Staatsanwaltschaft nimmt Reichsbürger ins Visier

Die Görlitzer Behörde bearbeitet jährlich rund 50 000 Verfahren. Neuste Erkenntnis: Rechtsextremismus nimmt zu.

Von Ralph Schermann

Der neue Leitende Oberstaatsanwalt, Josef Bauer, kann für die Staatsanwaltschaft Görlitz so manchen Erfolg verbuchen.
Der neue Leitende Oberstaatsanwalt, Josef Bauer, kann für die Staatsanwaltschaft Görlitz so manchen Erfolg verbuchen.

© nikolaischmidt.de

Nur hundert Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Görlitz sind älter als ein Jahr. Das ist fast nichts bei der Fülle der Fälle. 50 669 davon hatten die Staatsanwälte 2016 auf den Tischen, darunter 19 219 gegen unbekannt. Dass aktuell an 4 441 Fällen gearbeitet wird, gilt in der deutschen Justiz als guter Wert, zumal in der Oberlausitz ein Verfahren in durchschnittlich drei Monaten erledigt wird. 2016 wurden 2 880 vor Gericht angeklagt, 4 143 endeten per Strafbefehl. Gegen bei Verhandlungen fehlende Angeklagte stellte die Staatsanwaltschaft 114 Europäische Haftbefehle aus.

Mit solchen Werten liegt die Görlitzer Behörde landesweit an der Spitze. Und damit hat sich die Struktur bewährt, seit die einst selbstständige Bautzener Staatsanwaltschaft 2013 als Zweigstelle dazukam. Gut für den erst vor wenigen Wochen ins Amt eingeführten neuen Chef, den Leitenden Oberstaatsanwalt Josef Bauer. Er kann in seiner Jahresbilanz auf beste Ergebnisse seiner Mitarbeiter bauen. „Unsere Staatsanwälte kamen 2016 auf 5 682 Sitzungsstunden in Gerichtsverhandlungen“, berichtet er. Seine beste Meldung aber ist, dass es in den Kreisen Görlitz und Bautzen „2016 nur zehn Kapitalverbrechen gab. 2015 waren es 22. Es wurde also weniger gemordet!“.

Auch die seit 2012 kontinuierlich nach oben geschnellten Zahlen der Drogenverfahren sanken erstmals – leicht von 1 965 auf 1 889, wenngleich das eher eine Aussage zur Kontrolldichte in der Region ist. Dass Anzeigen wegen Volksverhetzung weiter zunehmen, hat dagegen andere Ursachen: Es werden immer mehr verbotene Äußerungen in Netzwerken wie Facebook gepostet, und genau dagegen wird auch immer konsequenter vorgegangen.

Bei den politisch motivierten Straftaten kletterten die Verfahren gegen bekannte Täter von 200 im Jahr 2015 auf 227 im Jahr 2016, darunter die Fälle mit rechtsextremistischer Orientierung von 177 auf 201, vorwiegend im Kreis Bautzen. Bei den Verfahren gegen unbekannt dagegen sanken die Fallzahlen kräftig von 203 auf 142, im Rechtsextremismus von 196 auf 137. Neu ist seit wenigen Wochen der besondere Einsatz von zwei Dezernenten, die alle Fälle mit Beteiligung sogenannter Reichsbürger bündeln und die Entwicklung dieser besonderen Art von Querulantentum erfassen sollen.

Ob Fälle von Nötigung, Urkundenfälschung oder Bedrohung – jeder zuständige Staatsanwalt koordiniert seine Erkenntnisse jetzt mit dem neuen Dezernat, wenn Reichsbürger im Spiel sind. „Die Zeit dafür ist reif, denn die Aktivitäten, die wir wahrnehmen, steigen“, begründet Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu und nennt als Beispiel einen Görlitzer (53), der keinen Führerschein besitzt, weil er deutsche Dokumente ja ablehnt, dennoch aber fleißig Auto fährt: „Schon zwei Fahrzeuge haben wir ihm beschlagnahmt, und das waren bestimmt nicht die letzten Schritte.“

Seit vorigem Jahr geht die Behörde konzentriert gegen Mehrfach- und Intensivtäter unter Asylsuchenden vor. Als Mehrfachtäter gilt, wer in kurzer Zeit mindestens fünf Straftaten begeht. 2016 wurden 161 angeklagt, darunter Albaner, Tunesier, Libyer, Georgier und Syrer, ein Viertel von ihnen im Revierbereich Görlitz/Niesky. Auch Leichenfälle nehmen weiter zu. Schreiben Ärzte keine natürliche Ursache auf den Totenschein, wird ermittelt, ob ein Fremdverschulden vorliegt. 823 solche Untersuchungen standen 2016 an. Über 99 Prozent waren dabei erfreulicherweise in Ordnung.

Weniger erfreut dürften 39 zur Strafvollstreckung vorgesehene Polen und Tschechen gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft einigte sich mit den Herkunftsländern, ihre Haftstrafen dort abzusitzen.

  • 44 Staatsanwälte
  • Die Staatsanwaltschaft hat ihren Hauptsitz auf dem Görlitzer Obermarkt, eine Außenstelle (Wirtschaftsabteilung) auf der Dr.-Friedrichs-Straße sowie eine Zweigstelle in Bautzen.
  • In der Behörde arbeiten 130 Mitarbeiter, darunter 44 Staatsanwälte (27 in Görlitz, 17 in Bautzen).
  • Neben der Strafverfolgung ist die Staatsanwaltschaft auch zuständig für die Strafvollstreckung. Diese Abteilung ist die größte in der Behörde. Zu ihr gehören zwölf Rechtspfleger.

Quelle: Sächsische Zeitung vom 03.03.2017

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Schaut euch das Gesicht oben an. Das sagt doch alles aus.

Die Herrschaften sollten sich lieber mal den ganzen Verbrechen der Asylanten widmen. Da hätten sie viel zu tun.

Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Fakten mit Rechtsgrundlagen:

Die Gesetze in der BRD und DDR sind aufgehoben! Der internationale Gerichtshof hat festgestellt (Az.: EGMR 75529/01 vom 08.06.2006), dass die BRD kein effektiver Rechtsstaat ist. Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtsstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels BMJBBG als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen. Damit hat man der gesamten BRD die Befugnis und den staatlichen Auftrag entzogen.

Die Geltungsbereiche wurden gestrichen. Ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35. Es ist wahr, dass die entscheidenden BRD-Gesetze wie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Strafprozessordnung (StPO) und Zivilprozessordnung (ZPO) keine Staatsgesetze sind, da sie über keinen Geltungsbereich verfügen!

Es ist eine Offenkundigkeit, dass Gerichte in Deutschland keine Staatsgerichte sind (GVG § 15) und über keinen Geltungsbereich verfügen. Es ist eine Offenkundigkeit, dass Richter in Deutschland keine gesetzlichen Richter sind: Sie sind Privatpersonen, die als Schiedsrichter bei Arbeitsstreitigkeiten und ausgewählten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingesetzt werden können. Seit Streichung des Geltungsbereiches in den Gesetzen steht über denen: “Bundesrepublik Deutschland”.

Die Überschrift BRD über einem Gesetz begründet keinen gültigen Geltungsbereich im Gesetz. Bundesrecht ist Firmenrecht des Bundes, aber kein gültiges oder staatliches Recht. Der Geltungsbereich eines staatlichen Gesetzes muß im Gesetzestext als Artikel oder § aufgeführt sein. Grundgesetz Aufhebung im Jahr 2007 BGBl Teil I Nr. 59, S 2614. Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich der Justiz (BGBl. I 59 2007) Artikel 4 § 1 Aufhebung von Besatzungsrecht (1):

Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften, insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren.

Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103). Es wurden aufgehoben:

1. Das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1),

2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104-2),

3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104-3) und

4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl.III 104-4).

Dieser Sachverhalt wird von manchen Experten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen bestritten. Wer ist warum anderer Ansicht?

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland hat viel Raum für alle Meinungen, herzlich willkommen!

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