Insolvenz der Drogeriekette – Schlecker-Familie soll 68 Millionen Euro nicht versteuert haben

Vor fünf Jahren meldete die Drogeriemarktkette Schlecker Insolvenz an. Ab Montag muss sich die Familie in einem Strafprozess verantworten. Nach SPIEGEL-Informationen macht ihnen zudem das Finanzamt erheblichen Ärger.

© Raphael Raue

Von Janko Tietz

Lars und Meike Schlecker
DPA; imago

Lars und Meike Schlecker

 

Kurz vor Auftakt des am Montag beginnenden Strafprozesses gegen die frühere Unternehmerfamilie Schlecker muss diese sich nach SPIEGEL-Informationen auch mit schwerwiegenden Vorwürfen der Finanzbehörden auseinandersetzen. Das Finanzamt Ehingen erhebt Steuernachforderungen auf rund 68 Millionen Euro von Meike und Lars Schlecker.

Die Kinder des Schlecker-Gründers Anton Schlecker waren bis 2012 Gesellschafter der Firma LDG mbH, einem Logistikdienstleister, dessen Hauptkunde die Anton Schlecker e.K. war. Als das Unternehmen ihres Vaters in Schieflage geriet, gaben die Kinder ihrem Vater über die LDG mbh augenscheinlich ein Darlehen über 50 Millionen Euro. Darüber hinaus stand Anton Schlecker bereits mit rund 18 Millionen in der Schuld der Kinder, da er „Werkleistungen“ der LDG mbH in Anspruch genommen hatte, ohne sie zu vergüten.

Die Finanzbeamten vertreten nun die Ansicht, dass die Gesamtsumme von 68 Millionen Euro für den Vater kein echter Kredit war, sondern ein Griff in die Kasse durch die Gesellschafter der LDG mbH, also durch die Kinder. Das Finanzamt wertet dies als eine verdeckte Gewinnausschüttung, die privat an den Vater weitergereicht wurde. Als Schlecker Insolvenz anmelden musste, schrieben die Kinder das Darlehen ab.

Kapitalerträge nicht angegeben

In dem Schreiben des Finanzamts heißt es, zum Ende des Jahres 2011 seien bei der Firma LDG „Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 68.063.938 Euro gegenüber Herrn Anton Schlecker geltend gemacht“ worden. Die Wertberichtigungen jedoch „wurden nicht anerkannt und als verdeckte Gewinnausschüttung … bei der Firma LDG mbH hinzugerechnet.“

Auf eine solche Gewinnausschüttung wird jedoch Kapitalertragsteuer fällig, die Meike und Lars Schlecker hätten zahlen müssen. Dies „erfolgte bisher nicht“, heißt es in dem Schreiben des Finanzamtes. Das beabsichtige daher bei Schlecker-Kindern „verdeckte Gewinnausschüttungen 2011 von jeweils 34.031.969 Euro anzusetzen“. Bei einer pauschalen Kapitalertragsteuer von 25 Prozent entspricht dies insgesamt einer Steuernachzahlung von mehr als 17 Millionen Euro.

Das Finanzamt verschickte diesen Brief nicht ohne Grund kurz vor Beginn des Prozesses. Ende 2016 wäre die Verjährungsfrist für diese Nachforderung eingetreten. Müsste die Familie diese Steuer tatsächlich zahlen, würde dies ihr noch immer umfangreiches Vermögen empfindlich schmälern.

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Noch immer ein Millionenvermögen

Das Vermögen von Christa Schlecker ist nach Informationen des SPIEGEL nach wie vor sehr hoch. Sie erzielte allein im Jahr 2015 fast eine halbe Million Euro Kapitalerträge, wie aus entsprechenden Jahressteuerbescheinigungen zweier Banken hervorgeht. Selbst wenn man nur eine durchschnittliche Anleiherendite im Jahr 2015 von vier Prozent zugrunde legte, summierte sich das Vermögen allein aus diesen Anlagen bei diesen beiden Geldhäusern auf mehr als zwölf Millionen Euro.

Zudem ist Christa Schlecker zusammen mit ihren Kindern Gesellschafterin der CML Schlecker Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in der ehemaligen Schlecker-Zentrale. Die CML verfügt laut Bilanz 2015 über Immobilien im Wert von mehr als 4,5 Millionen Euro. Die Umsatzerlöse aus Vermietung, Verwaltung und „sonstigen betrieblichen Erträgen“ beliefen sich auf fast eine Million Euro.

Lars Schlecker kassierte 2015 Kapitalerträge in Höhe von 271.809,33 Euro. Damit dürfte auch das Vermögen von Schlecker junior bei der Verzinsung von vier Prozent im Jahre 2015 weit mehr als sechs Millionen Euro betragen.

Anton Schlecker, die beiden Kinder Lars und Meike, Ehefrau Christa sowie zwei Wirtschaftsprüfer müssen sich ab Montag vor Gericht verantworten. Die Vorwürfe: vorsätzlicher Bankrott in besonders schwerem Fall, Beihilfe zum Bankrott, Untreue und Insolvenzverschleppung.

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Quelle: Spiegel-online vom 03.03.2017

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Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Steuern gibt es in besetzten Ländern wie Deutschland gar nicht. Waffenunrecht in Deutschland:

Sicher sind auf der ganzen Welt Schusswaffen nur in Händen von Menschen, die ihre Nation lieben und Gesetze anerkennen. Aber: Warum soll wer Mitglied einer Partei oder eines Vereins sein, um sein Bedürfnis an legal erworbenen Waffen nachzuweisen? Die Gesetze in der BRD und DDR sind aufgehoben! Der internationale Gerichtshof (Az. EGMR 75529/01 vom 08.06.2006) hat festgestellt, dass die BRD kein effektiver Rechtsstaat ist. Dafür sind die Besatzungsmächte verantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtsstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels BMJBBG als gesetzliche Aufgabe entzogen.

Die Geltungsbereiche der Gesetze wurden gestrichen mit Ausnahme vom Kontrollratsgesetz Nr. 35. Es ist wahr, dass die entscheidenden BRD-Gesetze wie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Strafprozessordnung (StPO) und Zivilprozessordnung (ZPO) keine Staatsgesetze sind, da sie keinen Geltungsbereich haben!

Es ist eine Offenkundigkeit, dass Gerichte in Deutschland keine Staatsgerichte sind (GVG § 15) und über keinen Geltungsbereich verfügen. Es ist eine Offenkundigkeit, dass Richter in Deutschland keine gesetzlichen Richter sind: Sie sind Privatpersonen, die als Schiedsrichter bei Arbeitsstreitigkeiten und ausgewählten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingesetzt werden können. Seit Streichung des Geltungsbereiches in den Gesetzen steht über denen: “Bundesrepublik Deutschland”.

Die Überschrift BRD über einem Gesetz begründet keinen gültigen Geltungsbereich im Gesetz. Bundesrecht ist Firmenrecht des Bundes, aber kein gültiges oder staatliches Recht. Der Geltungsbereich eines staatlichen Gesetzes muß im Gesetzestext als Artikel oder § aufgeführt sein. Grundgesetz Aufhebung im Jahr 2007 BGBl Teil I Nr. 59, S 2614. Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich der Justiz (BGBl. I 59 2007) Artikel 4 § 1 Aufhebung von Besatzungsrecht (1):

Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften, insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren.

Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103). Es wurden aufgehoben:

1. Das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1),

2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104-2),

3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104-3) und

4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl.III 104-4).

Dieser Sachverhalt wird von manchen Experten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen bestritten. Wer ist warum anderer Ansicht?

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland hat viel Raum für alle Meinungen, herzlich willkommen!

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Wer glaubt dass die jetzt arm sind glaubt auch an den Osterhasen. Die hatten genug kriminelle Energie ihre Schäfchen ins trockene zu bringen.

Baufutzi
Baufutzi
7 Jahre zuvor

Diese Schleckerjauchengrube ist äußerst kriminell und obendrein noch zionistisch.

Geronimo
Geronimo
7 Jahre zuvor

Da möchte man als armer Schlucker mal mitschlecken. Aber der Steuerzahler kann die alle mal am (hier folgt der Dativ)