Nach EuGH-Urteil – Ska Keller (Grüne) will europäische Regelung für humanitäre Visa

Ska Keller - Grüne Abgeordnete im EU-Parlament (picture alliance / dpa /Bernd Settnik)
Ska Keller – Grüne Abgeordnete im EU-Parlament (picture alliance / dpa /Bernd Settnik)

Die grüne Europapolitikerin Keller plädiert beim Thema humanitäre Visa für eine einheitliche europäische Regelung.

Derzeit gebe es zwar ein Recht auf Asyl, sagte Keller im Deutschlandfunk. Viele Menschen hätten aber nicht die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen, ohne sich in Gefahr zu begeben. Nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs in dieser Sache dächten viele Mitgliedsstaaten nun, dass sie gar nichts mehr tun müssten, kritisierte Keller. Der EuGH hatte gestern entschieden, dass auch Kriegsflüchtlinge keinen Anspruch auf humanitäre Visa haben.

Quelle: Deutschlandfunk vom 08.03.2017

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Immer dieses grüne Gesockse. Die gehen einem auf den Geist.

Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Was soll das bewirken, so lange mein besetztes Deutschland kein Staat ist?

Weil es in Deutschland keinen Staat gibt, gibt es auch keine Urkunden. Und wenn es eine gibt, dann wurde diese nicht vom Staat ausgestellt. Noch ein Fakt: Beamte benötigen Bestallungsurkunden. Dennoch werden Beamte berufen. Das ist keine Bestallung! Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt immer die Ungültigkeit. Gesetze, die Vorschriften des Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllen, bleiben in jeder Phase nichtig. Verwaltungsakte, die auf ungültigen Gesetzen beruhen, sind ebenfalls nichtig. Entscheidungen, denen ungültige Gesetze zugrunde liegen, sind nichtig und entfalten keine Wirkung!

Das heißt, man muss auch nicht widersprechen. Die Nichtigkeit beinhaltet auch, daß keine Fristen eingehalten werden müssen, da schließlich der Verwaltungsakt von Grund auf nichtig ist. Ebenso wird die Nichtigkeit festgestellt, wenn keine rechtskräftige Unterschrift des Willensbekundenden vorhanden ist. Bei einem Gerichtsurteil ist der Richter der Willensbekundende, in einer Behörde ist es der entsprechende Sachbearbeiter.

Ohne Unterschrift ist alles nichtig, da es nach § 125 BGB einen Formmangel darstellt. Dies ist im VVG § 34 und § 44 ausdrücklich so vermerkt. Was aber tun gegen das Unrecht? Zusätzlich ist in keinem Gesetz ein Geltungsbereich zu finden. Ist kein Geltungsbereich vermerkt, kann nicht deklariert werden, wo das Gesetz gültig ist. Somit ist das Gesetz nirgendwo gültig und kann nicht angewendet werden. (1 C 74/61 vom 28. 11. 1963)

Desweiteren fehlt in den BRD-Gesetzen teilweise oder vollständig ein Hinweis auf die Grundrechte, welche durch den Verwaltungsakt eingeschränkt werden. Diese Einschränkung der Grundrechte sind in Art. 19 Grundgesetz geregelt und müssen lt. Urteil des BVerfGE zwingend zitiert sein (siehe 55, 100 bzw. 1BvR 668/04).

Die Bürger werden mit den Schreiben von BRD-Behörden über diesen Sachverhalt nicht in Kenntnis gesetzt. Ein Vertrag erlangt nur Rechtsgültigkeit, wenn Vertragsgeber und Vertragsnehmer zum bestehenden Sachverhalt ihre jeweilige Unterschrift geleistet haben und den Vertragsinhalt akzeptieren.

Ämter sind weisungsbefugte Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit. Behörden sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit. Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Dies stellt jedoch schwerste Verbrechen gegen die Grund- und Menschenrechte dar. Erschwerend kommt hinzu, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese Verbrechen in Privathaftung übergegangen sind (Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982). Dieser Sachverhalt wird von den Vorgesetzten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen bestritten. Wer ist warum anderer Ansicht?

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland hat viel Raum für alle Meinungen, herzlich willkommen!