Berlin-Neukölln – Die Grünen -die Partei für Flüchtlinge

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Quelle: Twitter -Account von Susanne Hattel vom 24.02.2017

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Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Vorweg: Eine gültige Unterschrift ist eine eigenhändige Unterschrift, welche Vor- und Familiennamen enthält. Die Justizkriminellen (sogenannte “Richter”, “Staatsanwälte” usw.) nutzen diesbezüglich die Unkenntnis der Bürger aus.
Die tatsächlich Verantwortlichen wie sogenannte “Richter” und “Staatsanwälte” leisten auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren wurden und werden bestenfalls in Druckschrift, meist nur mit dem Familiennamen genannt und Justizangestellte wurden und werden rechtswidrig benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen. Sie täuschten und täuschen damit bis zur Stunde Rechtswirksamkeit vor!
Die Polizei und andere sogenannte “Behörden” folgten bisher diesen rechtswidrigen und nichtigen sogenannten “Verwaltungsakten”. Der Grund für die fehlenden Unterschriften der tatsächlich Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung und darin zu suchen, dass Justizkriminelle sehr genau wissen, was Sie tun: Kriminell handeln! Jeder sogenannte „Beamte“ haftet persönlich und mit seinem Privatvermögen nach § 839 BGB.
Es wundert also nicht, warum z.B. sogenannte “Richter” sogenannte “Urteile”, die weitreichende Folgen haben können, nicht unterschreiben. Da diese Vorgehensweise nicht nur im Einzelfall, sondern grundsätzlich so gehandhabt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers/Verantwortlichen fehlt. Das glaubt man zumindest in justizkriminellen Kreisen.
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB (gültiges Recht), 315 I ZPO (ungültiges Recht), 275 II StPO (ungültiges Recht), 12 RPflG (ungültiges Recht), 117 I VwGO (ungültiges Recht) und 37 III VwVfG (ungültiges Recht). Hierbei ist zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches fehlt.
Gemäß der sogenannten “Rechtsprechung” des BVerfG und des BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig. Zu erwähnen ist, dass BVerfG und BVerwG selber nichtig sind, da es sich nicht etwa um staatliche Einrichtungen, sondern um eingetragene Firmen handelt.
Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig. Es darf also aus grundgesetzlichen Gründen nicht danach verfahren werden. Blöderweise ist auch das Grundgesetz (GG) seit spätestens dem 29.09.1990 mangels Nennung eines Geltungsbereiches ungültig. Daher: Bei Hinweis auf ein Gesetz, bitte grundsätzlich prüfen, ob ein räumlicher Geltungsbereich angegeben ist!
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift:
Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ ist eine dreiste und infame Lüge, denn NICHTS ist ohne Unterschrift nach BGB gültig. Ohne Unterschrift ist absolut gar nichts gültig!
Dies gilt vor allem für (schein)gerichtliche Dokumente, also (Schein)Urteile, (Schein)Beschlüsse und (Schein)Vollstreckungstitel etc.
Bei Haftbefehlen, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen bedarf es grundsätzlich der rechtlich konformen Unterschrift eines gesetzlichen, von den alliierten Siegermächten genehmigten Richters!
Unterschriften von Rechtspflegern sind NICHT rechtswirksam, da diese nicht über entsprechende richterliche Kompetenzen verfügen. Diese bestätigen mit ihrer Unterschrift lediglich, dass sie die vorliegende Ausfertigung bestenfalls angefertigt haben. Mehr nicht! Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, dass über deren Identität kein Zweifel aufkommen kann, denn für den Empfänger der Zustellung muss stets nachprüfbar sein, wer da mitgewirkt hat.
“Vollstreckungstitel” von “Gerichtsvollziehern”, “Haftbefehle” usw. ohne eigenhändige Unterschrift eines oder mehrerer gesetzlicher Richter sind daher grundsätzlich rechtsungültig! Selbst wenn hierzulande ein sogenannter “Richter” etwas unterschreiben würde (was NIE vorkommt), ist es trotzdem rechtsungültig, da die Gesetzlichkeit fehlt. Die sogenannten Richter des hiesigen Landes sind allesamt keine gesetzlichen Richter, sondern Firmenangestellte ohne jegliche hoheitsrechtliche Befugnisse!
„Paraphen“ (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften!
Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens (sogenannte Paraphe anstelle der Unterschrift) genügt nicht. Die Unterzeichnung nur mit einer Paraphe lässt nicht erkennen, dass es sich um eine endgültige Erklärung des Unterzeichners und nicht etwa nur um einen Entwurf handelt.
Warum teilen wir das eigentlich zum wiederholten Male mit? Das ist einfach zu erklären: Die Lügen wurden noch mal und noch mal wiederholt… Der Wahrheit ist selbstverständlich dasselbe geschuldet. Auch die Wahrheit muss noch mal und noch mal und immer wieder wiederholt werden, damit die Wahrheit eine Chance hat, die Lügen in den Köpfen der Menschen abzulösen.
Quelle: Ladungen ohne Unterschrift sind hinfällig, weil ungültig | News Top-Aktuell

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Dann sollen die grünen Deppen gefälligst ihre Lieblinge bei sich zu Hause aufnehmen und auch für deren Kosten aufkommen.

Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
7 Jahre zuvor

Der deutsche Rentner geht zu Fuss um sich das Fahrgeld zu sparen. Nehmt den Grünfis Ihre Dienstautos weg, ganz einfach. Wer grün wählt, wird verwelken.