sondern legt lediglich die Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber Deutsche(r) sein könnte. Solche Ausweispapiere können daher lediglich nur zur widerlegbaren Glaubhaftmachung dienen, daß Jemand Deutsche(r) ist. Unter Glaubhaftmachung versteht man ein herabgesetztes Beweismaß, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.

Der Personalausweis ist ein ausgegebener Identitätsnachweis als Personaldokument in Form eines Lichtbildausweises. Personalausweise werden gemäß Art. 27 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen an Staatenlose ausgestellt, die keinen gültigen Reiseausweis besitzen. Deutscher durch Abstammung ist man, wenn man nachweislich Vorfahren bis vor den 01.01.1914 in einem Staat des Bundes des Deutschen Reiches hatte.

Die BRD unterscheidet juristisch die Rechtskreise, in welchen man sich ggf. befindet. Für Deutsche mit einer Ableitung der Staatsangehörigkeit gemäß RuStAG 1913 bedeutet dies Artikel 5 Absatz 1 des Einführunggesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch (EG-BGB) – Für alle anderen gilt Artikel 5 Absatz 2 des EG-BGB.

Dem Kaiserreich gehören 25 Bundesstaaten (Bundesglieder) – darunter drei republikanisch verfasste Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen an. §1 RuStAG 1913: Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.

Somit sind alle Verfassungen nach 1918 völkerrechtlich in Frage zu stellen, da diese und alle anderen Gesetze nebst Verordnungen mangels eines legitimen Gesetzgebers fehlen. Verfassungen, die nach 1918 gemacht wurden, führen in die Staatenlosigkeit. Darum sollte jeder Deutsche seine Abstammung bis vor 1914 nachweisen, um seine Rechte als Deutscher, bezogen auf die Gesetzgebung bis 1914 und die jeweiligen Verfassungen vor 1918, nutzen zu können.

Diese Nachweise erhält man über die jeweiligen Standesämter, wo die Vorfahren geboren wurden. Falls man mal nicht weiterkommt und ggf. keine Geburtsdaten eines Vorfahren hat, helfen ggf. auch Heirats- oder Sterbeurkunden. Die Staatsangehörigkeit durch Abstammung kann nur nachgewiesen werden, wenn man seine Vorfahren bis vor den 01.01.1914 im Deutschen Reich nachweisen kann. Dazu ist es erforderlich, sich die Geburtsregisterauszüge aus dem Geburtenbuch (und ggf. Heiratsurkunden) von dem jeweiligen Standesamt seiner Vorfahren, wo derjenige geboren wurde bzw. wo geheiratet wurde, zusenden zu lassen. Diese Registerauszüge enthalten ggf. weiterführende Informationen zu den Erzeugern des vorherigen Vorfahren. Es gilt, die Abstammung bei ehelichen Geburten jeweils durch den väterlichen Familienangehörigen nachzuweisen. Bei unehelichen Geburten wird über den mütterlichen Familienangehörigen die Abstammung nachgewiesen.

Für Menschen, die nicht innerhalb der BRD/DDR geboren wurden bzw. deren Familienangehörige: Auslandsstandesamt 1 in Berlin.

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Verantwortliche wie Richter oder Staatsanwälte leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte beglaubigen das. Derartige Urteile oder Briefe an Sicherheit@Genial.ms schicken!

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Werft das Dreckspack auch ins Meer. Dann müsst ihr sie nicht 18 Jahre durchfüttern.

trackback

[…] „Italien   Migranten zu Haftstrafen verurteilt   weil sie Christen bei Überfahrt ins Meer warfen“ http://staseve.eu/?p=28371 […]