Staatsanwaltschaft: Deutsche dürfen Köter-Rasse genannt werden

Eva Herman

Man stelle sich mal Folgendes vor: Ein deutscher Funktionär eines Verbandes in Istanbul, der sich für türkisch/deutsche Belange auf osmanischem Gebiet einsetzt, würde die Türken offen als Köter-Rasse bezeichnen.

Ich wage einmal folgende fiktive Reaktion. Als erstes würde dieser Hetzer vermutlich durch Staatsbeamte der türkischen Polizei wenig zimperlich in eine Haftzelle verbracht werden. Eventuell erst danach würde die Staatsanwaltschaft einen rechtlichen Tatbestand zurecht arbeiten, was bei einer solch stumpfen, volksverhetzenden Aussage wohl recht einfach wäre. Es gäbe vermutlich einen Prozess, der sich gewaschen hätte, wobei ich mir das Strafmaß gar nicht vorstellen möchte.

Auf der anderen Seite sehe ich in Deutschland, parallel »Lichterketten« deutscher Gutmenschen, gegen Rassismus, Diskriminierung, und so, verbunden mit permanenten Entschuldigungsversuchen für diese missglückte Äußerung gegenüber den Türken. Des Weiteren könnten deutsche Aktivisten in diesem Szenario lautstark eine möglichst hohe Haftstrafe gegen den in Istanbul angeklagten Hetzer fordern. Eine lapidare Entschuldigung des in der Türkei sitzenden deutschen Verbandes, dem der Täter angehört, würde wohl ins Leere laufen.

Malik Karabulut bezeichnet Deutsche als »Köterrasse«
Nun ist die reale Situation aber genau anders herum. Das ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg, Malik Karabulut, soll die Deutschen laut NDR-Bericht vergangenen Oktober auf seiner Facebook-Seite unter anderem als »Köterrasse« beschimpft haben.

Der eigentliche Skandal dürfte allerdings weniger die Aussage eines türkischstämmigen Rassisten sein, sondern eher die Reaktion der deutschen Staatsanwaltschaft. Dass die offenbar traumatisierte deutsche Bevölkerung nicht mehr großflächig reagiert, habe ich dagegen erwartet.

Malik Karabulut beleidigt mit diesen Äußerungen nicht nur die Deutschen, sondern auch die vielen türkischen Bewohner unseres Landes, die durch solche Entgleisungen von Extremisten gern in Sippenhaft genommen werden. Ich kenne viele befreundete Kurden und Türken, die sich dringend eine harte juristische Handhabung gegen diese »Doppelrassisten« wünschten.

Karabulut über Deutsche: »Möge Gott ihren Lebensraum zerstören«
Karabulut veröffentlicht weiter: »Von ihren Händen (den Deutschen, die Red.) fließt immer noch jüdisches Blut. Es hat bislang weltweit kaum ein zweites Volk gegeben, welches Menschen derart verachtet, massakriert und erniedrigt«, wird Karabulut zitiert. »Erhofft sich Türkei noch immer etwas Gutes von diesem Hundeclan? Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge Gott ihren Lebensraum zerstören.«

Nun aber kommt die Argumentation der Hamburger Staatsanwaltschaft. Die Behördenvertreter können durch diese und ähnlichen Äußerungen keine Volksverhetzung erkennen. Die angegriffene Gruppe müsse »sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit« herausheben, heißt es in der Begründung, heißt es in der Begründung, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Dies gelte aber nicht für die Bezeichnung »Deutsche«, da diese sich nicht »als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung« abgrenzen ließen.

 

Hamburger Staatsanwaltschaft: Deutsche kein »fassbarer Kreis von Menschen«
Deutsche seien laut Staatsanwaltschaft nicht als besondere Gruppe erkennbar: »Bei allen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft handelt es sich um die Bevölkerungsmehrheit« und daher nicht um einen »Teil der Bevölkerung«. Auch als Kollektiv seien die Deutschen »nicht beleidigungsfähig«, da es sich bei ihnen nicht »um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen handelt«, heißt es weiter.

Merkel und Lammert interpretieren nebenbei grundgesetzwidrig das deutsche Volk um. Der Staat, die demokratischen Prinzipien und die Definition der Deutschen ergeben sich aus dem Grundgesetz. Angela Merkel aber sagt: »Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt«. Damit beschreibt sie allerdings die Bevölkerung.

Ein Volk ist eine definierte Gruppe von Menschen, während eine Bevölkerung dem Worte nach ein Vorgang ist. Andreas Popp brachte es unlängst in einem Interview mit dem ehemaligen Staatspräsidenten der Tschechischen Republik, Vaclav Klaus, auf den Punkt: »Wasser ist auch etwas anderes, als eine Bewässerung, Arbeit etwas anderes, als eine Bearbeitung und ein Volk eben etwas anderes, als eine Bevölkerung«.

Prof. Dr. Alexander Dilger schreibt dazu in freiewelt.net:

Artikel 116 Grundgesetz definiert hingegen Deutsche (die zusammen das deutsche Volk bilden) im Wesentlichen als deutsche Staatsangehörige (zuzüglich bestimmte Flüchtlinge und Vertriebe deutscher Volkszugehörigkeit sowie unter Adolf Hitler Ausgebürgerte), was die Kanzlerin wissen müsste. Der Vorwurf in ihrem Satz davor trifft deshalb auf sie selbst zu, weil sie willkürlich vom Grundgesetz abweicht: „Es gibt keinerlei Rechtfertigung, dass sich kleine Gruppen aus unserer Gesellschaft anmaßen zu definieren, wer das Volk ist.
Norbert Lammert irrt ebenfalls, wenn er meint (siehe »Wer sind wir?«): »Die deutsche Staatsangehörigkeit stehe nach geltendem Recht voll und ausschließlich zur Disposition der demokratischen Mehrheit«. Nein, in gewissen Grenzen und für Grenzfälle kann der Gesetzgeber hier entscheiden, aber nicht »voll« und völlig willkürlich, indem er z. B. alle Menschen dieser Erde zu deutschen Staatsbürgern und damit Deutschen erklärt, weil der wesentliche Unterschied zwischen Menschen- und Bürgerrechten von vielen nicht mehr verstanden wird. Regierung und Parlament wollen sich offensichtlich tatsächlich ihr Volk wählen, statt sich vom Volk wählen zu lassen, was undemokratisch und verfassungswidrig ist.«

Kann es da noch verwundern, wenn man die Deutschen als Köter-Rasse bezeichnen kann, ohne dass rechtlich etwas passiert. Aber letztlich laufen ja sogar gewählte Politiker hinter Transparenten her, auf denen steht: »Deutschland Du mieses Stück Scheiße«.


Fortsetzung folgt sicher….

Bildnachweis: Screenshot Youtube, unbekannt

Quelle: eva-herman.net vom 28.02.2017

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Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Die Gesetze in der BRD und DDR sind aufgehoben! Der internationale Gerichtshof hat festgestellt, dass die BRD kein effektiver Rechtsstaat ist (Az.: EGMR 75529/01 vom 08.06.2006). Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtsstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels BMJBBG als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen. Damit hat man der gesamten BRD die Befugnis und den staatlichen Auftrag entzogen.

Die Geltungsbereiche wurden gestrichen. Ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35. Es ist wahr, dass die entscheidenden BRD-Gesetze wie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Strafprozessordnung (StPO) und Zivilprozessordnung (ZPO) keine gültigen Staatsgesetze sind und über keinen Geltungsbereich verfügen!

Es ist eine Offenkundigkeit, dass die Gerichte in Deutschland keine Staatsgerichte sind (GVG § 15) und über keinen Geltungsbereich verfügen. Es ist eine Offenkundigkeit, dass die Richter in Deutschland keine gesetzlichen Richter sind: Sie sind Privatpersonen, die als Schiedsrichter bei Arbeitsstreitigkeiten und ausgewählten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingesetzt werden können. Seit Streichung des Geltungsbereiches in den Gesetzen steht über den Gesetzen als Überschrift:
“Bundesrepublik Deutschland”. Die Überschrift BRD über einem Gesetz begründet keinen gültigen Geltungsbereich im Gesetz. Bundesrecht ist gültiges Privatrecht/Firmenrecht des Bundes/BRD GmbH, aber kein gültiges, staatliches deutsches Recht.

Der Geltungsbereich eines staatlichen Gesetzes muß im Gesetzestext als Artikel oder § aufgeführt sein. Grundgesetz Aufhebung im Jahr 2007 2007 BGBl Teil I Nr. 59, S 2614. Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich der Justiz (BGBl. I 59 2007) Artikel 4 § 1 Aufhebung von Besatzungsrecht (1):

Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften, insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren.
Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103). Es wurden aufgehoben:

1. Das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1),
2. Das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104-2),
3. Das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104-3) und
4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl.III 104-4).

https://web.facebook.com/groups/Waffenrecht ist offen für alle Fragen zu dem Thema. Jede Frau und Jedermann ist herzlich willkommen!

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Man fasst es nicht was wir uns alles bieten lassen. Dieser Staatsanwalt gehört in den Kerker bei Wasser und Brot.

Die meisten Köder gibts bei uns in der Politik. Unsere Feinde sind leider mitten unter uns.

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor

Und wir dürfen die minderwertiges, assoziales, parasitäres Ziegen- Eselfickerpack nennen. Dies ist ausgleichende Meinungsfreiheit.

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[…] was zu dem Thema Eselficker und Kameltreiber: Ein Hamburger Staatsanwalt hat ein Verfahren wegen Volksverhetzung gegen einen Kümmeltürken, der die Deutschen als Köter-Rasse bezeichnet hat, eingestellt. Mit der […]